zwangsräumung bei nicht bezahlter Kaution

Hallo ich hätte da mal eine Frage!
Und zwar habe ich meine Wohnung auf den 31.05.2013 gekündigt.
Ich wohne jetzt seit September2012 hier und hatte mit meiner Vermieterrin abgesprochen das ich die Kaution der Wohnung dann bezahle wenn ich die von meiner alten Wohnung zurück bekomme nun ist es so das sich meine Ex Freundin die Kaution geschnappt hat und ich jetzt meiner Vermieterrin einen Raten zahlung von je 100€ auf die Miete angeboten habe !
Diese droht mir jetzt mit Zwangsräumung es sind keine Mietschulden vorhanden muss ich dazu sagen und ich bin im Mai eh hier raus ist das rechtens?

Danke im voraus Stephan

Deine VM hat dadurch einen fristlosen Kündigungsgrund, aber einfach dich vor die Tür setzen geht so nicht, dafür müsste sie erst eine Räumungsklage einreichen. Die Kaution steht ihe rechtlich zu und dient zur Absicherung von Miete, Nachzahlungen aus BK und Mängel. Ruf deine VM an, koche ein Kaffee und bespreche in Ruhe alles und fixiert eure Absprachen schriftlich. Lg

Hallo
Was steht denn genau in deinem Vertrag über die Zahlung einer Kaution?
Soweit ich weiß braucht sie für eine zwangsräumung ein gerichtliches urteil und das dauert 1, 5-2 jahre also erstmal kein Problem bis mai. Um aber generell ärger aus dem weg zu gehen würde ich an deiner stelle mal mit deiner bank reden wegen einer bankbürgschaft. Ist normalerweise kein Problem. Und das dann der vermieterin anbieten. Dann gibt’s mit ihr keinen Stress mehr und du hast deine ruhe.

Vg

Zwar ist bei fehlender Kautionszahlung der Mietvertrag gar nicht gültig, jedoch kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Vermieter eine Zwangsräumung durchführen würde, wenn die Wohnung sowieso in wenigen Monaten geräumt wird.
Schon allein die Beantragung der Zwangsräumung nimmt viel Zeit in Anspruch und dürfte, da du dich zu einer Ratenzahlung bereit erklärt hast, kaum durchsetzbar sein. Das Gericht müsste eingeschaltet werden und das kann bekanntlich lange dauern, abgesehen von den Kosten.
Ich würde die Vermieterin nochmals anschreiben, sofort mit der Ratenzahlung beginnen und sie um Verständnis bitten, dass du monatlich 100 Euro zahlst.
M. E. möchte die Vermieterin eine Sicherheit haben, falls irgendwelche Beschädigungen an den Mieträumen durch dich erfolgt sind, deren Beseitigungskosten sie abgesichert haben möchte.

Freundlich schreiben und sofort mit der Teilzahlung beginnen.

MfG Ulla

Hallo Stephan,

grunsätzlich sind Kautionen in maximal zwei Raten zu bezahlen. In Ihrem Fall hätte die letzte Rate im Oktober bezahlt werden müssen.
Fristlose Kündigung ist dann rechtens, wenn der Mieter dem Vermieter den Wert von zwei Monatsmieten schuldet!

So ist das Recht. Leider.

Gruß Fred

ok dann hätte ich noch eine Frage die möchte unbedingt das meine Freundin die zu mir gezogen ist am 1.01.2013 einen nachtrag zum Mietvertrag unterschreibt muss sie das???

Hallo Stephan,

die Androhung der Zwangsräumung ist rechtens, da wesentliche Vertragsinhalte gebrochen wurden. Aber bis Mai wird eine Räumung nicht abzuwickeln sein.

VG

normal ist dieses gleich zu zahlen hatte aber eine mündliche vereinbarung das ich die kaution erst dann zahlen muss wenn ich meine alte kaution wieder zurück bekomme! das wäre letzten monat der fall gewesen nur die kaution hat sich meine ex gekrallt von der alten wohnung! und jetzt hatte ich ihr halt die Ratenzahlung angeboten… und noch auf die mängel in der wohnung anspielungen gemacht:smile: dann hätte ich noch eine Frage die möchte unbedingt das meine Freundin die zu mir gezogen ist am 1.01.2013 einen nachtrag zum Mietvertrag unterschreibt muss sie das??? denn ich ich will das nicht !

hast du meine antwort erhalten? das zeigt es mir nicht an! :smile:

Hallo Fred,
es bestand eine mündliche vereinbarung unter Zeugen das ich die Kaution erst zahlen muss wenn ich diese von meiner alten Wohnung zurück bekomme. Da diese sich allerdings meine Ex hat auszahlen lassen kann ich jetzt die volle Summe nicht auf einmal begleichen. Ist es rechtlich nicht so das meine VM eiine ratenzahlung akzeptieren muss???
Ich meine was will sie denn holen wenn ich am unteren Limit an Einkommen bin???
Desweiteren habe ich die Wohnung ja schon zum 31.05. gekündigt

Lg Stephan

Die Androhung ist rechtens das ist mir klar, aber deren Durchsetzung, wenn ich schon gekündigt habe ist doch schwachsinn oder?
Wie ist das eigentlich müsste meine Freundin die jetzt kurzfristig und vorrübergehend hier eingezogen ist noch einen Mietvertragsnachtrag unterschreiben oder nicht ?

Lg

Selbstverständlich kann ihre Vermieterin sie wegen nicht bezahlter Kaution fristlos kündigen. Denn sie haben Ihrem Mietvertrag nicht eingehalten. Sie kann noch eine Räumung gerichtlich veranlassen.

Da sie aber in drei Monaten die Wohnung sowieso verlassen, wird dies nicht zum Tragen kommen. Denn gerichtliche Räumungverfahren dauern im allgemeinen ein Jahr. Allerdings werden sie, so die Vermieterin die Räumungsklage einleitet, die Kosten für diese Räumungsklage tragen müssen.

Nein, sie muss nicht unterschrieben. Wenn Sie unterschreibt, steht sie automatisch mit in der Haftung!
Lt. deinen Angaben, habe ich den Eindruck, dass deine VM befürchtet auf irgendwelche Forderungen sitzen zu bleiben und nötigenfalls dies einklagen zu müssen. In diesem Fall würden dir bei berechtigten Forderungen sehr hohe Gerichtskosten entstehen. Deshalb noch einmal, lade sie zu dir nach Hause ein, damit sie vorab sieht, dass alles ok ist. Dann vereibare mit ihr alles schriftlich. Halte dich z.B. daran die Kaution a 100 zu zahlen und/oder biete an, die aktuellen NK etwas zu erhöhen, da deine jetzige Freundin bei dir wohnt.

Hoffe dies hilft dir weiter! Lg

ok dann hätte ich noch eine Frage die möchte unbedingt das
meine Freundin die zu mir gezogen ist am 1.01.2013 einen
nachtrag zum Mietvertrag unterschreibt muss sie das???

Werter Fragesteller!
Zu 1.
Ihre EX Freundin hat sich die von Ihnen geleistete Kaution vom alten Vermieter auszahlen lassen.
Frage: Wer hat diese Kaution gestellt? waren Sie das allein und wer hat die Zahlung unterschrieben. Wer war der Mieter der alten Wohnung. Falls Sie der alleinige Mieter wsaren, dann haben Sie auch die Kaution zu stellen. Die Aktion Ihrer Freundin war nicht sauber.
Die Zahlung einer Kaution ist ein Vertrag zwischen Mieter und Vermieter. Es muss angegeben werden, wem im Falle eines Auszuges die Kaution + Zinsen auszuzahlen sind (Name und Kontonummer) Wenn das nicht festgeschrieben steht, dann ist Ihre Kaution nvom Vorvermieter futsch.
Zu 2.
Im § 551 BGB ist die Zahlung von Kautionen geregelt.
Danach kann der Vermieter eine Kaution, das Dreifache einer Monatsmiete (Ohne Nebenkosten - Pauschale oder -Vorauszahlung)verlangen.
Der Mieter kann eine Ratenzahlung leisten, die mindestens ein Drittel der zu leistenten Kaution betragen muß.
Es tut mir leid Ihnen keine bessere Auskunft geben zu können.
Mit freundlichem Gruß, „Großer Sucher“:

Zusatz zu meiner Antwort:
Da Sie eh im Mai ausziehen, also bereits gekündigt haben, wird Ihr Vermieter wahrscheinlich Renovierungsarbeiten, die evtl mit einer Kaution abgesichert waren, auf Ihre Kosten durchführen lassen.
Einer Zwangsräumung können Sie nur mit einem Widerspruch begegnen. (lassen Sie sich vom Mieterbund
oder Verbraucherschutzorganisation beraten. Es hilft meiner Meinung nach nur noch ein Rechtsanwalt.
„Großer Sucher“

Sie haben recht, das wäre Schwachsinn, da das Gerichtsverfahren schon länger dauern würde. Ich würde nicht empfehlen, dass Ihre Freundin einen Nachtragsmietvertrag unterschreibt, da sie dann ja auch wieder eine Kündigungsfrist hätte. Wenn Nebenkosten über die Personenzahl abgerechnet werden sollten, können Sie sie als Dauergast angeben.

Wenn sie auch fest da wohnt kann der Vermieter darauf bestehen. Auch dass sie sich bei der Gemeinde anmeldet auf die Wohnung.
In den meisten Verträgen steht dass es keine mündlichen nebenabreden gibt bzw diese in schriftform vorliegen müssen um gültig zu sein. Und nachdem noch nicht einmal die mündliche Abrede eingehalten wurde, egal aus welchem grund, der kann der Vermieterin egal sein, seit ihr in keiner guten Situation und nicht im recht. Mach das mit der bankbürgschaft. Versuch mal dich in die vermieterin zu versetzen. Sie kennt dich nicht. Kommt dir wegen der kaution entgegen und dann bekommt sie diese nicht. Ob das mit deiner ex stimmt kann sie weder wissen noch prüfen. Überleg mal wie du an ihrer stelkw reagieren würdest.

Zahl die kaution, egal wie, dazu bist du verpflichtet und sie ist im recht. Es hilft ja nichts sich da jetzt in einen streit reinzusteigern. Ich bin jedenfalls immer für ne ‚friedliche‘ Lösung. Man sieht sich gerne zweimal im leben.

Vg

ist das rechtens?

Ja - die Nichtzahlung der Kaution ist ein Grund für eine außerordentliche (fristlose) Kündigung seitens des Vermieters - gerade erst wieder durch den BGH bestätigt
http://www.bfs-anwaelte.de/news.php?id=20&c=5
und das Ganze kann äußerst üble, kostenträchtige Folgen haben

Warum der Mieter die Kaution nicht gezahlt hat, interessiert hinsichtlich der rechtlichen Einschätzung nicht. Schliesslich kann der Vermieter ja nichts für das Verhalten der Ex-Freundin.
Außerdem wäre zu bedenken, ob mündliche Vereinbarungen im gerichtlichen Streitfall beweisbar wären.

Beachte:
> auch „nicht vollständige Zahlung“ bedeutet Nichtzahlung
> auch bei einem bereits gekündigten Mietverhältnis besteht der Zahlungsanspruch des Vermieters bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er die Mietkaution wegen tatsächlich nicht bestehender Forderung zurückzahlen müsste (dieser Zeitpunkt liegt im Allgemeinen 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache - soweit der Vermieter keine Forderungen geltend gemacht hat - die 6 Monate liegen in § 548 begründet)
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__548.html

Zu bedenken sind auch die weiteren rechtlichen Folgen, die zusätzliche Schadensersatzansprüche des Vermieters begründen (Kündigungsfolgeschaden, Verzugsschaden)

  • Der Vermieter kann ohne vorherige Mahnung das gerichtliche Mahnverfahren einleiten oder Zahlungsklage erheben.
    Der Schuldner ist für sämtliche anfallenden Gerichts-/Verfahrenskosten, Anwaltskosten, Verzugszinsen etc. ersatzpflichtig
  • Der Vermieter muss zur Zwangsräumung zunächst fristlos kündigen, danach Räumungsklage einreichen, sodann mit ergangenem Räumungsurteil das Zwangsräumungsverfahren einleiten.
    Auch hier ist der Schuldner ist für sämtliche anfallenden Gerichts-/Verfahrenskosten, Anwaltskosten, Verzugszinsen etc. ersatzpflichtig

Die anfallenden Zusatzkosten dürften den eigentlich geschuldeten Betrag um ein Vielfaches übersteigen.

Zur Vermeidung dieser ganzen rechtlichen Folgen, wäre dringend anzuraten nachweislich eine Ersatzsicherheit anzubieten, z.B.
durch einen Bürgen, durch eine Bankbürgschaft oder eben einfach die Kaution zu zahlen > das Geld dazu kann man sich im Familien-/Freundeskreis borgen oder ganz normal bei der Bank leihen.
Bankbürgschaft > bei der Hausbank fragen, das ist auch eine gebräuchliche Art der Sicherheitsleistung, das Ganze gibt es auch übers Internet - allerdings deutlich teurer:
http://www.test.de/Mietkaution-Buergschaft-statt-Gel…

Oder noch einfacher (falls der Vermieter mitspielt): eine nachweisliche (schriftliche) Vereinbarung über Ratenzahlung mit dem Vermieter schliessen.

Hallo Stephan,

das mit der Teilzahlung sagte ich ja schon. Bei zwei Monatsmieten zwei Ratenzahlung rechtlich möglich.
Es spielt keine Rolle ob der 31.05.13 der Auszugstermin sein wird.
Da kann nur der Vermieter um Nachsicht gebeten werden, oder die Behörde hilft aus?
Gruß Fred

Hallo,

Und zwar habe ich meine Wohnung auf den 31.05.2013 gekündigt.

Schriftlich / wirksam gekündigt? Fristen eingehalten?

Ich wohne jetzt seit September2012 hier und hatte mit meiner
Vermieterrin abgesprochen das ich die Kaution der Wohnung dann
bezahle wenn ich die von meiner alten Wohnung zurück bekomme

Sehr ungewöhnliche Vereinbarung! Schriftlich vereinbart oder „nur“ abgesprochen?

nun ist es so das sich meine Ex Freundin die Kaution
geschnappt hat

Pech für Dich, aber sicher nicht für die neue Vermieterin.

und ich jetzt meiner Vermieterrin einen Raten
zahlung von je 100€ auf die Miete angeboten habe !

Ist sie auf die Ratenzahlung eingegangen? Schriftlich vereinbart?

Diese droht mir jetzt mit Zwangsräumung es sind keine
Mietschulden vorhanden muss ich dazu sagen und ich bin im Mai
eh hier raus ist das rechtens?

Vor der Zwangsräumung müsste eine (fristlose) Kündigung ausgesprochen werden. Ob diese rechtens wäre ist strittig.

Danke im voraus Stephan

Gern geschehen.