Zwangsverrsteigerung, Wegfallen der Wertgrenzen

Ich möchte ein Haus ersteigern.
Als Hinweis im Zwangsverteigerungsverfahren finde ich „Die Wertgrenzen (5/10 und 7/10) sind weggefallen“.
Was bedeutet das für mich als Ersteigerer??
Kann die Bank (Gläubiger) ein Gebot welches Ihr zu niedrig erscheint ablehnen??
Vielen Dank
FeeMom

Hallo,

ja, ein betreibender Gläubiger kann die Zwangsversteigerung auch ganz einstellen, wenn ihm das Gebot zu niedrig ist.

Schönen Gruß von

ikarusfly

Vielen Dank Ikarusfly :smile: für Deine schnelle Antwort

Die ZV wurde schon 1 x eingestellt und jetzt wieder neu aktiviert. Hier gilt dann noch die gleiche Regelung??

Hallo, in einem 2.Termin ist m.E. kein Einspruch eines Gläubigers
zugelassen. Der müsste dann schon selbst mitbieten. Gruß

Hallo

dann kann der Gläubiger ggf. immer noch die einstweilige Einstellung des Verfahrens beantragen soweit ihm das Gebot nicht passt.

ml