Zwangsräumung - was muss passieren?

hallo redraven !
wie sie schon sagten " viel zu spät reagiert ".

leider gottes hat der gesetzgeber mietern viel mehr zugesprochen als den vermietern.
für sie gibt es tatsächlich nur die möglichkeit einer räumungsklage.
bedauerlicherweis bleiben sie auf den kosten sitzen. auf jeden fall sollte man zumindestens einen pfändungstitel gegen die mieter erlangen. wenn sie glück haben können sie auf jahre hinaus bei den mietern pfänden.

die einzigste möglichkeit die sie aussergerichtlich haben, ist die, das sie den mietern irgend ein angebot machen. bieten sie einfach an auf die rückstände zu verzichten und die umzugskosten zu übernehmen. so hält sich ihr schaden einigermassen in grenzen.
sorry, leider gibt es keine andere möglichkeit.
lg vivien

Hallo
es ist wirklich verwunderlich wie lange Sie sich Zeit lassen.
In diesem Fall fristlose Kündigung - Begründung nicht vergessen, Mustervorlagen gibt es genug im Netz - und in der fristlosen Kündigung hilfsweise ordentliche Kündigung mit Frist benennen. Zählt der Mieter ist die Kündigung unwirksam, darf sich in einer bestimmten Frist aber nicht wiederholen.
Reagiert der Mieter nicht, bleibt nur die Räumungsklage.
Erst hier kann man entsprechend Anträge stellen.
Lg

Den Leuten eine andere Wohnung beschaffen, weil durch Räumungsklage obdachlosigkeit droht.Einfach da mal vorsprechen

Hallo,

ein sehr guter Artikel zum Thema Urkundenprozess finden Sie hier: http://www.focus.de/immobilien/mieten/mietnomaden/mi…. Es würde meine Zeit springen Alles in Detail zu erwähnen.

Verlieren Sie keine Zeit mehr.

Viel Erfolg.

Zuerst sollte die Mahnung ohne Frist verschickt werden, z.B. „bitte um
Zahlung in den nächsten Tagen“. Wenn nach einer Woche nichts eingegangen ist, dann die Fristsetzung, z. 10 Tage - z.B. bis 25.9. Sie können hier schon mit Klage drohen. Wenn dann immer noch nichts eingegangen ist, sollten Sie eine Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Der Gerichtsvollzieher kommt dann relativ schnell, so die Erfahrung, die ich bis jetzt gemacht habe.
Bassauer

Die Form der Räumung muss dann nur noch ausgewählt werden, richtig? Normale Räumung = Teuer und geringes Risiko für den Gläubiger, Berliner Modell = günstige Alternative aber Riskant da behauptet werden kann, dass wertvolle Sachen in der Wohnung waren…

Wie ich ja schon sagte, kenne ich das Berliner Modell nicht.
Bassauer