Zwangsversetzung einer Beamtin möglich?

Ich bin als Beamtin in NRW (Kommune) seit dem 01.05.2012 für die Dauer von 3 Jahren aus familienpolitischen Gründen nach § 71 LBG NRW beurlaubt. Gleichzeitig wurde mir eine Teilzeitbeschäftigung für die Dauer von 3 Jahren (01.05.12 – 30.04.2015) mit 20,5 h wöchentlich nach § 66 LBG bewilligt. Im Schreiben meines Dienstherren wurden auch die Arbeitszeiten geregelt: An 5 Tagen in der Zeit von 7:00 Uhr bis 11.30 Uhr – also nur morgens. Eine andere, auch mit A 10 bewertete Stelle, konnte nach interner Ausschreibung – mangels Bewerber – nicht besetzt werden. Auch ich habe mich nicht beworben. Jetzt soll ich auf diese Stelle „zwangsversetzt“ werden. Es handelt sich um eine Stelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 23 h. Mir ist es aber wegen der Betreuung meiner Kinder (4 und 6 Jahre) lediglich möglich 20,5 h wöchentlich zu arbeiten. Außerdem soll ich Überstunden leisten, die am Nachmittag und am Abend anfallen werden. Kann mein Dienstherr mich zwingen, die Stelle anzutreten? Welche Möglichkeiten habe ich, mich dagegen zu wehren?