Im Mietvertrag ist eine Vereinbarung die die Zwangsräumung bei Zahlungsrückständen auch ohne gerichtlichen Beschluß einräumt. Nun die Frage ob dies den überhaupt möglich ist oder der Vermieter generell die A-Karte gezogen hat hier in DE?
Hat da jemand Ahnung?
Auch ein nettes Hallo,
diese Vereinbarung wäre eine massive Verletzung der Rechte des Mieters und ist daher unwirksam.
Eine Zwangsräumung kann nur durch einen Gerichtsvollzieher erfolgen und dies nur, wenn ein Titel (Gerichtsurteil) vorliegen würde.
Eine „Zwangsräumung“ durch den Vermieter ist strafbar und stellt mehrere strafrechtliche Vergehen dar.
Schönen Tag noch.
Hallo !
Wer solche Klauseln in seinen Vertrag aufnimmt,ist wahrscheinlich durch sogenannte „Mietnomaden“ vorgeschädigt und will sich nun für einen evtl. kommenden neuen Fall wappnen.
Aus Vermietersicht verständlich,wenn man mal erlebt hat,was es an Nerven und Geld kostet,einen Mieter aus der Wohnung herauszuklagen,der nicht mehr bezahlt und zum Abschied die Wohnung als Totalschaden hinterlässt.
Aber rechtlich wäre es unhaltbar. So eine Klausel kann keinen Bestand haben.
MfG
duck313
ja danke für die Infos, ist schon toll dieses Rechtssystem, hat man dann die Räumungsklage, die gleich mal schnell 3000 € und mehr kosten kann, wird man wohl ewig drauf sitzen bleiben und raus ist der liebe Nomade auch noch lange nicht. Bis er dann eines Tages ganz verschwunden ist und man mal für schlappe 2000 -4000 gleich neu renovieren darf. Die Einzigen die sich freuen sind Anwälte und Gerichte! Hat dann so ein Typ noch ne Rechtsschutzversicherung klagt man bis zur letzten Instanz, da wirds dann noch viele mehr und passieren wird nichts!