zwangsräumung bei nicht bezahlter Kaution

Hallo, eine Kaution ist immer zu hinterlegen! So ein Fall ist mir auch nicht bekannt! Leider kann ich nicht helfen. mfg

was steht dazu im mietvertrag
um welche summe handelt es sich
ist die absprache schriftlich gemacht worden oder einfach nur eine mündliche absprache ohne zeugen
man kann schlecht etwas dazu sagen wenn man die fakten nicht kennt
viele grüsse

Hallo Lippi,

m. E. ist die Zwangsäumung i. d. Regel nur innerhalb von ca. 3 Monaten durchführbar, wenn mindestens 2 Monatsmieten fehlen.

Da du Ende Mai sowiso raus bist, versuchcht sie offensichlich die Kaution vor deinem Auszug zu kassieren, um sie dir nicht wiederzugeben. Wenn die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand übergeben wird, muss sie dir die Kaution sowiso zurückzahlen. Warum dann jetzt noch die Kaution bezahlen? Eine Zwangsräumung ist viel teurer für die Vermieterin.

Ich hoffe du hast schriftlich per Einwurfeinschreiben gekündigt. Eine mündliche Kündigung gilt nicht! Bei einer solchen Vermieterin musst du vorsichtig sein!

Schöne Grüße

Knarf

Hallo lippi002,
eine Kaution ist immer Grundbestandteil eines Mietvertrages und beträgt ja 2 1/2 - 3 Monatsmieten, daher hätte der Vermieter schon das Recht einer Zwangsräumung wenn Du nicht zahlst. (Egal aus welchem Grund!!) Der Vermieter ist keine Bank und egal ob Du jetzt ausziehst im Mai oder nicht, Du hast Deinen Verpflichtungen nachzukommen. Und mache bitte niemals nur etwas mündlich ab. Da wirst Du keine guten Erfahrungen sammeln, denn der Vermieter erinnert sich selten an Absprachen, wenn es ihm finanziell schaden wird!! Alles Gute, Hase1

danke :smile: habe ich alles so gemacht! ich müsste doch wenn sie jetzt rechtliche schritte einleitet die kosten tragen oder nicht? ich weiss es nicht was die frau von mir denkt hier ist alles top habe die wohnung sogar selbst richtig gestrichen usw.

JA und ihr stehen sogar 4% Zinsen pro Tag zu, da der Mieter die Kaution lt. BGB nicht willkürlich sondern max in drei Raten zu zahlen hat. 90% der Vermieter verlangen die kaution sofort am Mietbeginn als Einmahlzahlung. Ich würde Ihrer Vermieterin vertreten und Sie auf arglistige Täuschung verklagen.

Kaution ist natürlich Bestandteil des Mietvertrags.
empfehle evtl. nochmal mit Vermieter zu sprechen und Zahlung abzusprechen.