Zwangsverkauf von Aktien

Hallo,

darf eine öffentliche Verwaltung, die die Mehrheit an einer Aktiengesellschaft hat, den privaten Aktionären durch Änderung des Statutes (sie hat die Mehrheit und kann deshalb das Statut ohne weiteres abändern) der AG vorschreiben, dass die privaten Aktionäre innerhalb einer gewissen Zeit ihre Aktien an die öffentliche Verwaltung verkaufen MÜSSEN, damit diese zu 100 Prozent Aktionär der AG werden kann? Würde es in diesem Fallge einen Unterschied machen, ob der Mehrheitsaktinär ein Privater oder die öffentliche Verwaltung ist?

Generell erwerbe ich mit einer Aktie ja Miteigentum an einer Gesellschaft. Kann mich jemand durch Mehrheitsbeschluss ZWINGEN Eigentum (das rechtlich doch den höchsten Schutz genießt, da es uneingeschränte Nutzungs- und Verfügungsgewalt gewährt) zu verkaufen?

Vielen Dank

Martin Unterholzner

Hi,

mal abgesehen davon, daß deine Frage im Wertpapierbrett besser aufgehoben wäre: Ja.

Guckst du:
http://de.wikipedia.org/wiki/Squeeze-out

Gruß
Nils