Hallo,
eine Wohnung wurde 09/2014 geräumt, dabei ALLES, alle Habe (es war alles professionell verpackt, nummeriert, außen beschriftet, sogar mit der Handy-Nr. und dem vollständigen Namen der Schuldnerin versehen), mit ins Lager transportiert und d. J. zwangsversteigert. Die so genannten „unpfändbaren Sachen“ hat man auch mitgenommen. Eine Liste des Hausrats wurde von der Gerichtsvollzieherin nur äußerst grob und schludrig erstellt - nicht mal im Ansatz alles beinhaltend, was man mitgenommen hat. Von der Schuldnerin angegebene wertvolle Gegenstände wurden kurz vor Versteigerungsbeginn wieder in die Versteigerungsmasse zurück gestellt - angeblich wäre der Aufwand bzgl. Wertfeststellung durch einen Gutachter zu hoch gewesen. Man konnte aber - und dies wies die Schuldnerin der GVin mittels Aussagen von Fachleuten schriftlich nach - davon ausgehen, dass die Sachen die Forderungssumme des Gerichts und der Gläubiger um ein Vielfaches überstiegen haben! Eine Versteigerung somit unnötig war.
Das Jobcenter konnte die Schuldnerin/Zwangsgeräumte nur durch Beschwerde beim SG Ffm. dazu bringen (Urteil beim Hess LSG), dass das Jobcenter die Lagerung ihrer Sachen bis zum März 2015 übernimmt. - Auf eine unbefristete Lagerung auf Kosten des Jobcenters (trotz BSG- und SG-Urteile dazu sowie § 22 SGB) wollte sich dieses nicht einlassen. - Es hat der Schuldnerin/Zwangsgeräumten damit ihre Existenzgrundlage genommen.
Die GVin ließ sie nicht mehr an ihre Sachen - auch nicht an die(angeblich) im Container gelagerte Kleidung heran.
Auch nicht an ihre Dokumente (amtliche, Kontoauszüge, Jobcenter- und DRV Bund-Unterlagen) - nur gegen 1000,- EUR wären sie und der Spediteur bereit gewesen, dass die Schuldnerin „nicht materiell wertvolle Dinge“ aus dem Container entnehmen dürfe. Scheinbegründung: Der Spediteur müsste alles aus dem engen Container heraus in einen Lagerraum räumen, später wieder einräumen. Als die Zwangsgeräumte aufdeckte, dass das in der Rechnung angegebene Lagervolumen mind. doppelt zu hoch bemessen ist und es diese Containergröße in Dtl. gar nicht gibt, wurde - sogar von Seiten eines Kripo-Beamten - behauptet, dass das Räumungsgut von Anfang an in einer Halle gelagert hätte!! und „man“ nie von einem Container gesprochen hätte. Die Zwangsgeräumte hätte sich da wohl geirrt… Als sie den Kripobeamten aufforderte, die von ihm angeblich gemachten Fotos vor Ort nach beschrifteten Karton zu betrachten - als Kontrolle, ob es sich tatsächlich um ihre Kartons und damit ihr Lagergut gehandelt hat -, wiegelte er ab: Er hätte „Für so was jetzt keine Zeit!“, - er würde das eventuell später machen. Stinkt das nicht nach Vertuschung mind. einer Straftat und Strafvereitelung im Amt? Auch die Einwände der Schuldnerin/Zwangsgeräumten, dass Eigentum Dritter (Ratenkäufe) in dem Räumungs-/Lagergut wären, ließen GVin und Spediteur kalt; diese Sachen wurden ebenfalls versteigert! Bis heute hat sie keine Versteigerungsliste bekommen, weiß nicht, wie die Versteigerung kostenmäßig ausgegangen ist. War auch noch lange krank.
Die Versteigerung selbst wurde so gelegt (12:00 Uhr mittags an einem Werktag),
dass nicht viele Bietende erwartet werden konnten.
Die Zwangsgeräumte hat nun kaum Kleidung retten können, nur ganz wenige Bücher und so gut wie alle ihre Küchengeräte nicht mehr. Man hat ihr im Prinzip so gut wie alles genommen. Selbst die so genannten „unpfändbaren Dinge“. Ihr gesamtes Küchenmobiliar, Wohn- und Schlafzi. sowie Badezi.-Mobiliar, Lampen, Waschmaschine weg, Fernseher weg, Kühl- und Gefrierschrank, Bett, Küchentisch und -Stühle weg, Fachbücher für ihren Job und alter PC - weg. Ein noch vor der Versteigerung beauftragter RA erwies sich als Überläufer bzgl. Jobcenter & Co. Er muss sich nun vor der RA-Kammer verantworten, aber das hilft der Zwangsgeräumten/Schuldnerin bzw. ihrer Situation herzlich wenig. WAS SOLL SIE TUN?
dass die Sachen die
Forderungssumme des Gerichts und der Gläubiger um ein
Vielfaches überstiegen haben! Eine Versteigerung somit unnötig
war.
Hallole,
eine Frage: Wenn es so ist, warum hat die Schuldnerin es dann so weit kommen lassen? Wenn sie die Sachen vor einem Jahr verkauft hätte und die Schulden bezahlt hätte, dann wäre doch alles gut gewesen.
Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Gruß
vV
Hallo,
wir leben nicht in einer Bananenrepublik sondern in der Bundesrepublik Deutschland und die Schuldnerin ist ja nicht „über Nacht“ über die Zwangsräumung informiert worden.
Man (Frau) hat da wochenlang „gepennt“;-(
Es ist schon beschämend, dass jetzt auch noch das JobCenter für die Lagerkosten aufkommen muss, wobei den Kommunen, welche die JobCenter zu finanzieren haben, Hallenbäder schließen müssen, weil kein Geld vorhanden ist.
Die Schuldnerin war sicherlich nicht so krank, dass sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen konnte; statt hier über die Rechtsstaatlichkeit herzuziehen sollte die Schuldnerin froh sein, dass nicht noch der eine oder andere Gläubiger wg. Betrugsverdacht Strafantrag stellen wird.
Einen RA als „Überläufer“ zu titulieren zeigt schon das Niveau, auf welches sich die Schuldnerin bewegt; eigentlich peinlich;-((
MOD: Vollzitat entfernt