Hallo Experten,
mich würde interessieren, ob man auch zu einem Umzug in eine billigere Wohnung gezwungen werden kann, wenn man hauptsächlich ALG bezieht (also z.B. erst seit ein paar Wochen arbeitslos ist) und nur zusätzlich, weil das ALG so niedrig ist, etwas ALG2 bekommt. Meines Erachtens ist das doch eine Benachteiligung gegenüber anderen, die mehr ALG bekommen, weil sie vorher ohnehin schon einen besser bezahlten Job hatten, und deshalb nicht auf ergänzendes ALG2 angewiesen sind.
Wenn die ARGE dann tatsächlich einen Umzug (bzw. eine „Reduzierung der Wohnkosten“, wie es so schön heißt) fordert, kann man dagegen dann etwas unternehmen? Angenommen, die Wohnung wäre nicht unverhältnismäßig groß oder teuer, läge aber dennoch etwas über den von der ARGE angesetzten Werten, was Quadratmeterzahl und Preis angeht. Ein Umzug käme die ARGE (die ja, wenn ich richtig informiert bin, die Umzugskosten übernehmen müßte) wesentlich teurer als für ein paar Monate (bis eben wieder ein Arbeitsplatz gefunden wird) die höhere Miete zu übernehmen - zumal ja aufgrund der oben erwähnten Konstellation ohnehin nur ein kleiner Betrag bezahlt wird, z.B. 80% ALG und 20% ALG2, und aufgrund der noch nicht lang andauernden Arbeitslosigkeit gute Chancen bestehen, bald wieder in Arbeit zu kommen. Dazu kommt noch, daß Wohnraum zu der von der ARGE angesetzten „Höchstmiete“ so gut wie gar nicht zu bekommen ist - höchstens als Sozialwohnung, aber vermutlich verliert man bei Arbeitsaufnahme dann sowieso wieder den Anspruch auf eine solche Unterkunft, oder? D.h. man müßte dann wieder umziehen…
Was meint ihr dazu? Was könnte man im Hinblick auf die Aufforderung, die Wohnkosten zu reduzieren (Untervermietung ist ausgeschlossen), unternehmen? Lohnt es sich, Widerspruch einzulegen? Und wenn ja, wie stellt man das am besten an?
Ich bedanke mich schon im voraus herzlich für eure Antworten/Tips!
Viele Grüße
Murmeltier
Hi,
ich finde, du hast das alles schon sehr schön begründet. Wenn du wirklich zum Umzug aufgefordert werden solltest, würde ich Widerspruch einlegen und genau das, was du hier geschrieben hast, als Begründung schreiben.
Viel Glück!
Gruß
Nelly
P.S. Das ist nicht ironisch gemeint (falls du das denkst).
Hi Nelly,
vielen Dank - und nein, ich hab’ das nicht als Ironie aufgefaßt. ;o)
Werd’ gleich mal ein Widerspruchsschreiben aufsetzen und gucken, was dabei 'rauskommt. Die wollen nämlich jetzt schon von mir monatlich mindestens 12 Nachweise, daß ich mich um eine billigere Wohnung bemühe, sonst wird ab Juli (!) gekürzt. Für mich total absurd, weil ich bis dahin ja sicher eh wieder einen Job habe…
Wenn ich diesen Widerspruch einlege, was passiert dann als nächstes? Muß ich trotzdem theoretisch diese „Wohnungssuchnachweise“ liefern, oder „ruht“ die ganze Sache erstmal?
Was mich generell interessieren würde (vielleicht weißt Du das ja zufällig), ist, ob es überhaupt in Ordnung ist, wenn jemand, der „hauptsächlich“ ALG bezieht und nur ein kleines „Taschengeld“ zusätzlich über ALG2 bekommt, unter die selben „Umzugsaufforderungskriterien“ fällt wie ein „reiner“ ALG2-Empfänger.
Nochmal danke und viele Grüße
Murmeltier
(die heute Gänsefüßchensuppe zu Mittag hatte *gg*)
Hi,
Wenn ich diesen Widerspruch einlege, was passiert dann als
nächstes? Muß ich trotzdem theoretisch diese
„Wohnungssuchnachweise“ liefern, oder „ruht“ die ganze Sache
erstmal?
Ich meine, dieser Widerspruch müsste aufschiebende Wirkung haben.
D.h., dass du, solange nicht darüber entschieden wurde,
keine Nachweise einreichen musst.
Was mich generell interessieren würde (vielleicht weißt Du das
ja zufällig), ist, ob es überhaupt in Ordnung ist, wenn
jemand, der „hauptsächlich“ ALG bezieht und nur ein kleines
„Taschengeld“ zusätzlich über ALG2 bekommt, unter die selben
„Umzugsaufforderungskriterien“ fällt wie ein „reiner“
ALG2-Empfänger.
Ich bin zwar keine ALG2-Sachbearbeiterin, aber ich denke, dass es rein
rechtlich keine Rolle spielt, ob man nur ALG2 oder ergänzend ALG2 bekommt.
Menschlich gesehen ist es aber imho eine Schweinerei, dass man Leute, die
gearbeitet haben und (möglicherweise) unverschuldet ihre Arbeit verlieren, mit den Leuten über einen Kamm schert, die noch nie gearbeitet haben und früher, vor Hartz4, schon Sozialhilfe bezogen haben.
Gruß
Nelly
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Hi Nelly,
auch hier vielen lieben Dank für Deine Antwort. Macht mir schon mal Mut… (vor allem, daß ich nicht die einzige bin, die das als Schweinerei sieht!)
Liebe Grüße
Murmeltier