Zwangsräumung - was muss passieren?

Hallo,

ich habe ein Problem. Wir vermieten ein Restaurant mit anliegender Wohnung in einem Haus und auf einer Ebene. Wohnung und Restaurant werden separat vermietet und sind bereits gekündigt worden. Die Mieter, Familie mit 2 Kindern, sind mit einem fünfstelligen Betrag nun im Verzug (ja ich weiß wir reagieren VIEL zu spät - jetzt geht es um Schadensbegrenzung) aber ziehen nicht aus. lediglich das Restaurant ist dicht - die Wohnung und die Restaurantküche wird weiter genutzt da die Wohnung keine eigene Küche hat.
Eine Räumungsklage kostet ja ein heiden Geld und kann sich ewig hin ziehen. Jetzt habe ich vom Berliner Modell gelesen. Was muss da passieren?
Es wäre uns schon sehr geholfen wenn die Mieter einfach nur raus sind auch wenn die Räume danach eine Zeit erstmal nicht mehr genutzt werden können.

Was müssen oder können wir tun? Um diese Schmarotzer mit dem dicken und nagelneuen BMW vor der Tür endlich raus zu bekommen ohne eine Unsumme zahlen zu müssen?

Danke euch!

Hallo,

meine Erfahrung hat gezeigt, das folgende Dinge helfen um unliebsamen Mieter los zu werden.

Denn unliebsamen Mieter eine einmalige x-Summe an Geld anbieten (z. B.: 1 Monatsmiete + Umzugskosten) wenn die Wohnung bis zu einem bestimmten Datum geräumt wird. (Immer noch günstiger als alles andere!!)

Sollte die Wohnung nicht geräumt werden, den unliebsamen Mieter auf zivilrechtliche Schritte aufmerksam machen und ebenso **ausdrücklich** auf strafrechtliche Schritte hinweisen. Sofern dieses nicht fruchtet, ebenso darauf aufmerksam machen, das man zugleich öffentlich vor den unliebsamen Mieter warnt, durch Beiträge in sozialen Netzwerken und einschlägigen Foren.

Auf keinen Fall dürfen es leere Drohungen sein! Mann muss das was man sagt auch umsetzen, um seine Glaubwürdigkeit gegenüber den unliebsamen Mieter auf keinen Fall zu verlieren.

Wenn alles nichts hilft, müssen die standardmäßigen Schritte eingeleitet werden. Räumungsklage so wie ein Urkundenprozess (http://de.wikipedia.org/wiki/Urkundenprozess) bzgl. der rückständigen Miete eingeleitet werden. Wichtig, auf keinen Fall einen normalen Mahnprozess einleiten! Das kostet nur unnötig Zeit und nerven.

Hoffe sehr, das ich Ihnen helfen konnte und stehe für Rückfragen gerne zu Verfügung.

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Schau doch hier mal rein - http://www.gevestor-immobilien.de/artikel/so-sparen-…

Viel Glück

Hallo,
tut mir leid,aber da kann ich leider nicht weiterhelfen.Aber ich würde mich ganz schnell bei Haus und Grund erkundigen,diese können sicher weiterhelfen.
LG

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Dennoch vielen Dank, dass Sie sich die Frage durchgelesen haben. Wünsche noch einen Schönen Sonntag.

Ihnen auch ein Dankeschön für das Lesen der Frage und ein schönen Sonntag!

Es tut mir leid, dazu habe ich keine Antwort. Auf dem Gebiet bin ich noch nicht so bewandert und ich will nicht nur einfach so daherschreiben.

Ich wünsche euch viel Erfolg

Ihr könnt versuchen euch mit der Stadt dem Sozialamt in Verbindung zu setzen um eine Lösung zu finden.
Alles andere wird teuer.
Motivationspersonal die zu einem raschen Auszug füheren sollen sind leider nicht legal.

Das ist auch schon eine Idee gewesen… Kontakt wäre da aber bei solchem „Motivationspersonal“ möchte ich nicht im nachhinein nicht in irgend einer Schuld stehen. Was kann denn die Stadt und das Sozialamt tun?

Beste Grüße

Ein Berliner Modell kenne ich nicht. Ich denke, dass man die fehlende Miete zuerst einmal einklagen soll - Mahnung mit Fristsetzung, Mahnbescheid und dann Klage. Das geht alles verhältnismäßig schnell. Die Räumungsklage würde ich als weitere Maßnahme mal einplanen.
Bassauer

Das Problem ist, dass die Räumungsklage unwahrscheinlich teuer ist und das leider nicht mehr drin ist. Die Miete des Restaurants sollte eigentlich die Rente meiner Großeltern sein die mittlerweile Pflegebedürftig sind und uns schon einiges kostet.

Ziel muss sein: Mieter raus, Schulden dürfen nicht verjähren und sollen meinetwegen unter der Brücke leben.

Dann bleibt vorerst nur noch die Sache mit Mahnung, Fristsetzung, Mahnbescheid und Klage. Das kann man alles selbst machen. Die Klage kostet zwar etwas, was Sie dann vorlegen müssten. Aber, wenn der Gerichtsvollzieher vorspricht, kommt viell. doch etwas in Bewegung.
Bassauer

Okay… Mein Vater hat denen schon ne Mahnung ausgesprochen aber da is nie was passiert. Ich werde das jetzt mal in die Hand nehmen und die letzte Mahnung mit Einschreiben verschicken. Danach werde ich den Mahnbescheid online aufsetzen. Dann verfallen ja meines Wissens nach die Schulden nicht. Wie klage ich, wenn bis dahin nix passiert, die Meite ein? Ab wann steht der Gerichtsvollzieher bei denen vor der Tür?

Danke für die Antwort.

Warum keinesfalls einen „normalen“ Mahnprozess einleiten?

Mein Plan war/ist: Letzte Mahnung per Einschreiben zustellen. Wenn Frist nicht eingehalten wird Mahnbescheid und wenn dann immer noch nix passiert wird die ausstehende Miete eingeklagt. Wichtig ist nur, dass die Schulden nicht verjähren und die Mieter aus der Wohnung und dem Haus raus kommen. Wenn die raus sind und wir einen Titel haben ist das schon ein großer Schritt für uns. Müssen bei den einzelnen Schritten halt aufs Geld schauen. :frowning:

Hallo,
das ist ein Gebiet, da kenne ich mich nicht genau aus. Ich vermute allerdings stark, dass Sie in diesem Fall (ich meine die Räumung) nicht ohne Anwalt auskommen.
Eines wäre jedoch sehr wichtig, und das können Sie alleine machen: auf jeden Fall beim Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen. Damit haben Sie dann einen sogenannten „Titel“, der Ihnen 30 Jahre lang erlaubt, das Geld bei dem Schuldner einzutreiben, sollte er mal zu Geld kommen!
Gruß, Zita

Ohne Räumungsklage kommt Ihr hier sicher nicht weiter. Berliner Modell bedeutet, Ihr macht Pfandrecht an allen Räumen geltend. Der Gerichtsvollzieher muss die Wohnung lediglich übergeben und nicht räumen . Spart Kosten, wie Vorschuss für Einlagerung etc. Die Mieter werden aber freiwillig ohne Räumungstitel nicht ausziehen, fürchte ich. Habt Ihr einen Anwalt oder seid im Haus-Grundbesitzerverein?
Habt Ihr eine Möglichkeit Zugriff auf den BMW zu nehmen (Pfandrecht), obwohl der vermutlich geleast ist? Schaut mal unter „Berliner Modell“ rein.

Bei dem was ich gelesen habe, tauscht der Gerichtsvollzieher auch die Schlösser aus. Dann sind die immerhin raus.
Der BMW is natürlich geleast… Das Leasing läuft wohl auf die Firma (Restaurant).
Ich mein uns ist schon geholfen wenn die einfach weg sind. Mieter raus, Schlösser tauschen und einen Titel haben. Ob die Räume dann noch eine weile wegen Fristen ungenutzt bleiben müssen bzw nicht neu vermietet werden können nehmen wir in Kauf.

Habt Ihr wenigstens einen Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid über die rückständige Miete erlassen?

Nein, das wollten wir eigentlich machen. Nur patrickx83 sagte, dass man das nicht machen soll da das nur zeit und nerven kostet?! (erster antworter) Vielleicht erklärt er noch kurz was er damit meinte. Würde mich freuen…