Hallo,
Muss bei einer Zwangsräumung eine Protokoll erstellt werden ?
Muss bei Vernichtung von Eigentum einer betreuten Person eine Protokoll erstellt werden ?
Geschicht :
Eine behördlich bekannt, psychisch kranke Frau wurde wegen Mietrückstand zwangsgeräumt. Die gesamte Wohnungseinrichtung und die persönlichen Unterlagen/Sachen wurden, ohne Zugriff der Besitzerin, mehrmals an verschiedenen Orten, unter Aufsicht und auf Veranlassung verschiederer Behörden zwischengelagert. Mehrmals wurde bei den Transporten Möbilar vernichtet. Letztendlich trat ein Wasserschaden auf und der größte Teil des Restes
wurde unter wieder behördlicher Aufsicht vernichtet.
Die Frau besitzt nun kein Eigentum mehr. Es wurde anscheinend von niemandem eine Bestandsaufnahme der Besitztümer erstellt.
Auskunft Rechtsanwalt :
Eskann niemand belangt werden weil der
Schaden nicht beziffert werden kann.
Hallo!
Ich bin kein Experte bei Zwangsräumungen.
Ich würde jedoch meinen, dass genau festgehalten werden muss, was eingelagert wird.
Das niemand belangt werden kann, weil der Schaden nicht beziffert werden kann, halte ich nicht für korrekt (bin aber kein Jurist). Schließlich kann die Eigentümerin doch angeben, was in ihrem Besitz war und bei den Räumungen und dem Wasserschaden waren doch Leute zugegen, die bezeugen können was für Sachen da waren. So kann man wenigstens einen ungefähren Wert ermitteln.
Das kann ich leider nicht beantworten. Ich rate aber dazu einen Betreuerverein oder eine Betreuerstelle in Ihrer Stadt oder das Vormundschaftsgericht zu fragen. Die können bestimmt auskunft geben.
Deine Fragestellung kann nicht über das Betreuungsrecht gelöst werden. Vielmehr ist hier die deliktische Haftung Dritter bzw. von Erfüllungsgehilfen gefragt. Hier kenne ich mich nicht gut genug aus. Frage bitte einen anderen Experten.