zwangsräumung wegen eigenbedarf

erstmal hallo an alle

will ein haus ersteigern, problem macht mir da die eigentümerin die hat ein großteil vom haus an ihre tochter vermietet, die harz 4 empfängerin ist und zudem alleinerziehende mutter.
frage : wie schnell oder wie lange kann das dauern das ich die tochter als mieterin wegen eigenbedarfs aus dem haus bekomme . wenn sie nicht freiwillig das haus verlassen will
wer kennst sich da aus

Auch hallo,

die Kündigungsfrist bemißt sich üblicherweise an der Dauer des Mietverhältnisses. Im genannten Fall wäre ich aber wirklich sehr vorsichtig, evtl. kann das auch Jahre dauern.

Viele Grüsse

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es ist die 2 te versteigerung, das mietverhältnis besteht erst 1,5 jahre , von mutter zur tochter