kann ein vermieter veranlassen, dass eine mitwohnung renoviert wird oder hat der mieter das recht dieses „angebot“ abzulehnen?
kann nach einer renovierung die miete nach belieben erhöht werden (innerhalb der maximalen 20%) oder muss sich die mieterhöhung am umfang der renovierungsarbeiten orientieren?
Hallo,
hier wird eine Sonderfall möglicherweise angesprochen. Möglicherweise aber auch nur ein unwirksames Verlangen. Möglicherweise ist aber der Vertrag hier nicht richtig wieder gegeben. Also ist zuerst zu klären ob der Mieter lt. Mietvertrag die Renovierungskosten tragen soll oder ob sie der Vermieter trägt ( was eher in Uraltverträgen so ist ).
Also ist es möglicherweise ein Angebot, ich vermuet eher, dass man hier von eiern Forderugn ausgehen muss. Ich versuche mal, da weitere Fakten unbekannt sind, eine Handlungsmöglichkeit an drei von mehreren möglichen Fallbeispielen aufzutun.
- Fall
Unterbreitet der Vermieter das Angebot der Renovierung dann kann es sein, dass im Mietvertrag der Vermieter die Renovierungen schuldet. Der Mieter kann das Angebot annehmen oder ablehnen. Der Vermieter ist aber dann nicht verpflichtet, wenn im Frühjahr der Mieter meint, dass es jetzt passt, nun zu renovieren.
2.Fall
Im Mietvertrag steht, dass nach 3 Jahren Bad, WC, Küche und nach 5 Jahren Wohn-und Schlafräume zu renovieren sind. Der Vermieter kennt die Räume und deren Zustand nicht, aber er besteht auf der Einhaltung des Mietvertrages, notfalls ist dort sogar eingetragen, dass der Mieter die Durchführung der Renovierung nachweisen muss. Ist es so oder ähnlich vereinbart hat der Mieter keine Schönheitsreparaturen vorzunehmen. Im Gegenteil. Er sollte nun das Schreiben sorgfältig aufbewahren für den Nachweis, wie der Vermieter die Vereinbarung auslegt. Die Vereinbarung fester für Schönheitsreparaturen ist unwirksam ( BGH VIII ZR 361/03 ).
3.Fall
Der Mieter hat seine Wohnung seit Jahren nicht renoviert und bei einer Besichtigung wird erkennbar, dass der Mieter, wenn sich hier keine Arbeiten vollziehen, die Wohnung derart abwohnt, dass auf lange Sicht Schäden zu erwarten sind. z.B. jemand wohnt seit mehr als 10 Jahren in einer Wohnung, hat noch nie renoviert, ist Raucher, hat Katzen, die die Tapeten herabgerissen haben, der Wasserschaden von 1991 ist bis heute nicht beseitigt, dann kann der Vermieter vom Mieter durchaus die Renovierung fordern.
Gruss Günter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
erstmal danke für die antwort.
Hallo,
hier wird eine Sonderfall möglicherweise angesprochen.
Möglicherweise aber auch nur ein unwirksames Verlangen.
Möglicherweise ist aber der Vertrag hier nicht richtig wieder
gegeben. Also ist zuerst zu klären ob der Mieter lt.
Mietvertrag die Renovierungskosten tragen soll oder ob sie der
Vermieter trägt ( was eher in Uraltverträgen so ist ).
da ich hier nicht von mir selbst rede, sondern von einem bekannten, weis ich nicht ob es da eine vertragliche regelung gibt.
mir ist nur folgendes bekannt:
- vor ca. 2 jahren hat der vermieter geweselst, das der vorherige vermieter bankrott ging und die betreffende wohnanlage verkauft hat.
- der vermieter erklärt sich bereit die anfallenden renovierungskosten zu tragen (sofern sie ein nicht näher definiertes maß nicht überschreiten).
- der mieter wohnt seit ca. 20 jahren in dieser wohnung und seit dem wurde diese nicht renoviert (ausser neuem teppichboden).
- die wohnung weist keine schwerwiegenden mängel auf (wasserschäden, schimmelpilze, etc)
Also ist es möglicherweise ein Angebot, ich vermuet eher, dass
man hier von eiern Forderugn ausgehen muss. Ich versuche mal,
da weitere Fakten unbekannt sind, eine Handlungsmöglichkeit an
drei von mehreren möglichen Fallbeispielen aufzutun.
mein bekannter hat mir die situation so geschildert:
- der vermieter besteht auf einer renovierung und angeblich gibt es da nicht die möglichkeit für den mieter auf die renovierung zu verzichten.
- nach der renovierung will der vermieter die miete um 20% erhöhen. als berechtigung dafür wird die renovierung der wohnung angegeben, da diese den wert der wohnung steigert.
- Fall
Unterbreitet der Vermieter das Angebot der Renovierung dann
kann es sein, dass im Mietvertrag der Vermieter die
Renovierungen schuldet. Der Mieter kann das Angebot annehmen
oder ablehnen. Der Vermieter ist aber dann nicht verpflichtet,
wenn im Frühjahr der Mieter meint, dass es jetzt passt, nun zu
renovieren.2.Fall
Im Mietvertrag steht, dass nach 3 Jahren Bad, WC, Küche und
nach 5 Jahren Wohn-und Schlafräume zu renovieren sind. Der
Vermieter kennt die Räume und deren Zustand nicht, aber er
besteht auf der Einhaltung des Mietvertrages, notfalls ist
dort sogar eingetragen, dass der Mieter die Durchführung der
Renovierung nachweisen muss. Ist es so oder ähnlich vereinbart
hat der Mieter keine Schönheitsreparaturen vorzunehmen. Im
Gegenteil. Er sollte nun das Schreiben sorgfältig aufbewahren
für den Nachweis, wie der Vermieter die Vereinbarung auslegt.
Die Vereinbarung fester für Schönheitsreparaturen ist
unwirksam ( BGH VIII ZR 361/03 ).3.Fall
Der Mieter hat seine Wohnung seit Jahren nicht renoviert und
bei einer Besichtigung wird erkennbar, dass der Mieter, wenn
sich hier keine Arbeiten vollziehen, die Wohnung derart
abwohnt, dass auf lange Sicht Schäden zu erwarten sind. z.B.
jemand wohnt seit mehr als 10 Jahren in einer Wohnung, hat
noch nie renoviert, ist Raucher, hat Katzen, die die Tapeten
herabgerissen haben, der Wasserschaden von 1991 ist bis heute
nicht beseitigt, dann kann der Vermieter vom Mieter durchaus
die Renovierung fordern.Gruss Günter
von den drei fällen käme am ehesten fall 3 in frage, da die wohnung seit ca. 20 jahren nicht renoviert wurde (ausser teppich). jedoch liegen weder schwerwiegenden mängel wie wasserschaden vor noch hängen tapeten abgerissen von den wänden oder ähnliches.
selbst wenn der vermieter in diesem fall das recht hat eine renovierung zu fordern (er will diese bezahlen), stellt sich noch die hauptfrage ob er anschliessend dazu berechtigt ist die miete aufgrund der renovierung nach seinem ermessen zu erhöhen.
erstmal danke für die antwort.
Hallo,
hier wird eine Sonderfall möglicherweise angesprochen.
Möglicherweise aber auch nur ein unwirksames Verlangen.
Möglicherweise ist aber der Vertrag hier nicht richtig wieder
gegeben. Also ist zuerst zu klären ob der Mieter lt.
Mietvertrag die Renovierungskosten tragen soll oder ob sie der
Vermieter trägt ( was eher in Uraltverträgen so ist ).da ich hier nicht von mir selbst rede, sondern von einem
bekannten, weis ich nicht ob es da eine vertragliche regelung
gibt.
mir ist nur folgendes bekannt:
- vor ca. 2 jahren hat der vermieter geweselst, das der
vorherige vermieter bankrott ging und die betreffende
wohnanlage verkauft hat.- der vermieter erklärt sich bereit die anfallenden
renovierungskosten zu tragen (sofern sie ein nicht näher
definiertes maß nicht überschreiten).- der mieter wohnt seit ca. 20 jahren in dieser wohnung und
seit dem wurde diese nicht renoviert (ausser neuem
teppichboden).
Hallo,
Teppichboden gehört nicht zu Renovierungskosten. Renovierungskosten sind Maler-,Tapezierarbeiten an Wänden und Decken und Innen-Türen und Innenfenstern sowie den Heizkörpern. Alles weitere regelt sich dann aus meiner anderen Antwort. Man müsste daher wissen was wirklich vereinbart ist.
Gruss Günter
- die wohnung weist keine schwerwiegenden mängel auf
(wasserschäden, schimmelpilze, etc)Also ist es möglicherweise ein Angebot, ich vermuet eher, dass
man hier von eiern Forderugn ausgehen muss. Ich versuche mal,
da weitere Fakten unbekannt sind, eine Handlungsmöglichkeit an
drei von mehreren möglichen Fallbeispielen aufzutun.mein bekannter hat mir die situation so geschildert:
- der vermieter besteht auf einer renovierung und angeblich
gibt es da nicht die möglichkeit für den mieter auf die
renovierung zu verzichten.- nach der renovierung will der vermieter die miete um 20%
erhöhen. als berechtigung dafür wird die renovierung der
wohnung angegeben, da diese den wert der wohnung steigert.
- Fall
Unterbreitet der Vermieter das Angebot der Renovierung dann
kann es sein, dass im Mietvertrag der Vermieter die
Renovierungen schuldet. Der Mieter kann das Angebot annehmen
oder ablehnen. Der Vermieter ist aber dann nicht verpflichtet,
wenn im Frühjahr der Mieter meint, dass es jetzt passt, nun zu
renovieren.2.Fall
Im Mietvertrag steht, dass nach 3 Jahren Bad, WC, Küche und
nach 5 Jahren Wohn-und Schlafräume zu renovieren sind. Der
Vermieter kennt die Räume und deren Zustand nicht, aber er
besteht auf der Einhaltung des Mietvertrages, notfalls ist
dort sogar eingetragen, dass der Mieter die Durchführung der
Renovierung nachweisen muss. Ist es so oder ähnlich vereinbart
hat der Mieter keine Schönheitsreparaturen vorzunehmen. Im
Gegenteil. Er sollte nun das Schreiben sorgfältig aufbewahren
für den Nachweis, wie der Vermieter die Vereinbarung auslegt.
Die Vereinbarung fester für Schönheitsreparaturen ist
unwirksam ( BGH VIII ZR 361/03 ).3.Fall
Der Mieter hat seine Wohnung seit Jahren nicht renoviert und
bei einer Besichtigung wird erkennbar, dass der Mieter, wenn
sich hier keine Arbeiten vollziehen, die Wohnung derart
abwohnt, dass auf lange Sicht Schäden zu erwarten sind. z.B.
jemand wohnt seit mehr als 10 Jahren in einer Wohnung, hat
noch nie renoviert, ist Raucher, hat Katzen, die die Tapeten
herabgerissen haben, der Wasserschaden von 1991 ist bis heute
nicht beseitigt, dann kann der Vermieter vom Mieter durchaus
die Renovierung fordern.Gruss Günter
von den drei fällen käme am ehesten fall 3 in frage, da die
wohnung seit ca. 20 jahren nicht renoviert wurde (ausser
teppich). jedoch liegen weder schwerwiegenden mängel wie
wasserschaden vor noch hängen tapeten abgerissen von den
wänden oder ähnliches.
selbst wenn der vermieter in diesem fall das recht hat eine
renovierung zu fordern (er will diese bezahlen), stellt sich
noch die hauptfrage ob er anschliessend dazu berechtigt ist
die miete aufgrund der renovierung nach seinem ermessen zu
erhöhen.
hm, ich glaube wir reden aneinander vorbei.
kann der vermieter eine renovierung durchsetzen obwohl keine schwerwiegenden mängel vorhanden sind, auch wenn die wohnung seit mehr als 10 jahren nicht renoviert wurde?
hauptfrage:
kann der vermieter nach der zwangsrenovierung die miete nach seinem ermessen erhöhen, mit der begründung, dass die wohnung durch der renovierung an wert gewonnen hat?
hm, ich glaube wir reden aneinander vorbei.
kann der vermieter eine renovierung durchsetzen obwohl keine
schwerwiegenden mängel vorhanden sind, auch wenn die wohnung
seit mehr als 10 jahren nicht renoviert wurde?
Nochmals. Es kann keine ausreichende Antwort gegeben werden, wenn unklar ist was und wie vereinbart wurde. Daher meine drei Beispiele, was in welchem Fall zutreffen kann. Was ist wirklich vereinbart über Schönheitsreparaturen während des Mietverhältnisses und wie lautet der Text. Nur wer diese Info hat kann antworten.
hauptfrage:
kann der vermieter nach der zwangsrenovierung die miete nach
seinem ermessen erhöhen, mit der begründung, dass die wohnung
durch der renovierung an wert gewonnen hat?
Nein, kann er selbstverständlich nicht. Die Renovierung ist kein Grund für eine Schönheitsreparatur.
Gruss Günter
Der BGH geht von dem Grundsatz aus, dass ein Mieter nicht mit festen Fristen zu Schönheitsreparaturen gezwungen werden darf. Ist dies der Fall, so der BGH, ist die Vereinbarung über Schönheitsreparaturen insgesamt unwirksam. Schäden sind hiervon nicht betroffen. Als Schaden gilt aber bereits eine verschmutzte Tapete, nicht Naht an Naht geklebte Tapeten, und wolkig gestrichene Tapeten. Es handelt sich zwar im ursprünglich Sinn schon um Schönheitsreparaturen, jedoch wird hier der Begriff des Schadens eingebracht. Und für Schäden haftet der Mieter, ungeachtet was dieses Urteil des BGH ansonsten bewirken kann. Jedoch kann keine Miete mit der Begründung der Renovierung erhöht werden.
Gruss Günter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]