Hallo und guten Tag! Vielleicht kann mir jemand helfen. Der Besitzer eines Hauses hat das an sein Haus angrenzende Grundstück (Bauland) geteilt. Es wurde alles vermessen und die Pläne beim Amt geändert. Der Verkäufer hat nun 3 Grundstücke. Auf einem Grundstück steht sein Haus, ein weiteres Grundstück (hinten) behält er als Garten, das dritte Grundstück (vorne) steht zum Verkauf. Das zum Verkauf stehende Grundstück hat eine eigene Zufahrt zur öffentlichen Straße. So weit alles i.O. Ich habe die Absicht dieses Grundstück zu kaufen. Beim Studium der Pläne ist mir aufgefallen, dass durch die Teilung die Grundstücksgrenze nun ca. 0,50 Meter an seinem Haus verläuft. Dann beginnt das Grundstück, das ich kaufen will. Das wäre für mich auch kein Problem, weil ich vor habe in 3 Meter Abstand von dieser Grenze eine Garage zu bauen. Diese 3 Meter freie Fläche will ich mit Rasen begrünen. Nun habe ich gelesen, dass durch die Grundstücksteilung ein widerrechtlicher Zustand entstanden ist, weil durch die Grenze - im nachhinein - eine Grenzbebauung vorliegt. Meine Überlegung ist nun die, ob ich die dem Verkäufer fehlende Abstandsfläche nun auf das neue Grundstück übernehmen muss. Dies würde bedeuten, dass ich nicht in 3 Meter Abstand die Garage bauen kann. Einen Bebauungsplan gibt es nicht, da es ein Grundstück in 2. Reihe ist (Pfeifenstielgrundstück). Mit dem Verkäufer (Nachbar) gibt es kein Problem. Meine Überlegung ist ihm gar nicht bekannt. Die Grenze aufgrund der Grundstücksteilung wurde einfach so gezogen, damit sie schnurgerade verläuft. Da ist also keine Absicht dahinter. Ich habe n. Wo. den Notartermin. Bin jetzt etwas unsicher. Das Grundstück liegt in BaWü. Die Abstandsfläche beträgt lt. Bauordnung = 2,5 Meter. Meine Frage: Kann ich in 3 Meter Abstand zum Nachbarn eine Garage bauen, oder muss ich per Gesetz die Abstandsfläche des Nachbarn mit übernehmen? Nachsatz: Das Grundstück hat keinerlei Baulasten eingetragen. Ich sage es mal so: Entweder ich überlege da in eine Richtung die es gar nicht gibt, oder das Problem hat bisher keiner bemerkt.
Hallo,
mein Rat: Notartermin verschieben und mit dem Bauamt über das Thema reden. Evt. ist bei der Teilung etwas falsch gemacht worden. Wenn das Bauamt keine Einwände hat, schriftlich bestätigen lassen. Erst dann kaufen.
Gruß
Nordlicht
O.K. Danke! Meine Überlegung wäre noch folgende: Wenn ich die Abstandsfläche des Nachbarn übernehmen muss, dann verläuft diese fiktiv auf dem anderen Grundstück. Da ich ja eine Garage bauen will, könnte ich diese auf die (fiktive) Grundstücksgrenze setzen und hätte am Ende dann wieder meine 3 Meter.
Garagen sind in allen mir bekannten Bauordnungen ohne eigene bzw. in Abstandsflächen anderer Gebäude zulässig, sofern sie gewisse Größen nicht übersteigen.
Trotzdem ist der Tipp mit dem zuständigen Bauamt der einzig wirklich wahre.
vnA