zwangsräumung inso mietschuld

Hallo

was kann mann gegen eine Zwangsräunung tun wenn einer des ehepaares in der privatinsolvens ist und weniger als 2 monatsmieten in rückstand ist.
auserdem wohnt das paar schon über 9 Jahre in diesen
Mehrfamilienhaus das an einen neuen Eigentümer verkauft wurde.
dseweiteren hat das paar eine Ratenzahlung angeboten.
Danke im voraus.

Hallo,
also genau weiß ich nicht ob das geht oder nicht. Jedoch bin ich der Meinung, wenn eine Zwangsräumung anberaumt ist, ist es eigentlich zu spät. Wenn nur damit gedroht wird - es muss erst ein Gerichtsurteil zur Zwangsräumung erfolgen - kann man dagegen Widerspruch einlegen. Andererseits kann man auch - als Hartz IV Empfänger - bei der ARGE einen Antrag auf Mietübernahme stellen und das so regeln, dass die ARGE direkt und unwiderruflich an den Vermieter die Miete und einen großen Teil der Nebenkosten überweist. Trotzdem rate ich dazu, einen RA aufzusuchen. In jeder Stadt gibt es Kanzleien, die für eine Erstberatung 15-20 Euro nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
und trotzdem einem frohen Fest
dchampw

Hallo,

wenn der Beschluss zur Zwangsräumung durch das Gericht vorliegt, kann man gar nichts mehr tun. Jeglicher Vortrag zum Sachverhalt hätte VORHER erfolgen müssen. Dann bleibt nur noch „packen“.

LG

Hallo,

ist nicht mein Fachgebiet!!
gruss
Knauffi

Hallo,
kann ich leider nicht beantworten.
ggf. einen Anwalt konsultieren.
MfG
Lucy

Hallo:smile:

tut mir leid aber darüber weiss ich leider nichts, am Besten einen Anwalt nehmen.

Viel Glück:smile:
und schöne Weihnachten

Einfach die Miete bezahlen. Wenn Ihnen Wohnungslosigkeit droht, gehen Sie zum Sozialamt. Dort können Sie unter Umständen ein Darlehn erhalten, wenn Sie nachweisen können, das Sie in der Lage sind, die zukünftige Miete zu bezahlen. Aber wenn die Räumungsklage schon läuft, ganz schnell. In aller Regel wird eine Räumungsklage abschlägig beschieden, wenn am Verhandlungstag die Miete bezahlt ist.

Eine Zwangsräumung darf nur bei einer Mietschuld von mind. 2 Monatsmieten erfolgen. Habt Ihr aber regelmäßig keine Miete gezahlt o. war im Verzug, kann das Gericht eine Ausnahme machen. Im Grunde könnt Ihr aber nur mit Hilfe eines Anwaltes evtl. etwas dagegen tun. Und der kostet auch Geld. Aber viell. bekommt Ihr Prozesskostenhilfe. Einfach beim A´mtsgericht beantragen.

Gruß
M.