Zwangsurlaub ohne Vorwarnung!

Hallo zusammen,

es liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:

Angestellter im Mittelständischen Unternehmen hat 25 Urlaubstage im Jahr, nun wird von der Geschäftsleitung verkündet, dass an 3 Brückentagen der Betrieb geschlossen wird und diese 3 Tage mit dem Urlaubskonto der Angestellten verrechnet werden, somit bleiben den Angestellten noch 22 Tage Urlaub zur freien Bestimmung.

Frage dazu:

A. Kann die Geschäftsleitung diese 3 Tage einfach blockieren obwohl solch „Zwangsurlaub“ noch nie bestand?
B. Können die Mitarbeitet hier auf Basis einer Rechtlichen Grundlage etwas ausrichten?

Besten Dank für eure Antworten.

Hallo

A. Kann die Geschäftsleitung diese 3 Tage einfach blockieren
obwohl solch „Zwangsurlaub“ noch nie bestand?

Ja.

B. Können die Mitarbeitet hier auf Basis einer Rechtlichen
Grundlage etwas ausrichten?

Ein Betriebsrat könnte… Ansonsten sehen die Chancen eher mau aus.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

jeder Betrieb, egal wie groß oder klein kann einen Betriebsurlaub ansetzen.

Gruß
Kati