Ich bin im zweiten Ausbildungsjahr und mein Betrieb möchte Betriebsferien machen. D. h. die Produktion ist beurlaubt und nur das Sekretariat, ein Einkäufer und der Betriebsleiter sind nciht den ganzen August beurlaubt.
Nun will mein Chef, dass ich den ganzen August Urlaub nehme. So viel Urlaubsanspruch habe ich aber nicht mehr und da blaubt dann ja auch nichts mehr für mich übrig. D. h. da würde er meine Überstunden mit wegrechnen.
Nun meine Frage. Muss ich diesen Urlaub über den ganzen August nehmen und habe dann somit nichts mehr für Weihnachten usw oder muss ich das nicht ??
Betriebsferien müssen mit dem Betriebsrat abgestimmt sein und gelten dann als „bindend“! Wende Dich also an diesen mit Deiner Problematik. In den Gesetzen sind derlei Auswirkungen nicht geregelt.
Hallo!
Ist zwar ein bischen spät aber besser spät als nie.
Also, der Arbeitgeber (AG) kann einen Betriebsurlaub ansetzen (wenn es keinen Betriebsrat gibt, kann er das auch ohne Absprache).
Dies ist dann rechtens, wenn es für den AG gewichtige Gründe gibt, den Betrieb ganz oder teilweise für die Zeit stillzulegen (Welchem AG hilft es wenn im Sommer nur 50% der Leute am Fleissband stehen und die Produktion fast zusammenbricht. Da sind die Personalkosten einfach pro Stück zu hoch.)
Der Betriebsurlaub ist rechtzeitg anzusetzen (meist ein Jahr zuvor). Dabei ist auf die sozialen Bedürfnisse der Angestellten Rücksicht zu nehmen.
Das kann man aber alles im Bundesurlaubsgesetz nachlesen. http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/burlg/index.html
Also ich als Nicht-Rechtsverdreher würde mal sagen das Dein Chef das nicht so kurzfristig kann. Aber oft liegen die Tücken im Detail.