Ich bin im zweiten Ausbildungsjahr und mein Betrieb möchte Betriebsferien machen. D. h. die Produktion ist beurlaubt und nur das Sekretariat, ein Einkäufer und der Betriebsleiter sind nciht den ganzen August beurlaubt.
Nun will mein Chef, dass ich den ganzen August Urlaub nehme. So viel Urlaubsanspruch habe ich aber nicht mehr und da blaubt dann ja auch nichts mehr für mich übrig. D. h. da würde er meine Überstunden mit wegrechnen.
Nun meine Frage. Muss ich diesen Urlaub über den ganzen August nehmen und habe dann somit nichts mehr für Weihnachten usw oder muss ich das nicht ??
Nun meine Frage. Muss ich diesen Urlaub über den ganzen August
nehmen und habe dann somit nichts mehr für Weihnachten usw
oder muss ich das nicht ??
– Du mußt.
Paar Gesetztesauszüge wäreh hilfreich.
BUrlG § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange … entgegenstehen.
(…)
Ich bin im zweiten Ausbildungsjahr und mein Betrieb möchte
Betriebsferien machen. D. h. die Produktion ist beurlaubt und
nur das Sekretariat, ein Einkäufer und der Betriebsleiter sind
nciht den ganzen August beurlaubt.
Nun will mein Chef, dass ich den ganzen August Urlaub nehme.
So viel Urlaubsanspruch habe ich aber nicht mehr und da blaubt
dann ja auch nichts mehr für mich übrig. D. h. da würde er
meine Überstunden mit wegrechnen.
ob dies mgl. ist, weiss ich nicht. Eventuell muss er dir die fehlenden Tage schenken, oder er lässt Dich halt irgendwelche Listen tippen.
Nun meine Frage. Muss ich diesen Urlaub über den ganzen August
nehmen und habe dann somit nichts mehr für Weihnachten usw
oder muss ich das nicht ??
s. Vorposter.
Betriebsferien sind in D ziemlich üblich, bekannt sind z.B. die Ford-Werke Köln, VW Wolfsburg und Mosel.
Der Betriebsurlaub wird von der Betriebsleitung festgelegt. Die einzigen Angriffspunkte könnten sein:
Es geschah nicht rechtzeitig bzw. ihr wurdet nicht rechtzeitig informiert. Im januar würde ich durchaus noch als rechtzeitig empfinden.
Der Arbeitnehmer hat Kinder und der Betreibsurlaub liegt ausserhalb der Schulferien.
Alles andere hat gegen den Gesetzestext null Chance (z.B. dass Du lieber Ski fährst).
Was ist denn ein dringender Grund für den Betrieb?
Bei mir ist in dem Zeitraum halt die Produktion stillgelegt aber sonst. Bin übrigens Fachinformatiker und der System Administrator in der Firma.
Danke für eure Beitrage !
BUrlG § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die
Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei
denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche
Belange … entgegenstehen.
(…)
Ich kann mir kaum vorstellen,dass du das erst jetzt erfahren hast.
dementsprechend hättest du halt Planen müssen.
Ich weiss auch,schon vor Monaten,wann ich Betriebsferien habe.
Und die sind im Dez.
´Wenn die Büros aber nicht ganz total leer gefegt sind und einige Mitarbeiter da sind kannst du ja vieleicht mit deinem AG sprechen.
Ansonsten,sorry:frowning:
Grüsse,Sven.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Bei mir ist in dem Zeitraum halt die Produktion stillgelegt
aber sonst. Bin übrigens Fachinformatiker und der System
Administrator in der Firma.
Eben! Und wenn der Laden einige Wochen dicht macht, brauchen die auch keinen SysAd, oder?
Letztendlich ist es so, dass der Arbeitgeber das letzte Wort über den Urlaub spricht.
Das Einzige, was mir jetzt ein wenig Kopfzerbrechen macht ist die Anrechnung der Mehrarbeit - aber da ich Euern Tarif, Eure Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge nicht kenne, vermag ich dazu kein Urteil abzugeben.