Zwangssicherungshypothek

Für eine Forderung besitze ich einen Titel, der mir aber zur Zeit nichts nützt, da beim Schuldner nichts zu holen ist und auch die Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Der einzige Besitz des Schuldners ist ein selbstbewohntes, sehr renovierbedürftiges Haus. Frage

  • kann ich auf Grund dieses Titels mir eine Zwangssicherungshypothek auf das Haus eintragen lassen oder ist die Eintragung einer solchen Zwangssicherungshypothek von einer Mindestsumme abhängig?

  • sollte eine Zwangssicherungshypothek möglich sein, kann ich dann die Versteigerung des Anwesens beantragen, auch wenn im Grundbuch in vorherige Rangfolge für andere eine Grundschuld eingetragen ist, die von der Höhe her meine Forderung bei weitem übertrifft.

  • Ich weiß, dass das unter normalen Umständen nicht sinnvoll ist, da es nicht sicher ist, dass ich zu meinem Geld komme, aber ich bin an diesem Anwesen interessiert und würde in diesem Falle mitbieten, auch wenn ich im Endeffekt auf meine Forderung verzichten müsste.

Viele Grüße

Carmen

dann die Versteigerung des Anwesens beantragen, auch wenn im
Grundbuch in vorherige Rangfolge für andere eine Grundschuld
eingetragen ist, die von der Höhe her meine Forderung bei
weitem übertrifft.

Im Rang vorgehende Grundpfandrechte werden bei einer Zwangsversteigerung Teil des geringsten Gebots!

d.h. das Mindestgebot besteht aus Verfahrenskosten + evtl. Grundsteuerschulden + im Grundbuch eingetragene vorangige Rechte.

Damit dürfte in sehr vielen Fällen die Versteigerung aus einer nachrangigen Position heraus sich nicht rechnen!

Gruß Norbert