Zwangspensionierung

Hallo!
Nehmen wir mal an, jemand hat fast 30 Jahre als Beamter gearbeitet, war fast nie krank und ist jetzt durch Mobbing an Depressionen erkrankt.
Das zieht sich schon 9 Monate hin und jetzt endlich kann er in eine Reha-Klinik kommen.
Jetzt kommt der Brief der Arbeitsstelle, dass man ihn in Rente schicken möchte und er 1 Monat Zeit hat, eine Einspruch geltend zu machen… Er war vorher beim Amtsarzt, der ihn noch mal für 1 Jahr ausgesourct hat. DEr Beamte hatte gedacht, dass er jetzt hoffentlich gesund wird und dann wieder zur Arbeit in einee anderen Dientsstelle zurückgehen kann. Aufgrund seiner Erkrankung ist er nun natürlich total aufgewühlt und weiß nicht, wie seine Erfolgsaussichten sind, gegen die Zwangspensionierung anzugehen. Und er weiß nicht, ob er das noch schafft, bevor er in die Rehabilitation geht, weil man bei Depresssionen ja immer völlig gelähmt ist und sich nichts mehr zutraut.
Solle er einen Rechtsanwalt beuaftragen, oder kann seine Therapeutin vielleicht mit der Reha begründen, dass die Pensionierung verschoben wird?
Er ist völlig verzweifelt, weil er sich ja eigentlich wieder erholen sollte und wollte.

Hallo,

der Beamte sollte unbedingt zur Fristwahrung der zur-Ruhe-Setzung widersprechen, auf die anstehende Reha verweisen und eine erneute Untersuchung der Dienstfähigkeit nach Abschluss der Reha verlangen.

Alberca

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Hallo,

Das steht so sicher nicht da. Was genau wurde ihm denn geschrieben?

Ist das seiner jetzigen Dienststelle bekannt? Gibt es Chancen, dass das funktioniert? Oder denkt er nur daran?

Wo kann er Hilfe bekommen? Personalvertretung? Rechtsschutz? Gewerkschaft?
Was hat der Amtsarzt zu ihm gesagt? Was steht da in seinen Akten?

Auf jeden Fall sollte er vorsorglich Widerspruch einlegen, notfalls mit „Begründung wird nachgereicht“.

Gruss
Jörg Zabel

Hi,
so formell mal: ein Beamter geht nicht in Rente sondern wird in den Ruhestand versetzt. Und der Vorgang hat eigentlich im Arbeitsrecht nichts zu suchen, da Beamtenrecht zum Verwaltungsrecht gehört - da gibts eigene Vorschriften/Gesetze/Verordnungen, in denen alles geregelt ist.
Und (um mich jetzt ganz unbeliebt zu machen): Beamtenrecht ist Landesrecht - da wäre bei einer solchen Frage die Angabe des Bundeslandes nicht schlecht - es gibt nunmal kleine, aber feine Unterschiede in den Regelungen.

Was hat denn der Amtsarzt zu den Genesungsaussichten gesagt?

ja, aber auch den Tipp

beachten - da gibts Fachleute

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Außer bei Bundesbeamten. :wink:

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Darauf hab ich gewartet… :wink:

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Wenn er diesen Brief bekommen hätte, dann wäre er kein Beamter, sondern ein Angestellter, denn
einen Beamten kann man nicht in Rente schicken.
Der Beamte bekommt bei Versetzung in den Ruhestand, Versorgungsbezüge die bei ca. 71 % seiner letzten Bezüge liegen. Allerdings besteht die Möglichkeit, wenn seine Leiden weniger werden, dass er wieder dienstfähig wird und er seine Tätigkeit in der Behörde wieder aufnehmen kann.

hatte ich oben schon geschrieben.

hast du irgendwo das Alter oder die Dienstjahre des Betr. gelesen? ich nicht.
Die „ca. 71%“ sind die Höchstpension nach 40 Dienstjahren - und entsprechenden Abzügen, wenn man vor Erreichen der Altersgrenze ( ab Jahrgang 1964 ist das das 67 Lebensjahr) in den Ruhestand geht.(Landes- oder bundesrechtliche Regelungen mal außen vor gelassen)

Auch das ist nur eingeschränkt möglich-

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Meine Antwort war nicht für dich bestimmt, daher habe ich auch deine Texte nicht gelesen.

Hättest du vielleicht tun sollen, dann wären deine evt. nicht teilweise falsch gewesen.

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