Ich möchte ein Haus ersteigern.
Als Hinweis im Zwangsverteigerungsverfahren finde ich „Die Wertgrenzen (5/10 und 7/10) sind weggefallen“.
Was bedeutet das für mich als Ersteigerer??
Kann die Bank (Gläubiger) ein Gebot welches Ihr zu niedrig erscheint ablehnen??
Vielen Dank
FeeMom
Hallo,
ja, ein betreibender Gläubiger kann die Zwangsversteigerung auch ganz einstellen, wenn ihm das Gebot zu niedrig ist.
Schönen Gruß von
ikarusfly
Vielen Dank Ikarusfly
für Deine schnelle Antwort
Die ZV wurde schon 1 x eingestellt und jetzt wieder neu aktiviert. Hier gilt dann noch die gleiche Regelung??
Hallo, in einem 2.Termin ist m.E. kein Einspruch eines Gläubigers
zugelassen. Der müsste dann schon selbst mitbieten. Gruß
Hallo
dann kann der Gläubiger ggf. immer noch die einstweilige Einstellung des Verfahrens beantragen soweit ihm das Gebot nicht passt.
ml