Zwangsurlaub !?

H A L L O !!

Angenommen jemand schliesst einen Vertrag bei ner Zeitarbeitsfirma.
Befristet…angenommen, dort wird erst seit ein paar tagen gearbeitet.

Urlaub ist vereinbart 24 Tage /anno.
Nun macht aber die Entleihfirma Betriebsurlaub vom 21.12. - 31.12.

Die Zeitarbeitsfirma schickt den AN aber angenommen einen
vorformulierten Urlaubsschein, in dem er für dies Zeit unbezahlten
urlaub nehmen soll.

Im Vertrag steht, dass die Mindestarbeitszeit 35 Std pro woche sein.
von arbeitszeitkonto steht da auch was.

darf die zeitarbeitsfirma dies ?
denn: würde ja wohl scheibar wegfall der KV-Schutzes inkl.
Lohnfortzahlung bedeuten.
die schreiben in dem vorformulierten urlaubsantrag mal angenommen
sowas wie "nach den bestimmungen der gesetzl KV muss man während des
unbezahlten urlaubs (nach 1 monat) mit der wegfall der leistung der
kv rechnen.

also würde sich die firma hier locker aus seiner beitragspflicht
stehlen - eigentlich kündigt sie den vertrag und man stünde ohne
alles da (keine lohnzahlung, kein urlaubsgeld, keine sozialbeiträge
des AG), um dann am 02.01. wieder die arbeit aufnehmen zu dürfen.

und was hat dies mit dem „1 monat“ auf sich ?

weiss jemand was darüber ?

gruss
frank

Hallo,

auch ohne Beitragszahlung wirkt der Schutz in der GKV bei
Unterbrechung der Tätigkeit einen Monat nach. http://gesetze.bmas.de/
Gesetze/sgb05x019.htm

Unbezahlter Urlaub ist dafür also ungefährlich.

Der AN muss das natürlich nicht machen. Normal wären Betriebsferien
mit bezahltem Urlaub, nur sind dann von den 4 Wochen auch schon ein
großer Teil weg.

Und der AN hat ja keinen Kündigungsschutz in den ersten 6 Monaten.

Grüße
EK

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo E. Krull,

auch ohne Beitragszahlung wirkt der Schutz in der GKV bei
Unterbrechung der Tätigkeit einen Monat nach.
http://gesetze.bmas.de/
Gesetze/sgb05x019.htm

– ja, klar, aber halt mit eigens zu 100 5 zu entrichtendem Beitrag !!- oder ?

Unbezahlter Urlaub ist dafür also ungefährlich.

eigentlich wäre es ja kein unbezahlter Urlaub, sondern eine zeitweise Arbeitslosigkeit.

Und da ist halt die Frage, ob das „Zeitarbeit“ entspricht - ich dachte immer, wenn man bei ener Zeitarbeitsfirma einen Vertrag hat, dann sichert die einem zB 35 Std/Woche Arbeit zu . wenn sie das dann wg Betriebsferien nicht kann, dann kann sie einen nciht einfach „freistellen“.

Der AN muss das natürlich nicht machen. Normal wären
Betriebsferien mit bezahltem Urlaub, …

ja, schon klar, aber wenn man eben erst ein paar tage in der firma arbeitet, ist dies wohl schwierig ?!

Und der AN hat ja keinen Kündigungsschutz in den ersten 6 Monaten.

hm, Danke in jedem Fall.

Frank

– ja, klar, aber halt mit eigens zu 100 5 zu entrichtendem
Beitrag !!- oder ?

Nein. Der Versicherungsschutz wirkt einfach so nach.
Wäre das anders, hätte ich das schon erwähnt…

sorry,
aber das habe ich nicht verstanden.

– ja, klar, aber halt mit eigens zu 100 % zu entrichtendem
Beitrag !!- oder ?

Nein. Der Versicherungsschutz wirkt einfach so nach.
Wäre das anders, hätte ich das schon erwähnt…

–Hallo E. Krull—
ok, Schutz wirkt nach bzw die KV versichert einen automatisch, ggf. auch nachträglich.
ABER wenn der AG den AN „freistellt“ mittels Zwangsurlaub, dann zahlt der AG doch keine Sozialbeiträge UND somit zahlt dies zu 100 % der AN für die Zeit des unbezahlten Urlaubs.

F.

Nein
Hi!

ABER wenn der AG den AN „freistellt“ mittels Zwangsurlaub,
dann zahlt der AG doch keine Sozialbeiträge UND somit zahlt
dies zu 100 % der AN für die Zeit des unbezahlten Urlaubs.

Wie kommst Du darauf? Das ist nicht so.

LG
Guido

… was hätte ich eigentlich noch in mein Posting schreiben müssen, bis er’s glaubt??? Ich schwöre beim Grab meiner Omi???

Kopfschüttelnde Grüße

EK

DANKE !
na dann will ich es mal beim grab deiner omi glauben.

danke

gruss
f.