Zwangsumzug bei Hartz IV - zählt Preis oder qm?

Hallo,

ich bin derzeit arbeitslos mit ArbeitslosenGELD seit 1.4.04, und leben als Single ohne Kinder alleine in einer Wohnung mit 65 qm, 2 Zimmer, Küche, Bad, auf dem Land, 20 km von Nürnberg entfernt.

Ich mach mir große Sorgen, dass ich evtl. aus der Wohnung raus muss, sollte ich bis Ende März 05 keinen Job mehr haben, denn dann würde ich in Hartz IV fallen.

Angeblich stehen dann einem Single ja nur 45-50 qm zu.

Ich hab mir daraufhin mal den ortsüblichen Mietspiegel unserer Gemeinde besorgt, weil ich gelesen habe, dass für die Hartz IV-Berechnungen in Sachen Miete die Sozialämter die ortsüblichen Mietspiegel angeblich heranziehen. Demnach kostet hier am Land (!) um Nürnberg herum der Quadratmeter um die 7/8 Euro.

Nach Adam Riese kostet dann also eine 50 qm-Wohnung also kalt 350-400 Euro.

Ich habe hier 65 qm für 330 Euro kalt. Macht einen qm-Preis von 5,08 Euro. Normal müsste diese Wohnung nach ortsüblicher Miete also 455 Euro kalt kosten. Mich kostet sie warm nur 400 Euro.

Wie seht ihr das:

muss ich aus der Wohnung raus, nur weil ich als Single 65 qm bewohne und nicht die geforderten 45-50 qm, OBWOHL mich die Miete dieser 65 qm WENIGER kostet, als wenn sie mich in eine 45/50qm-Wohnung verfrachten würden, die gleich oder mehr kosten würde?

Ich traue den Paragraphen-Reitern nicht so ganz …

Den Umzug müssten sie ja dann auch bezahlen, oder?

Wie seht ihr diesen Sachverhalt?

*verzweifelt-bin*

Chris

Hallo Chris!

Ich mach mir große Sorgen, :dass ich evtl. aus der :Wohnung raus muss…

Deine Wohnung ist einschließlich Heizkosten nicht teurer als eine solche mit für angemessen erachteter Fläche bei ortsüblicher Miete. Deshalb halte ich Deine Sorge für unbegründet. Letztlich sind die Kosten für die öffentliche Kasse entscheidend, nicht die Wohnfläche. Letztere ist nur entscheidend, wenn die Miete der vorhandenen Wohnung im Bereich des Mietspiegels liegt. Selbst dann führt eine geringfügig zu große Wohnung nicht zwingend zu Konsequenzen. Immerhin muß eine Wohnung angemessener Größe am Markt verfügbar sein und die gesparten Mietkosten müssen den aus öffentlicher Kasse bezahlten Umzug rechtfertigen.

Hart IV bringt hinsichtlich der Wohnung keine Veränderungen gegenüber der bisherigen Sozialhilfe. Auch bei der Hilfe zum Lebensunterhalt gab es die angemessene Wohnungsgröße, wobei letzten Endes das ortsübliche Preisniveau entscheidend war.

Gruß
Wolfgang

Hallo Chris,

ich bin derzeit arbeitslos mit ArbeitslosenGELD seit 1.4.04,
und leben als Single ohne Kinder alleine in einer Wohnung mit
65 qm, 2 Zimmer, Küche, Bad, auf dem Land, 20 km von Nürnberg
entfernt.

Ich mach mir große Sorgen, dass ich evtl. aus der Wohnung raus
muss, sollte ich bis Ende März 05 keinen Job mehr haben, denn
dann würde ich in Hartz IV fallen.

Angeblich stehen dann einem Single ja nur 45-50 qm zu.

Ich hab mir daraufhin mal den ortsüblichen Mietspiegel unserer
Gemeinde besorgt, weil ich gelesen habe, dass für die Hartz
IV-Berechnungen in Sachen Miete die Sozialämter die
ortsüblichen Mietspiegel angeblich heranziehen. Demnach kostet
hier am Land (!) um Nürnberg herum der Quadratmeter um die 7/8
Euro.

Nach Adam Riese kostet dann also eine 50 qm-Wohnung also kalt
350-400 Euro.

Ich habe hier 65 qm für 330 Euro kalt. Macht einen qm-Preis
von 5,08 Euro. Normal müsste diese Wohnung nach ortsüblicher
Miete also 455 Euro kalt kosten. Mich kostet sie warm nur 400
Euro.

Wie seht ihr das:

muss ich aus der Wohnung raus, nur weil ich als Single 65 qm
bewohne und nicht die geforderten 45-50 qm, OBWOHL mich die
Miete dieser 65 qm WENIGER kostet, als wenn sie mich in eine
45/50qm-Wohnung verfrachten würden, die gleich oder mehr
kosten würde?

Deine Sorgen sind offensichtlich unbegründet. Alleine schon die Tatsache, dass Wohnungen ab 60 qm oft billiger sind als Wohnungen bis 60 qm wird die günstigere Miete akzeptiert. Nur wenn die qm-Differenz zu groß ist, als 30 qm und mehr, kann es vorkommen, dass der Hartz IV Kandidat nach sechs Monaten umziehen soll. Da aber auch Umzugskosten getragen werden, wird sich jede Behörde mehrfach überlegen, ob sie Mehrkosten in der Form ausgibt, in sogar einige Jahre Hartz IV für notwendig machen, um diesen Kosten entstehen zu lassen.

Ich hatte die Möglichkeit drei Stunden mit dem Dezernenten unseres Kreissozialamtes, mit Sachbearbeitern des KSA und dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU-Bundestagsfraktion Kauder dieses Thema aus allen Richtungen zu beleuchten. Da wird mehr Entgegenkommen vorhanden sein, wie man heute ahnt. Denn das Gesetz ist die eine Seite. Die Logik des Gesetzes eine andere und vor allem, es ist längst erkannt, dass man gerade im Mietbereich eher Mehrkosten hat, wenn man das Gesetz strikt anwendet und Mieter zum Umzug zwingt als wenn man sich die im Gesetz möglichen Spielräume offen hält und auch größere Wohnungen mit günstigeren Preisen akzeptiert.

Für eine Wohnung mit 65 qm und einer Miete mit 330 EURo wird auf keinen Fall verlangt, dass der Mieter nun eine Wohnung mit 50 qm nimmt und man dann 400 € Miete zahlen muss. Zumindest vertraue ich hier unseren Fachkräften beim Sozialamt. Und bei der Arbeitsagentur sitzen hoffentlich auch solche, die mitdenken und nicht nur ein Gesetz ausführen.

Gruss Günter

auch ein Beispiel dazu

Deine Sorgen sind offensichtlich unbegründet. Alleine schon
die Tatsache, dass Wohnungen ab 60 qm oft billiger sind als
Wohnungen bis 60 qm wird die günstigere Miete akzeptiert. Nur
wenn die qm-Differenz zu groß ist, als 30 qm und mehr, kann es
vorkommen, dass der Hartz IV Kandidat nach sechs Monaten
umziehen soll. Da aber auch Umzugskosten getragen werden, wird
sich jede Behörde mehrfach überlegen, ob sie Mehrkosten in der
Form ausgibt, in sogar einige Jahre Hartz IV für notwendig
machen, um diesen Kosten entstehen zu lassen.

Hallo,

was wäre denn dann bei folgender Situation : Mann um die 50, alleinstehend, bekommt ab Jan. ALG 2 und Wohngeldzuschuss. Seine Wohnung ist knapp 100 qm gross und er zahlt 550 Euro Miete. Muss er bei soner Wohnungsgrösse oder wegen dem hohen Mietpreis umziehen?? Wenn ja, wie erfährt das dann der Vermieter, schreibt den das A.-Amt bzw. das Sozialamt an oder muss der Mieter ihm das sagen? Ich denke mal, es würde für sone Leute doch schwer werden, ne neue Wohnung zu finden,wenn sie schon sagen müssen, das sonst das Amt nicht zahlt. welcher Vermieter würde so ein Risiko denn eingehen wollen.

LG Erika

Hallo,

was wäre denn dann bei folgender Situation : Mann um die 50,
alleinstehend, bekommt ab Jan. ALG 2 und Wohngeldzuschuss.
Seine Wohnung ist knapp 100 qm gross und er zahlt 550 Euro
Miete. Muss er bei soner Wohnungsgrösse oder wegen dem hohen
Mietpreis umziehen??

ÄÄÄh, diese Frage meinst dudoch wohl nicht ernst?
Dass 100 qm für eine allein sthende Person unangemessen ist dorfte eindeutig sein. Das haben wohl die meisten 4-köpfigen Familien nicht zur Verfügung.

Mich wird es auch treffen, da meine Whg. für mich und meinen Sohn auch zu groß ist und sogar per qm erheblich billiger ist, als die Stadt für Wohnberechtigungsscheine anbietet.

Je nach dem, wo er wohnt, sind 5,5 €/qm zwar günstig. Aber es sind eben 55 qm zuviel. Selbst wenn er ne Whg mit 55 (also 10 qm mehr als „angemessen“) zu 6 €/qm bezieht, sind das 330 €/Mon. also 220 €/Mon weniger. Und das ist ne ganze Menge. Selbst bei einem Umzug + Renov-Kosten für 2640 (220*12) armortisiert sich das in 1 Jahr.

Ich denke mal, es würde für sone Leute doch schwer werden, ne neue :Wohnung zu finden, wenn sie schon sagen müssen, das sonst das Amt :nicht zahlt. welcher Vermieter würde so ein Risiko denn eingehen :wollen.

Vermutlich wirkt eine Miete, die direkt vom Sozi bezahlt wird für manche VM sicherer als auf dem freien Markt. Das Miet-Risiko für VM ist leider immer sehr hoch.

Gruß Jadzia

Deine Sorgen sind offensichtlich unbegründet. Alleine schon
die Tatsache, dass Wohnungen ab 60 qm oft billiger sind als
Wohnungen bis 60 qm wird die günstigere Miete akzeptiert. Nur
wenn die qm-Differenz zu groß ist, als 30 qm und mehr, kann es
vorkommen, dass der Hartz IV Kandidat nach sechs Monaten
umziehen soll. Da aber auch Umzugskosten getragen werden, wird
sich jede Behörde mehrfach überlegen, ob sie Mehrkosten in der
Form ausgibt, in sogar einige Jahre Hartz IV für notwendig
machen, um diesen Kosten entstehen zu lassen.

Hallo,

was wäre denn dann bei folgender Situation : Mann um die 50,
alleinstehend, bekommt ab Jan. ALG 2 und Wohngeldzuschuss.
Seine Wohnung ist knapp 100 qm gross und er zahlt 550 Euro
Miete. Muss er bei soner Wohnungsgrösse oder wegen dem hohen
Mietpreis umziehen?? Wenn ja, wie erfährt das dann der
Vermieter, schreibt den das A.-Amt bzw. das Sozialamt an oder
muss der Mieter ihm das sagen? Ich denke mal, es würde für
sone Leute doch schwer werden, ne neue Wohnung zu finden,wenn
sie schon sagen müssen, das sonst das Amt nicht zahlt. welcher
Vermieter würde so ein Risiko denn eingehen wollen.

Hallo Erika,

egal wie man es rechnet, bei dieser Differenz der Wohnfläche zur zulässigen Wohnfläche wird dieser Mieter egal wie er es rechnet auch keine kleinere Wohnung finden, die die bisherige Miete erreicht.

Gruss Günter

Hi Günter,

ich verstehe nicht ganz, wie du das meinst, bzw. welche Konsequenzen dies deiner Meinung nach für den Mann hätte.
Wohnungswechsel oder wohnen bleiben?

wird dieser Mieter egal wie er es
rechnet auch keine kleinere Wohnung finden, die die bisherige
Miete erreicht.

Gruss Günter