Zwangsräumung nach Versteigerung

Hallo!
das Haus meiner Schwiegereltern wurde Anfang November Zwangsversteigert. Wir (d.h. Mein Mann, meine zwei Kinder, meine Schwiegermutter und ich) suchen seit Mitte November Wohnungen, haben bisher allerdings keine Zusagen. Der neue Eigentümer will uns nun zum 1.3. rausklagen, wobei bisher nichts schriftliches ffestgelegt ist. Geht das in der kurzen Zeit? Wir haben bereits mit dem Rathhaus telefoniert, da uns gesagt wurde, dass diese für solche Sachen zuständig wären. Bisher haben wir aber nur die Info, dass die Zwangsräumung beim Rathaus eingereicht werden muss und die dort abgelehnt werden könnte. Die zuständige Sachbearbearbeiterin ist derzeit im Urlaub.

Hallo Sandra,
der neue Eigentümer hat die Möglichkeit, direkt beim Versteigerungstermin einen Räumungtitel zu beabtragen. Das heißt, wenn er das getan hat, hat er direkt einen Titel und muss nicht erst eine Räumungsklage einreichen. Er kann mit diesem Räumungstitel zum Gerichtsvollzieher gehen, der setzt einen Räumungstermin fest und wenn Sie bis dahin das Haus nicht verlassen haben, räumt er ( die Kosten haben Sie im Nachhinein zu tragen). Ich bin mir aber nicht sicher, ob er Ihnen nicht trotzdem eine angemessene Frist geben muss, bevor er die Räumung einleiten kann. Es ist aber auf jeden Fall so, dass er während der Zeit, weil Ihre Schwiegereltern ja nicht mehr Eigentümer sind, alle Nebenkosten für das Haus zu tragen hat - Feuerversicherung, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Grundsteuer (nicht zu verwechseln mit der Grunderwerbssteuer, die kann nicht umgelegt werden), das bedeutet, dass er Mietersatzzahlungen gegen Ihre Schwiegereltern geltend machen kann. Wenn Sie selber aber einen Mietvertrag mit Ihren Schwiegereltern hatten, dann muss er ihnen erst schriftlich kündigen. Ich rate Ihnen aber auf jeden Fall, sich kurz mit einem Rechtsbeistand oder Rechtsanwalt zusammen zu setzen, um genau zu analysieren, welche Rechte Sie haben. Es tut mir leid, dass ich Ihnen leider keine genaueren und verbindlichen Informationen geben kann, aber es ist auch schwierig mit den Ferndiagnosen, insbesondere bei so komplexen Themen wie Zwangsversteigerungen und deren Folgen.
Liebe Grüße und viel Erfolg