Hallo zusammen,
angenommen jemand arbeitet für eine Firma, die in Schulen tätig ist.
Während der Schulferien hat die Firma keinen Zugang zu den Schulen und kann deshalb keine Arbeit für den Arbeitnehmer zur Verfügung stellen.
Muss die Firma Ihre Arbeitnehmer trotzdem bezahlen?
Denn der Arbeitnehmer stellt ja seine Arbeitskraft pflichtgemäß zur Verfügung.
Wie sieht es aus, wenn man in der Leiharbeit arbeitet?
Gruß
Bori