Ich habe eine Frage bezüglich der Kostenübernahme bei Zwangsseminaren.
Der Arbeitgeber will einen Arbeitnehmer zu einem Seminar schicken (Grund sind gesetzliche Vorschriften, die eine Schulung zwingend nötig machen) (UV-Schutzverordnung). Die Schulung geht über 2 Tage.
Der Arbeitgeber weigert sich jedoch die Kosten selbst zu tragen.
In der Anmeldung steht „Name des Betriebes/ Rechnungsanschrift“ beides nebeneinander.
„Rechnungsnaschrift“ hat der Arbeitgeber jedoch durchgestrichen, ist das rechtens?