Mal angenommen die Wohnung einer fiktiven Person X wurde zwangsgeräumt und diese Person habe ungefähr 8 Jahre in der Wohnung gewohnt. Während dieser Zeit habe X keinerlei Renovierungs- bzw. Erhaltungsarbeiten (wie z.B. tapezieren, streichen etc.) vorgenommen. Nehmen wir mal weiter an, daß die Wohnung durch eine Wohnungsbaugesellschaft Y begangen wurde und hierbei der Umstand von folgende, noch durch X, zu erfüllenden Arbeiten festgestellt worden:
-alle Tapeten (Decke/Wand) seien zu entfernen,
-Bohrlöcher sowie Dübel und Haken seien zu entfernen,
-Deckenflächen/Wandflächen seien für einen Neuanstrich vorzubereiten,
-Putzschäden seien zu beseitigen,
-Heizkörper seien für eine Neulackierung vorbereiten,
-Türen seien 1x mit Grundanstrich zu versehen.
Wären solche Arbeiten durch die Wohnungsbaugesellschaft einzufordern bzw. hätte eine Wohnungsbaugesellschaft das Recht eine oder mehre Firmen damit zu beauftragen und der Person X die Arbeiten in Rechnung zu stellen!?
Irgendwie peinlich aber dennoch wichtig!!!