Zwangsräumung-Verlust Arbeit? Hilfe!

Hallo zusammen,
Ich habe ein großes Problem, ich hoffe auf viele nützliche Antworten…
Folgendes:
Ich arbeite seit 1,5 Jahren in ein und dem selben Betrieb. Durch Unstimmigkeiten mit meinem Vermieter kam es zu einer Gerichtsverhandlung, mit Endergebnis, dass mein Vermieter das Urteil bekommen hat, das er mir die Wohnung Zwangsräumen darf. Natürlich muss ich nun früher oder Später aus der Wohnung raus, da ich bei mir in der Umgebung keine neue bezahlbare Wohnung finde, habe ich auch weiter weg gesucht, ich hätte die möglichkeit dort eine Wohnung für günstig zu bekommen. Mein Arbeitgeber weiß über das Gerichtsurteil bescheid. Allerdings ist nun mein Problem, wenn ich weiter weg ziehe, kann ich die arbeit nicht behalten.
Wenn ich aber nun von mir aus Kündige, würde ich keine Zahlungen vom Amt erhalten? Kann ich meinen Arbeitgeber bitten mich zu kündigen,
damit ich Zahlungen vom Amt erhalte?
Oder gibt es in so einem Fall eine Andere Reglung, dass ich Kündigen kann und trotzdem erstmal Zahlungen bekomme?
Was soll ich tun?
Natürlich will ich mir sofort wieder eine Arbeit suchen, aber diese Zeit muss auch erstmal überbrückt werden.

Hallo!

Allerdings ist nun mein Problem, wenn ich weiter weg ziehe, kann ich die
arbeit nicht behalten.

Warum nicht?
Gibt es wirklich im Umkreis von einer Stunde Fahrzeit um den Arbeitsplatz keine Wohnung? Handelt es sich bei der bisherigen Wohnung um die einzige bezahlbare Unterkunft in der ganzen Region?

Gruß
Wolfgang

Wenn ich aber nun von mir aus Kündige, würde ich keine
Zahlungen vom Amt erhalten? Kann ich meinen Arbeitgeber bitten
mich zu kündigen,
damit ich Zahlungen vom Amt erhalte?
Oder gibt es in so einem Fall eine Andere Reglung, dass ich
Kündigen kann und trotzdem erstmal Zahlungen bekomme?
Was soll ich tun?
Natürlich will ich mir sofort wieder eine Arbeit suchen, aber
diese Zeit muss auch erstmal überbrückt werden.

Danke erstmal für die Antwort,
Ich wohne in einem Ballungsgebiet, natürlich gibt es hier NOCH bezahlbare Wohnungen, fragt sich nur wie lange noch.
Im moment sieht der Wohnungsmarkt allerdings sehr Mau aus, ich will und kann nicht allein die hälfte meines Gehaltes an Miete augeben. Ich bin allein und da ist es etwas schwieriger, wenn man zu zweit ist, ist es da etwas leichter.
Da ich auch kein Auto habe und die Arbeit so liegt, das man sie ganz schwer mit Bus und Bahn erreichen kann, gerade weil ich auch Samstags und Sonntags arbeiten muss, gestaltet sich die Sache schwer.
Im moment wohne ich 10km von meiner Arbeit weg, die Fahre ich immer mit dem Fahrrad, ist ja noch auszuhalten.

Da ein guter Freund von mir jemanden kennt, der eine Wohnung zu vermieten hat, wäre das ein leichter Weg, allerdings mit dem Arbeitsverlust verbunden, da die Wohnung 60 Km weit weg ist.
Ohne Führerschein läuft da nix…
Ich finde keinen ein und Ausweg

Danke erstmal für die Antwort,
Ich wohne in einem Ballungsgebiet, natürlich gibt es hier NOCH
bezahlbare Wohnungen, fragt sich nur wie lange noch.
Im moment sieht der Wohnungsmarkt allerdings sehr Mau aus, ich
will und kann nicht allein die hälfte meines Gehaltes an Miete
augeben. Ich bin allein und da ist es etwas schwieriger, wenn
man zu zweit ist, ist es da etwas leichter.

Ballungsgebiet, alleinstehend… wie wäre es in dem Fall damit, das Mobiliar einzulagern und sich für einige Zeit ein möbliertes Zimmer oder kleines Apartment zu nehmen? Über wg-gesucht und ähnliche Adressen gibt es mit Sicherheit was vernünftiges und Bezahlbares zu finden. Sobald man finanziell wieder stabil ist und sich in der Nähe eine brauchbare Wohnung findet nimmt man sie.

Hallo!

… natürlich gibt es hier NOCH bezahlbare Wohnungen, fragt sich nur wie lange noch.

Es gibt also bezahlbare Wohnungen. Die Sorge, dass es sie irgendwann womöglich nicht mehr gibt, muss dich im Moment nicht interessieren.

Da ein guter Freund von mir jemanden kennt, der eine Wohnung
zu vermieten hat, wäre das ein leichter Weg, allerdings mit
dem Arbeitsverlust verbunden, da die Wohnung 60 Km weit weg
ist.
Ohne Führerschein läuft da nix…

Dann ist es für dich die ungeeignete Wohnung und du musst ein andere suchen. So dösig, eine Wohnung anzumieten, bei der du nicht zur Arbeit kommen kannst, wirst du hoffentlich nicht sein. In solchem Fall bekämst du von keinem Amt Hilfe, sondern eine Sperrfrist, weil die Notsituation selbst verschuldet wäre.

Also vergiss die Wohnung des Bekannten vom Freund der Freundin eines Kumpels und suche eine Bleibe in geeigneter Lage.

Wie kannst du überhaupt auch nur in Erwägung ziehen, eine vorhandene Anstellung aufzugeben, um in eine bestimmte Wohnung zu ziehen? Solches Verhalten kann sich leisten, wer beruflich eine so tolle Nummer ist, dass er jeden Tag die Schlange Headhunter vor der Tür verscheuchen muss und von jetzt auf gleich eine neue Anstellung hat. Oder welcher Art war der Ärger mit dem Vermieter? Bekommst du womöglich keine Wohnung, weil jeder Vermieter abwinkt, sobald er Erkundigungen anstellt? .

Warum nur habe ich den Eindruck, dass irgendwas an der Darstellung nicht stimmt?

Gruß
Wolfgang

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Hallo,

ja sicher,da die AG ja auch jedem kleinen AN Spitzenlöhne von 23 € die Stunde zahlen…*Grummel*.

Ich weiss ja nicht in welchen Traumwelten ihr lebt,aber für 900 € Nettoverdienst im Monat,wie er selbst hier in NRW (also einen noch „gut gestellten Bundesland“ ) für viele
AN der Steuerklasse I die Regel ist,kann man keine großen Sprünge machen.

Und billiger Wohnraum ???..

Die Kaltmiete ist das kleinste Problem…heutzutage fressen dich die Energiekosten auf…und das betrifft nicht nur „kleine Einkommen“…

auch Geschäfstleute geben deswegen mittlerweile auf…schau dir einmal die Innenstädte von Düsseldorf oder Köln an…selbst in diesen Exquisiten Lagen hast du immer mehr Leerstände…ganz einfach,weil die Energiekosten nicht mehr tragbar sind.

Warum nur habe ich den Eindruck, dass irgendwas an der
Darstellung nicht stimmt?

Was soll den an der Darstellung „nicht stimmen“? Welche Informationen fehlen?

Schon im Ursprungsbeitrag wurde gesagt, dass eine Zwangsräumung wegen „Unstimmigkeiten“ bevorsteht. Man braucht nicht viel Phantasie, um sich vorzustellen, worin diese Unstimmigkeiten bestehen.

Selbst ohne jede Spekulation weiß man, dass Vermieter in der Regel einen längeren Weg gehen, bis eine Zwangsräumung juristisch durch ist. Jeder zukünftige Vermieter, der geeigneten Wohnraum anzubieten hätte, müsste mit dem Klammerbeutel gepudert sein, würde er einem Mieter mit solcher Vorgeschichte seine Wohnung übergeben.

Insofern kann ich den Griff nach dem Strohhalm

die Wohnung des Bekannten vom Freund der Freundin eines Kumpels

durchaus verstehen. Ändert natürlich nichts daran, dass man dafür keinen festen Arbeitsplatz aufgibt.

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