Hallo zusammen,
es liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
Angestellter im Mittelständischen Unternehmen hat 25 Urlaubstage im Jahr, nun wird von der Geschäftsleitung verkündet, dass an 3 Brückentagen der Betrieb geschlossen wird und diese 3 Tage mit dem Urlaubskonto der Angestellten verrechnet werden, somit bleiben den Angestellten noch 22 Tage Urlaub zur freien Bestimmung.
Frage dazu:
A. Kann die Geschäftsleitung diese 3 Tage einfach blockieren obwohl solch „Zwangsurlaub“ noch nie bestand?
B. Können die Mitarbeitet hier auf Basis einer Rechtlichen Grundlage etwas ausrichten?
Besten Dank für eure Antworten.