Wollte mal ob es rechtens ist wenn ich bei der Zeitarbeitsfirma auf Abruf bin und denn verlangt wird das ich für diese Zeit Urlab nehme da mein Stundenkonto leer ist. MFG
Hallo,
Dein „Zuhälter“ darf Dir auf gar keinen Fall Zwangsurlaub anordnen, wenn er keinen Einsatz hat.
Und auch wenn im Tarifvertrag IGZ steht, dass Arbeitnehmer UND Arbeitgebert über das Stundenkonto (AZK)frei verfügen können, so stimmt das nicht. Auch das AZK ist nicht zur Überbrückung einsatzfreier Zeiten heranzuziehen. Kein Einsatz = unternehmerisches Risiko. Die Leihbude muss dafür sorgen, das sie Einsätze für ihre Mitarbeiter hat.
Ist der Arbeitgeber im Annahmeverzug - sprich keinen Einsatz, dann muss er dich vertragsgemäß vergüten. Davon darf auch nicht abgewichen werden, das ergibt sich aus § 11 Abs. 4 Satz 2 AÜG und § 615 BGB. Vertragsgemäß vergüten heißt in dem Fall, du bist so zu behandeln als wärst du arbeiten, ausgenommen für Zuschläge. Daraus ergibt sich im Umkehrschluss - das Stunden- und Urlaubskonto für diese Zeiten absolut tabu sind !!
§ 11 Abs. 4 Satz 2 AÜG
(4) § 622 Abs. 5 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nicht auf Arbeitsverhältnisse zwischen Verleihern und Leiharbeitnehmern anzuwenden. Das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers (§ 615 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) kann nicht durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden; § 615 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt unberührt. Das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung kann durch Vereinbarung von Kurzarbeit für die Zeit aufgehoben werden, für die dem Leiharbeitnehmer Kurzarbeitergeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch gezahlt wird; eine solche Vereinbarung kann das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung bis längstens zum 31. Dezember 2011 ausschließen.
§ 615 BGB
Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.
Wollte mal ob es rechtens ist wenn ich bei der
Zeitarbeitsfirma auf Abruf bin und denn verlangt wird das ich
für diese Zeit Urlab nehme da mein Stundenkonto leer ist. MFG
Sie dürfen Urlaub nehmen, wenn sie es aus sich heraus wollen. Ihnen darf auf keinen Fall Urlaub auf die Nase gedrückt werden, sondern bei Nichteinsatzzeiten haben sie einen Rechtsanspruch auf ihren Garantielohn. Lassen Sie sich auch dann nicht darauf ein, Urlaub zu beantragen, wenn Ihnen bei Weigerung mit der Kündigung gedroht wird. Bei absehbaren dauerhaften Einsatzmangel wird man Ihnen sowieso kündigen. Wobei dann aber die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden müssen. Erst in einem gekündigten Arbeitsverhä#ltnis ist der Arbeitgeber berechtigt, von Ihnen zu verlangen, ihren Resturlaub zu nehmen. Sie können bei einer Kündigung aber jederzeit beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Richter
Wollte mal ob es rechtens ist wenn ich bei der
Zeitarbeitsfirma auf Abruf bin und denn verlangt wird das ich
für diese Zeit Urlab nehme da mein Stundenkonto leer ist. MFG
Hallo,
leider ja…das ist für den Arbeitnehmer natürlich mehr als unangenehm, wenn er auf diese Art und Weise seinen Urlaub nehmen muss. Aber tatsächlich kann man sich nicht dagegen wehren.
Sorry, keine positive Antwort aber trotzdem viel Glück!
Wollte mal ob es rechtens ist wenn ich bei der
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für diese Zeit Urlab nehme da mein Stundenkonto leer ist. MFG
Nein, ist nicht rechtens.
Urlaub ist zur Erholung da und wird dem AN auf Antrag gewährt.
Dass eine ZAF ihre Leute auch mal nicht vermitteln kann, ist wirtschaftliches Risiko und darf nicht auf den AN abgewälzt werden.
hallo von André,
ich fürchte ja, nur wenn du dein urlaub bereits eingereicht und unterschrieben ist kannst du dem wiedsprechen. aber die wenigst haben den urlaub komplett verplant und unterschrieben.
man denkt ja immer man könnte ihn noch brauchen.
ich habe auf diese art zwei jahre hintereinander meinen urlauf verlohren.
lg
Time-Sklave!
ErspRE>ch
Wollte mal ob es rechtens ist wenn ich bei der
Zeitarbeitsfirma auf Abruf bin und denn verlangt wird das ich
für diese Zeit Urlab nehme da mein Stundenkonto leer ist. MFG
Hallo André Thomann,
kurze Antwort: Nein.
mittellange Antwort: Dein Urlaubsanspruch ist ein Rechtsanspruch gegen die Zeitarbeitsfirma. Dieser ist gesetzlich/tariflich geregelt. D. h. es kann tariflich festgelegt sein, dass bei Nicht-Einsatz-Zeiten Urlaub durch die ZA-Firma vergeben werden kann, wenn z. B. Zeitkonto kein Plus aufweist.
Da Du nicht erwähnt hast, welcher Tarifvertrag bei Dir gilt, kann ich dazu keine Auskunft geben - Einfach mal selbst im TV nachlesen. Die sind eigentlich alle recht verständlich geschrieben
ABER: Man macht sich natürlich nicht unbedingt beliebt beim Disponenten, wenn man gleich mit der Rechtslage kommt - Also mein Tip: Findet eine gemeinsame Lösung im vertrauensvollen Gespräch miteinander. Lass’ Dir erklären, warum kein Einsatz da ist, warum Urlaub, warum keine andere Arbeit da ist (also Arbeit, die nicht in Dein Fachgebiet fällt), etc.
Gruß
Harry
Hallo Andre,
wenn Du nicht nachweisen kannst, daß die Zeitarbeitsfirma einen passenden Einsatz für Dich hat, ihn Dir aber nicht gibt, dann ist das aus meiner Sicht leider rechtens. Die Lage des Urlaubs richtet sich auch in normalen Unternehmen vor allem nach den betrieblichen Erfordernissen. Damit es wirklich Erholung auch für Dich ist, solltest Du, wenn das in Deinem Interesse ist, zwei Wochen U beantragen. Lass Dir das natürlich schriftlich genehmigen.
Ich würde mich evt auf Stellensuche machen, denn wenn Dein Urlaub abgefeiert ist, könntest Du die betriebbsbedingte Kündigung bekommen.
lg Wimm
Wollte mal ob es rechtens ist wenn ich bei der
Zeitarbeitsfirma auf Abruf bin und denn verlangt wird das ich
für diese Zeit Urlab nehme da mein Stundenkonto leer ist. MFG
Hallo Andre,
falls Du in einer großen, bekannten Zeitarbeitsfirma mit mehr als 10000 Mitarbeitern in Deutschland bist, finde heraus, ob es einen Betriebsrat gibt, wenn der nicht von der Zeitarbeitsfirma korrumpiert ist, kann er Dir vielleicht helfen nachzuweisen, daß es tatsächlich einen Einsatz für Dich gibt und Du keinen Urlaub nehmen musst.
Falls es keinen Betriebsrat gibt - sprich mit Deiner Gewerkschaft, z.B. ver.di
Diese Urlaubs-Nummer ist in der Zeitarbeit weit verbreitet, auf die Art haben die Zeitarbeiter nie Urlaub, wenn Sie ihn genießen können und wollen, wichtiger ist, daß sich die Zeitarbeitsfirmen flexibel halten, auf Deine Kosten. Du musst damit rechnen, bei einem Einsatz aus dem Urlaub zurückgerufen zu werden.
Wenn Du bei einer kleinen Wald-und-Wiesen Zeitarbeitsfirma bist und Du nicht auf das Geld angewiesen bist, dann hast Du eine Möglichkeit: Lass Dir den Urlaub schriftlich geben - und nimm am Handy nur noch Telefonate von Bekannten und Freunden ab, genieß die 14 Tage oder drei Wochen, mach was schönes (wenn Du erst beim Arbeitsarmt bist, ist der Spaß vorbei) und wenn Du nach Deinem Urlaub die Kündigung kriegst, such Dir eine andere Zeitarbeitsfirma. Im Mai und Juni ist im gewerblichen und Helfer-Bereich derzeit sicher was für Dich drin. Wenn Du aber Familie hast oder knapp bei Kasse bist, dann such Dir schnellstens eine andere Zeitarbeitsfirma, die soll einen Aufhebungsvertrag mit Deiner alten Firma telefonisch vereinbaren, den Du Dir dann schriftlich holst. Damit kannst du bei nahtlosem Übergang das Arbeitsamt vermeiden.
Lg Wimm
lg Wimm
Wollte mal ob es rechtens ist wenn ich bei der
Zeitarbeitsfirma auf Abruf bin und denn verlangt wird das ich
für diese Zeit Urlab nehme da mein Stundenkonto leer ist. MFG