Hallo Experten!
Ich hab da eine Frage zu Arbeitsrecht, vielleicht kann mir da jemand einen Tipp geben.
Folgender Sachverhalt:
Ich habe am 16.05. mein seit knapp zwei Jahren bestehendes Arbeitsverhältnis zum 30.6. bei gekündigt, da ich ab 01.07. eine neue Stelle antrete.
Durch einen kleinen Motorradunfall war ich vom 06.05.- 06.06. arbeitsunfähig.
Ich erhielt von meinem jetzigen Arbeitgeber einen Brief, indem er mir mitteilte, dass ich ab 23.05. auf Grund meines Resturlaubs (11 Tage) und meines Zeitkontos (150 Stunden) von der Arbeit freigestellt werde.
Die übrigen Stunden werden mit der Abrechnung für Juni ausgezahlt.
Jetzt habe ich meine Lohnabrechnung für Mai bekommen und mir wurde ab 23.05. „Zwangsurlaub“ erteilt.
Auf meine Anfrage hin meinten sie, es sei alles richtig und rechtens, das machen sie immer so.
Meine Frage:
Ist es wirklich rechtens, dass mir während der Arbeitsunfähigkeit Urlaubstage abgezogen werden?
Ich habe gegooglet wie ein Verrückter, aber im BUrlG nur folgendes gefunden:
"
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet." (§9)
Gilt das jetzt auch anders herum, dass der Arbeitgeber keinen Urlaub während der Krankheit erteilen darf?
Der Urlaub wurde von mir auch nicht beantragt.
Um meinen Arbeitgeber zu überzeugen, muss ich sicher eine Rechtsgrundlage anführen.
Vielen Dank schonmal für Antworten!
ob