Zwangsräumung - soziale Härte

Hallo,

Sachverhalt:
-Erwerb eines EFH in der Zwangsverteigerung
-alter Eigentümer wohnt noch in diesem Haus
-dieser weigert sich auszuziehen
-Zwangsräumung durch Gerichtsvollzieher

Soweit ich weiß kann der Alteigentümer auf soziale Härte pochen und die Zwangsräumung stoppen oder zumindest verzögern.

Und nun meine Fragen:
Mit welchen Gründen kann man eine Zwangsräumung hinausziehen(mir ist bereits „Suizidgefahr“ und „viele Kinder“ bekannt), was gibt es noch?
Wie kann man sich als neuer Eigentümer dagegen wehren?
Wie lang kann der Alteigentümer dieses Spiel spielen?

Danke für eure Hilfe
Jana

Die Beantwortung der Fragen hängt ausschließlich von der Qualität der Anwälte und der Meinung der Richter ab.
Deswegen würde ich eher abraten, solche Immobilien zu erwerben.
Bei der Warnung „Suizidgefahr“ würde ich in meiner grenzenlosen Güte allerdings wertvolle Ratschläge geben.
Wer seinem Leben nicht mehr Wert beimisst, es als Druckmittel einzusetzen, soll es eben hergeben. In aller Regel fällt sowas aber sowieso ins Wasser.
Allerdings hatte ich vor kurzem irgendwo ein Beispiel in einem Forum gelesen, wo diese Suizidgefahr gar nicht mehr so hoch bewertet wird.
Google mal fragen, vielleicht kommt was, ich hatte damals wahrscheinlich nach „Kündigung Zwangsvollstreckung“ gesucht.
Probieren …

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Hallo Jana

„Suizidgefahr“

…in Gegenwart eines Arztes sichert es einem schnellstens eine andere Unterkunft… in der Geschlossen.

Schönes Wochenende
Keuper

Nicht ganz, ohne ärztliches Attest wird sowas nicht anerkannt.

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Und nun meine Fragen:
Mit welchen Gründen kann man eine Zwangsräumung
hinausziehen(mir ist bereits „Suizidgefahr“ und „viele Kinder“
bekannt), was gibt es noch?

pflegefall, sehr schwere krankheit

Wie kann man sich als neuer Eigentümer dagegen wehren?

vor erwerb abklären.

Wie lang kann der Alteigentümer dieses Spiel spielen?

kommt drauf an wie gut er oder sein anwalt ist, von monate bis jahre ist alles drin, er könnte es sogar soweit auf die spitze treiben, dass du hausverbot bekommst (richtig! für dein eigenes haus in dem du aber nicht wohnst)