Zwangsurlaub bezahlen?

Hallo zusammen,

angenommen jemand arbeitet für eine Firma, die in Schulen tätig ist.
Während der Schulferien hat die Firma keinen Zugang zu den Schulen und kann deshalb keine Arbeit für den Arbeitnehmer zur Verfügung stellen.

Muss die Firma Ihre Arbeitnehmer trotzdem bezahlen?
Denn der Arbeitnehmer stellt ja seine Arbeitskraft pflichtgemäß zur Verfügung.

Wie sieht es aus, wenn man in der Leiharbeit arbeitet?

Gruß

Bori

Hallo zusammen,

angenommen jemand arbeitet für eine Firma, die in Schulen
tätig ist.
Während der Schulferien hat die Firma keinen Zugang zu den
Schulen und kann deshalb keine Arbeit für den Arbeitnehmer zur
Verfügung stellen.

Muss die Firma Ihre Arbeitnehmer trotzdem bezahlen?

wenn das Arbeitsverhältnis weiterbesteht, grundsätzlich ja.

Denn der Arbeitnehmer stellt ja seine Arbeitskraft
pflichtgemäß zur Verfügung.

Wie sieht es aus, wenn man in der Leiharbeit arbeitet?

Nicht anders

Gruß

Bori

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

Muss die Firma Ihre Arbeitnehmer trotzdem bezahlen?

wenn das Arbeitsverhältnis weiterbesteht, grundsätzlich ja.

Konkret:
Der AN muss (bezahlten) Urlaub nehmen, richtig?

Grüße,
Tinchen

Hallo Wolfgang,

Muss die Firma Ihre Arbeitnehmer trotzdem bezahlen?

wenn das Arbeitsverhältnis weiterbesteht, grundsätzlich ja.

Konkret:
Der AN muss (bezahlten) Urlaub nehmen, richtig?

Falsch, da dies der zweite Schritt vor dem ersten wäre.
Der AN hat (bei bestehendem Arbeitsvertrag) erst mal dem AG seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen.
Der AG kann grundsätzlich einen Teil des dem AN zustehenden Erholungsurlaubs für Werksferien bzw. Betriebsruhe verwenden.
Weitere beschäftigungslose Zeiten sind grundsätzlich wie Arbeit zu vergüten.
Im Einzelfall muß geprüft werden, ob es gültige Regelungen durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag gibt.
Gäbe es in dem Betrieb einen BR, hätte dieser in diesen Punkten volle Mitbestimmung.

Grüße,

&Tschüß

Tinchen

Wolfgang