Zwangsräumung; was passiert mit den bestehenden Verträgen, Telekom, Strom etc

Es droht jemandem eine Zwangsräumung zum Ende des Monats, die er vermutlich auch nicht mehr abwenden kann.
Was ist mit den bestehenden Verträgen, Telekom, Strom, Versicherungen wie Haftpflicht, Hausrat etc. … hat man aufgrund der Zwangsräumung ein sofortiges Kündigungsrecht? Schließlich ist er ja danach obdachlos. Was passiert mit dem angemeldeten Auto, wenn keine polizeiliche Meldeadresse mehr besteht.

Über eine rasche und fundierte Antwort wäre ich sehr dankbar.

Die Verträge sind von der Zwangsräumung nicht berührt.Daher sollte man sie so schnell wie möglich kündigen.

Die Antwort von Benny ist richtig: Keine der Verträge werden von der Zwangsräumung berührt, es gibt also kein sofortiges Kündigungsrecht. Ist auch ganz logisch: was interessiert eine Versicherung oder die Telekom ob jemand seine Miete zahlt oder nicht oder ob es andere Gründe für eine Räumung gibt. Nur beim Auto ist es gefährlich: Wird der Verlust der bestehenden Adresse nicht polizeilich gemeldet, bleibt diese Adresse für die amtliche Post so lange gespeichert bis der neue Mieter dies meldet. Dann gibt es zusätzlich Strafen wegen Nichtmeldens für den armen Kerl, der ausziehen mußte. Also auch hier wenn möglich sich sofort bei einem Freund oder Verwandten pro forma anmelden und alle Verträge, die gekündigt werden müssen, kündigen. Eine Lebensversicherung oder ein Handyvertrag zB. braucht nicht gekündigt werden, eine Hausratsversicherung oder ein Energienutzungsvertrag schon. Alles Gute trotzdem.

Hallo zusammen,

Die Verträge sind von der Zwangsräumung nicht berührt.Daher
sollte man sie so schnell wie möglich kündigen.

das würde ich differenzierter betrachten. Wenn beispielsweise die Telekom nach dem „Umzug“ an dem neuen Wohnort nicht liefern kann, käme z.B. eine Sonderkündigung in Frage. Versicherungen etc. scheren sich um so etwas natürlich nicht.

Ich würde hier auf jeden Fall schnellstmöglich mit den Vertragspartner sprechen, um eine Einigung aus Kulanz anzustreben. Bei einer Zwangsräumung ist ja auch eine Insolvenz des Mieters nicht unwahrscheinlich, so dass man ohnehin miteinander sprechen muss…