Zwangsseminar, Arbeitgeber versucht Kosten auf AN abzuwälzen

Ich habe eine Frage bezüglich der Kostenübernahme bei Zwangsseminaren.

Der Arbeitgeber will einen Arbeitnehmer zu einem Seminar schicken (Grund sind gesetzliche Vorschriften, die eine Schulung zwingend nötig machen) (UV-Schutzverordnung). Die Schulung geht über 2 Tage.

Der Arbeitgeber weigert sich jedoch die Kosten selbst zu tragen.
In der Anmeldung steht „Name des Betriebes/ Rechnungsanschrift“ beides nebeneinander.
„Rechnungsnaschrift“ hat der Arbeitgeber jedoch durchgestrichen, ist das rechtens?

Servus,

warum sollte damit irgendwas „abgewälzt“ werden, dass der Arbeitgeber offenbar eine andere Rechnungsanschrift wünscht?

Wer bestellt, bezahlt.

Du schreibst nicht, wer den Auftrag erteilt (= den Arbeitnehmer anmeldet). Damit bleibt auch offen, wer bezahlt.

Schöne Grüße

MM

Der Arbeitgeber möchte den Arbeitnehmer anmelden.
Der Firmenstempel ist schon drauf, es wurde aber keine andere Rechnungsanschrift auf das Anmeldeformular eingetragen!

Es handelt sich hierbei um einen Nebenjob, die Kosten für das Seminar + Prüfung betragen 400€
Es gibt keinen schriftlichen Arbeitsvertrag und auch keine Vereinbarung , dass der Arbeitnehmer das zahlt.

Hi

wenn die Rechnungsanschrift = der Betriebsanschrift sehe ich das Problem nicht. Dann muss der Betreib keine gesonderte Rechnungsanschrift angeben.

Gruß H.

Servus,

wo ist dann Dein Problem? Zahlst Du in der Kneipe auch immer den Deckel des Nachbarn?

Wer bestellt, bezahlt - und gut isses.

Schöne Grüße

MM