Zwangsräumung wie teuer, wie lang

Hallo,
wenn ein Objekt aus einer Zwangsversteigerung erworben wird, wie verhält man sich dann, wenn der Bewohner nicht feiwillig auszieht. Man macht doch dann „Eigenbedarf“ geltend, wenn man selbst einsziehen will. Mit welchen Kosten, Problemen und welcher Zeitspanne muss man inm Durchschnitt bzw. max. rechnen?
Gruß
rakete

Gemach,gemach. Bis zur Zwangsräumung ist es ein weiter Weg. Erst einmal mußt du wirksam kündigen. Das ist schon mal nicht so einfach, weil dir bei einer Zwangsversteigerung der Mietvertrag in der Regel nicht vorliegt. Wenn du aber die zeitliche Fristen des ZVG bzgl. Sonderkündigungsrecht verpaßt - gelten für dich die mietvertraglich vereinbarten Fristen. Dann gibt keinen Unterschied zwischen ZV und normalem Erwerb.
Wie lange es dauert oder überhaupt klappt, hängt z.B. auch von der sozialen, gesundheitlichen, familiären Lage des Mieters und auch deiner Situation ab.
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

gruß n.

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Hallo,

zunächst ist mal zu klären, ob die aktuellen Bewohner Eigentümer oder Mieter sind, weil sich hieraus Unterschiede ergeben. Dann muss man mi den Bewohnern Kontakt aufnehmen und abklären, welcher Widerstand gegen einen Auszug zu erwarten ist und um was für Bewohner es sich überhaupt handelt (bei kinderreicher Familie würde ich die Finger von dem Objekt lassen, dass dauert). Dann muss man sich ansehen, was es für ein Objekt ist, und welchen Aufwand im Zweifelsfall die Zwangsräumung bedeuten wird.

Wenn es gut geht, kann die Sache in einigen Wochen über die Bühne sein, wenn es schlecht läuft, dauert es ggf. Jahre. Und um Dir mal eine Vorstellung von den Kosten zu geben: Ich wollte neulich ein heruntergekommenes und ziemlich vermülltes kleines Haus räumen lassen. GV wollte hierfür € 12.000,-- Vorschuss, und ohne den rührt er keinen Finger. Er ist mit dieser Summe sogar bei einer Erinnerung durchgekommen. Über den ganzen Ärger ist der Mandant verstorben und ich reihe mich jetzt in eine ganze Schlange von Gläubigern ein, die grundsätzlich alle aus dem Verkaufserlös befriedigt werden könnten, angesichts der im Vergleich zu diesem Vorschuss aber geringen Beträge die Vollstreckung scheuen.

Gruß vom Wiz

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Zuerst die Fakten!
Zuerst sind die Umstände wichtig.
Ist der Bewohner Mieter oder Eigentümer?
Ist das Objekt schon gekauft?
Sie sollten sich beim Amtsgericht erkundigen.

Für Eigentümer gibt es Fristen, die eingehalten werden müssen, damit eine Räumung möglich ist.
Bei Mietern gibt es keine Änderung gegenüber dem allgmeinen Verfahren, also außerhalb einer Versteigerung.
Grundsätzlich:
Bei vermieteten Objekten sollte man eher die Sache mit spitzen Fingern anfassen.

Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Pausch
www.immobilienratgeber.com

Hallo,

Zuerst sind die Umstände wichtig.

Ist der Bewohner Mieter oder Eigentümer?
Ist das Objekt schon gekauft?
Sie sollten sich beim Amtsgericht erkundigen.

ich wollte ausschließlich ein Haus erwerben, wo der Bewohner allenfalls der Eigentümer sein soll. Ich hatte mich da zu unklar ausgedrückt und danke trotzdem für die Hinweise, die gegeben wurden.

mit besten Grüßen
Rakete