Wer weiß was passiert wenn man am Tag der Zwangsräumung einen gültigen Mietvertrag für eine neue Wohnung vorlegt ? Werden die Möbel usw. trotzdem eingelagert oder werden sie in die neue Wohnung verbracht ?
Außerdem kann man die eingelagerten Gegenstände einfach so , innerhalb der Frist, abholen oder muß man erst die " Rechnung" begleichen ?
Danke für die Antworten
Wer weiß was passiert wenn man am Tag der Zwangsräumung einen
gültigen Mietvertrag für eine neue Wohnung vorlegt ? Werden
die Möbel usw. trotzdem eingelagert oder werden sie in die
neue Wohnung verbracht ?
Hier habe ich einen Hinweis gefunden, dass es wohl möglich ist, die Möbel in eine neue Wohnung räumen zu lassen und nicht auf Kosten des Mieters einzulagern.
http://vermieter.foren-city.de/topic,92,-berechnungs…
Eintrag am 13 Jun 2006 6:21
Was allerdings im Vorfeld dazu notwendig ist und ob das so kurzfristig möglich ist, müßte man mit dem GV abklären.
Wenn die Einrichtunng nicht dem Pfandrecht des Vermieters unterliegt, kann der Mieter vorab Möbel auch selbst irgendwo unterbringen.
Das gilt aber nicht, wenn der VM von seinem Pfandrecht Gebrauch macht! Dann darf nichts Pfändbares mehr aus der Wohnung entfernt werden.
Außerdem kann man die eingelagerten Gegenstände einfach so ,
innerhalb der Frist, abholen oder muß man erst die " Rechnung"
begleichen ?
Auf jeden Fall muß er die Einlagerungskosten begleichen, ansonsten kommt er da nicht ran. Kann er das nicht innerhalb der Frist, werden die Sachen versteigert, bzw was keinen Wert hat vernichtet.
Siehe zB
http://dejure.org/gesetze/ZPO/885.html
Gruß
Maja