Zwangsräumung Vollstreckungsschutz

Hallo,

Sachverhalt:

-Erwerb eines EFH in der Zwangsverteigerung
-alte Eigentümerin wohnt noch mit 2 Kindern in diesem Haus
-diese weigert sich auszuziehen (setzt eine Frist von 3 Monaten)
-Zwangsräumung durch Gerichtsvollzieher ist in Planung

Allein erziehende Mutter von 2 Kindern, voll Berufstätig, will nicht ausziehen, steht vor Privatinsolvens, kann keine Miete zahlen und verlässt sich auf den Vollstreckungsschutz.

Frage:

Sind das genug Gründe für einen Vollstreckungsschutz?

Wenn ja wie lange kann sich das hinziehen?

Bargeld bieten für einen beschleunigten Auszug?

Ich Danke schonmal

Chrille

Gegenseitige Einigung ist ja immer gut. Wenn Du damit leben kannst und die Familie nach drei Monaten wirklich uaszieht, wäre es doch ok. Ansonsten ist es ja so, dass man seinen Zuschlagbeschluss ohne weiteres in einen Vollstreckbaren Titel umschreiben lassen kann und damit kann dann der Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragt werden, der verlangt aber von dir einen Räumungskostenvorschuss( z.T.in fünfstelliger Höhe und die Vorauskosten für die Einlagerung)

Ich habe mal gehört, dass mit dem wirtschaftlichen Eigentumsübergang Du auch Herr über Strom und Wasser und Heizung im Haus bist. Einfach mal bei den versorgern anfragen und abklemmen, wenn die Dame keinen Strom und kein wasser und keine Heizung mehr hat, wird sie vielleicht selbst ausziehen… Ist vielleicht billiger als Räumung
Mit Vollstreckungsschutz hast Du doch nichts zu tun, müßte von dem Vollstreckungsgegner beantragt werden und dann ist es immer noch die Frasge augf welcher Grundlage das gehen soll

Hallo,
als wir unser Haus gesucht haben, hab ich mal was drüber gelesen.
Einem Antrag auf Vollstreckungsschutz bzw. Aufschub der Zwangsräumung wird eigentlich nur stattgegeben, wenn der Bewohner eine neue Wohnung (z.B. unterschriebener Mietvertrag, aber erst in 6 Monaten frei) nachweisen kann oder der Bewohner oder ein Mitbewohner längerfristig und schwerwiegend krank ist (Grippe reicht als nicht). Obdachlosigkeit wird von den Gerichten in der Regel als persönliches Pech angesehen, da die Gemeinde bzw. Stadt verpflichtet ist der Familie eine Obdachlosenunterkunft zu stellen.
Klingt jetzt etwas hart, da die Frau ja auch zwei kleine Kinder hat, aber ich würde ihr keine Angebote machen und sie einfach rausschmeißen lassen. Der GV kann Dich ja auch beraten.
Tipp: Nach der Räumung bekommst Du automatisch vom GV einen vollstreckbaren Pfändungstitel, dann schick diesen an die gesetzliche Rentenversicherung und lass diesen im rentenkonto eintragen. Selbst wenn Du jetzt keinen Cent von ihr siehst, dann vielleicht mal in 30 Jahren…

Gruß
Micha

Hallo,

Moin moin,

Sachverhalt:

-Erwerb eines EFH in der Zwangsverteigerung
-alte Eigentümerin wohnt noch mit 2 Kindern in diesem Haus
-diese weigert sich auszuziehen (setzt eine Frist von 3
Monaten)
-Zwangsräumung durch Gerichtsvollzieher ist in Planung

Allein erziehende Mutter von 2 Kindern, voll Berufstätig, will
nicht ausziehen, steht vor Privatinsolvens, kann keine Miete
zahlen und verlässt sich auf den Vollstreckungsschutz.

Frage:

Sind das genug Gründe für einen Vollstreckungsschutz?

Wenn ja wie lange kann sich das hinziehen?

Bargeld bieten für einen beschleunigten Auszug?

Der Zuschlagsbeschluss ist zugleich der Räumngstitel, diesen kann man sich zeitgleich vom Amtsgericht ausstellen lassen.
Wenn man schon dort ist kann man nach dem Gerichtsvollzieher fragen, der für die Strasse zuständig ist. Diese haben nicht selten wartezeiten von 3-4 Monaten, und er muss auch Fristen beachten. Es muss erst auffordern selbst zu gehen. Zu dem wird er einen Kostenvorschuss von dem auftraggeber verlangen, da die Gegenpartei vermutlich nicht zu belangen ist.

Mutter mti 2 Kindern ist kein Hindernis. Es gibt eine Sozialklausel, die besondere Härte bei der Räumung verhindern soll. Prinzipiell bekommt man aber alte Leute schwerer raus. Schwer kranke oder schwangere ebenfalls sehr ungünstig. Da aber heutzutage kein Problem ist mit Kindern eine neue Wohnung zu bekommen könnten die sich auf die Sozialklausel berufen, was nur einen Erfolg hätte - Zeit zu gewinnen.

Letzte Option wäre das „gütliche“ einigen, wobei ich das prinzipiell nicht machen würde.

Ich Danke schonmal

Chrille

Grüße

Ich habe mal gehört, dass mit dem wirtschaftlichen
Eigentumsübergang Du auch Herr über Strom und Wasser und
Heizung im Haus bist. Einfach mal bei den versorgern anfragen
und abklemmen, wenn die Dame keinen Strom und kein wasser und
keine Heizung mehr hat, wird sie vielleicht selbst
ausziehen…

Da bin ich mir nicht sicher, man wird zwar Eigentüer - auch von den Versorgungsleitungen, aber M hat einen Liefervertrag mit den Stadtwerken bzw. Stromversorger. Dort wird man aus Datenschutzgründen nicht mal eine Auskunft über die Kundennummer bekommen.

Grüße