ist das rechtens?
Ja - die Nichtzahlung der Kaution ist ein Grund für eine außerordentliche (fristlose) Kündigung seitens des Vermieters - gerade erst wieder durch den BGH bestätigt
http://www.bfs-anwaelte.de/news.php?id=20&c=5
und das Ganze kann äußerst üble, kostenträchtige Folgen haben
Warum der Mieter die Kaution nicht gezahlt hat, interessiert hinsichtlich der rechtlichen Einschätzung nicht. Schliesslich kann der Vermieter ja nichts für das Verhalten der Ex-Freundin.
Außerdem wäre zu bedenken, ob mündliche Vereinbarungen im gerichtlichen Streitfall beweisbar wären.
Beachte:
> auch „nicht vollständige Zahlung“ bedeutet Nichtzahlung
> auch bei einem bereits gekündigten Mietverhältnis besteht der Zahlungsanspruch des Vermieters bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er die Mietkaution wegen tatsächlich nicht bestehender Forderung zurückzahlen müsste (dieser Zeitpunkt liegt im Allgemeinen 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache - soweit der Vermieter keine Forderungen geltend gemacht hat - die 6 Monate liegen in § 548 begründet)
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__548.html
Zu bedenken sind auch die weiteren rechtlichen Folgen, die zusätzliche Schadensersatzansprüche des Vermieters begründen (Kündigungsfolgeschaden, Verzugsschaden)
- Der Vermieter kann ohne vorherige Mahnung das gerichtliche Mahnverfahren einleiten oder Zahlungsklage erheben.
Der Schuldner ist für sämtliche anfallenden Gerichts-/Verfahrenskosten, Anwaltskosten, Verzugszinsen etc. ersatzpflichtig
- Der Vermieter muss zur Zwangsräumung zunächst fristlos kündigen, danach Räumungsklage einreichen, sodann mit ergangenem Räumungsurteil das Zwangsräumungsverfahren einleiten.
Auch hier ist der Schuldner ist für sämtliche anfallenden Gerichts-/Verfahrenskosten, Anwaltskosten, Verzugszinsen etc. ersatzpflichtig
Die anfallenden Zusatzkosten dürften den eigentlich geschuldeten Betrag um ein Vielfaches übersteigen.
Zur Vermeidung dieser ganzen rechtlichen Folgen, wäre dringend anzuraten nachweislich eine Ersatzsicherheit anzubieten, z.B.
durch einen Bürgen, durch eine Bankbürgschaft oder eben einfach die Kaution zu zahlen > das Geld dazu kann man sich im Familien-/Freundeskreis borgen oder ganz normal bei der Bank leihen.
Bankbürgschaft > bei der Hausbank fragen, das ist auch eine gebräuchliche Art der Sicherheitsleistung, das Ganze gibt es auch übers Internet - allerdings deutlich teurer:
http://www.test.de/Mietkaution-Buergschaft-statt-Gel…
Oder noch einfacher (falls der Vermieter mitspielt): eine nachweisliche (schriftliche) Vereinbarung über Ratenzahlung mit dem Vermieter schliessen.