Stell dir vor du mußt jeden dritten Samstag arbeiten. Auf einmal ist das Lager so voll ,das man keine Fertigware mehr einstellen kann. Drarauf hin beschließt der Chef , das am Samstag nicht gearbeitet wird. Am Schwarzen Brett hängt ein Zettel : Am Samstag ist keine Produktion. Du mußt dafür einen Urlaubstag nehmen und fragst dich : Ist das überhaupt Rechtens?
Hallo,
aufgrund der dürftigen Angaben ist nur der grundsätzliche Hinweis möglich, daß der AG grundsätzlich das Risiko für Fehlplanung trägt gem. § 615 BGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html
&Tschüß
Wolfgang