Ich habe eine Frage bezüglich der Kostenübernahme bei Zwangsseminaren.
Der Arbeitgeber will einen Arbeitnehmer zu einem Seminar schicken (Grund sind gesetzliche Vorschriften, die eine Schulung zwingend nötig machen) (UV-Schutzverordnung). Die Schulung geht über 2 Tage.
Der Arbeitgeber weigert sich jedoch die Kosten selbst zu tragen.
In der Anmeldung steht „Name des Betriebes/ Rechnungsanschrift“ beides nebeneinander.
„Rechnungsnaschrift“ hat der Arbeitgeber jedoch durchgestrichen, ist das rechtens?
Der Arbeitgeber möchte den Arbeitnehmer anmelden.
Der Firmenstempel ist schon drauf, es wurde aber keine andere Rechnungsanschrift auf das Anmeldeformular eingetragen!
Es handelt sich hierbei um einen Nebenjob, die Kosten für das Seminar + Prüfung betragen 400€
Es gibt keinen schriftlichen Arbeitsvertrag und auch keine Vereinbarung , dass der Arbeitnehmer das zahlt.