Zwangsversicherung der Kinder in der PKV

Hallo,

die grundsätzliche Behandlung von Kindern im Hinblick auf die Versicherung in der GKV oder PKV konnte ich trotz mehrfacher Anfragen bei Experten der jeweiligen Kassen nicht wirklich klären.

Hier mal ein denkbarer Fall:

Vater ist Mitglied der PKV, Mutter ist in der GKV. Geboren werden zwei Kinder zum Zeitpunkt, wo die Eltern nicht verheiratet sind. Bei der Frage, wie die Kinder zu versichern sind, ergaben sich folgende Auskünfte:

  • so lange die Eltern nicht verheiratet sind, gilt Wahlrecht.
  • sind die Eltern verheiratet und verdient das PKV Mitglied mehr als das GKV Mitglied, so sind die Kinder zwingend in der PKV zu versichern (auch, wenn vorher die Wahl zur GKV getroffen wurde).

Das sind Auskünfte der jeweiligen Kassen und eines freien Versicherungsmaklers.

Nun zu den Überlegungen:

Wenn es so sein sollte, dass die Kinder bei einer geplanten Heirat so oder so in die PKV müssen, dann ist es sinnvoll, sie sofort nach der Geburt dort zu versichern. Grund: Erkrankungen des Kindes können zu diesem Zeitpunkt von der PKV nicht zur Beitragsberechnung herangezogen werden. Sie muss die Kinder auch bei schwersten Krankheiten ohne Zuschläge annehmen. Spätere (m.W. 60 Tage?) Anmledung berechtigt die PKV im Zweifel zu einer Untersuchung des Kindes nebst möglicher Beitragsanpassung.

So ganz klar ist mir aber nicht, ob diese Auskünfte der PKV und GKV wirklich stimmen. Man hört und liest gelegentlich von Fällen, wo die Kinder auch in der GKV sind, selbst wenn der Vater PKV-Mitglied ist und sogar deutlich mehr als die Mutter verdient. Und die sin auch verheiratet.

Hat da jemand eine Literaturstelle oder einen Hinweis, wie die Gesetzeslage da wirklich ist?

VG

Martin

Hallo Martin,
hier ein Link zum Gesetz : http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html

Niemand muss in der PKV versichert werden!!! Aber wenn der PKV Versicherte mehr verdient als der GKV versicherte ( Ehepartner), können die Kinder in der GKV nur freiwillig versichert werden.
Und hier würde ich überdenken, ob die Leistungen für die Kinder in der PKV nicht die Besseren wären.

Gruß
Gaby

Hallo,

dies ist leider falsch!

Das Einkommen des PKV-Versicherten muss höher sein und zusätzlich noch über der JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze = 50.850 €) liegen

Hierzu eine Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteil…

Gruß Merger

1 Like

Hallo,
zusätzlich zur Antwort von Merger (Sternchen), noch einmal ganz klar - die Kinder müssen nicht in der PKV versichert werden. Sollte kein Familienversicherungsanspruch bestehen oder nicht mehr bestehen ist eine eigene Versicherung in der GKV möglich.
Gruss
Czauderna

  • so lange die Eltern nicht verheiratet sind, gilt Wahlrecht.

Nein, es gilt immer.

  • sind die Eltern verheiratet und verdient das PKV Mitglied mehr als das GKV Mitglied, so sind die Kinder zwingend in der PKV zu versichern

Nein, niemand kann gezwungen werden, in die PKV zu wechseln, weil niemand sicher sein kann überhaupt aufgenommen zu werden.

Die Frage, die sich bei Dir stellt, ist, ob die Kindenr Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicheurng haben oder in der GKV beitragspflichtig sind.

Das sind Auskünfte der jeweiligen Kassen und eines freien Versicherungsmaklers.

Armes Deutschland.

Wenn es so sein sollte, dass die Kinder bei einer geplanten Heirat so oder so in die PKV müssen,

Das ist nicht korrekt.

dann ist es sinnvoll, sie sofort nach der Geburt dort zu versichern.

Ja, das ist es. Denn in dieser Situation besteht für die PKV des Elternteiles Kontrahierungszwang.

und GKV wirklich stimmen. Man hört und liest gelegentlich von
Fällen, wo die Kinder auch in der GKV sind, selbst wenn der
Vater PKV-Mitglied ist und sogar deutlich mehr als die Mutter
verdient. Und die sin auch verheiratet.

Das ist auch der Fall. Häufig liegt es daran, dass diese Kinder beitragsfrei in der GKV sind und die Eltern den PKV Beitrag nicht leisten können oder wollen.

Hat da jemand eine Literaturstelle oder einen Hinweis, wie die Gesetzeslage da wirklich ist?

SGB V

Hallo,

die Zahl der Ahnungslosen ist gross, oh Herr…

Ich unterstelle, es sind gemeinsame Kinder !

Nicht verheiratet: beitragsfreie Versicherung über den GKV-Versicherten,
azf Wunsch auch Versicherung gegen Beitrag in der PKV.

Verheiratet: Ob beitragsfreie Versicherung weiter möglich ist, hängt vom Einkommen der beiden ab (SGB V, §10). Aber auch wenn beitragsfreie Familienversicherung wegfällt, kann das Kind gegen eigenen Beitrag in der GKV bleiben.

Sind die Kinder nicht von den beiden:

Beitragsfreie Familienversicherung bei der Mutter bleibt immer möglich.

Die Überlegungen bezgl. früher PKV-Versicherung des Kindes sind also nicht so zwingend, außer sie sollen später sowieso dahin.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

danke erstmal für die vielen Antworten! Ich bin, ehrlich gesagt, etwas „schockiert“ über die Einigkeit hier und die offensichtliche Ahnungslosigkeit der Leute, die bisher befragt worden sind. Das umso mehr, als man von den Kassen bzw einem Versicherungsmakler diese Wissen erwarten sollte.

Aber dank der Hinweise auf SGB und die abgelehnte Verfassungsbeschwerde ist die Sache ja offenbar ganz klar.

Ärgerlich, dass der Fall nun schon mehr als zwei Jahre zurück liegt und die Kids danke der falschen Auskünfte in der PKV sind. Da kommen sie jetzt erstmal die nächsten Jahre nicht heraus.

Wenn ich alles richtig verstanden habe, besteht erstmal gar keine Pflicht zur Versicherung in der PKV. Weiterhin besteht wahlfreiheit auch dann, wenn das PKV Mitglied mehr verdient als der GKV Versicherte und über der genannten Einkommensgrenze liegt. In so einem Fall können die Kinder als freiwillig Versicherte in die GKV. Ansonsten können sie als familienversicherte in die GKV.

Wahrscheinlich ist es unter dem Strich in Bezug auf die Leistungen in diesem Fall jetzt eh besser gewesen, sie in die PKV zu bringen. Aber wenn sich das bei näherer Überlegung als Irrglaube erweisen sollte, muss ich wohl mal den Schriftverkehr mit dem Versicherungsmakler einem Anwalt vorlegen.

Vielen Dank

Martin

Wahrscheinlich ist es unter dem Strich in Bezug auf die
Leistungen in diesem Fall jetzt eh besser gewesen, sie in die
PKV zu bringen.

Für Kinder leistet die GKV sehr viel, ganz ohne Praxisgebühr, Medikamentengebühr…

Aber wenn sich das bei näherer Überlegung als Irrglaube erweisen sollte, muss ich wohl mal den Schriftverkehr mit dem Versicherungsmakler einem Anwalt vorlegen.

Dann nützt es evtl. nix mehr (Verjährung, Privatinsolvenz etc.). Jetzt oder nie :wink:.

Vielen Dank

Martin

Erdbeerzunge

o.k.,

aber warum kommen sie jetzt nicht heraus ?

(Wir wissen ja nicht, in welcher Phase des Szenarios wir uns derzeit befinden.)

Viel Glück

Barmer

Hi!

Sie kommen nicht heraus, weil m.W. das erst möglich ist, wenn sie eine eigene Berufsausbildung beginnen etc. Ein Wechsel in die GKV (so lange die Kids noch nicht so weit sind) scheidet daher vorerst noch aus.

VG

Martin

Hallo,

auch das ist in dieser Form ein Gerücht. Ich sagte schon, dass hier nicht bekannt ist, in welcher Phase des Szenarios wir uns befinden.
(verheiratet ?/ Anspruch auf Familienversicherung ?)

Wenn Anspruch auf Familienversicherung besteht, kann die PKV regulär gekündigt werden, z.B. zum 31.12, wenn die Mindestdauer von in der Regel 2 Jahren vorbei ist. Und dann setzt die Familienversicherung wieder ein (strenggenommen besteht sie sogar jetzt weiter).

Wenn kein Anspruch auf Familienversicherung besteht, ist richtig, dass das Kind nicht einfach in die GKV kommt. Wenn aber irgendwann aufgrund von Verschiebungen in den Einkommensrelationen der Partner Familienversicherung wieder eintritt, kann die PKV ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Und anch 12 Monaten kann das Kind dann wieder freiwillig weiterversichert werden.

Gruss

Barmer

Ja, das hatte ich auch so verstanden /gemeint :smile:

Also: Status ist verheiratet, ich bin in der PKV und liege auch über dem genannten Satz. Beide Kinder sind 2,5 Jahre alt und seit der Geburt in der PKV (und haben die schon fast in den Ruin getrieben :smile: ).

In der Konstellation würde sich nur was ändern, wenn sich meine Beschäftigung so verändern würde, dass ich unter die Bemessungsgrenze falle. Oder aber, wenn die beiden mal soweit sind, dass sie eigene Brötchen verdienen können.

Interessant finde ich halt nach wie vor, dass hier die Sicht aller, die geholfen haben, eindeutig ist (und zudem noch korrekt). Und dem gegenüber die sog. Fachleute bei so einer doch recht häufig vorkommenden Konstallation überfordert sind.

Hallo,

mir stellt sich hier die Frage, wie hoch der Beitrag der Kinder in der PKV ist. Ein großer Beitragsunterschied zur GKV dürfte es nicht geben, denn jedes Kind müsste als freiwilliges Mitglied in der GKV versichert werden, also keine Familienversicherung.

Gruß Merger

Hallo,

für jedes Kind werden derzeit jeweils 125,- pro Monat fällig, wobei hier die Zahnversicherung noch ausgeschlossen ist und in Kürze dazu kommt.

Es stimmt wohl, dass die GKV da preislich keinen Unterscheid machen würde bzw. unter dem Strich teurer käme. habe da noch eine Anfrage bei der kasse laufen, aber noch keine Reaktion.

Viele Grüße

Martin

Hallo Martin,

Hallo,

für jedes Kind werden derzeit jeweils 125,- pro Monat fällig,
wobei hier die Zahnversicherung noch ausgeschlossen ist und in
Kürze dazu kommt.

ich vermute, dass Sie hier auch eine privatärztliche Versorgung im Krankenhaus mit abgeschlossen haben.

Lassen sie sich doch einmal ein Angebot für eine vergleichbare GKV-Versicherung machen, dann wird der Beitrag bestimmt niedriger werden.

Gruß Merger

Ergänzung zu nachfolgendem Text:

danke erstmal für die vielen Antworten! Ich bin, ehrlich gesagt, etwas „schockiert“ über die Einigkeit hier und die offensichtliche Ahnungslosigkeit der Leute, die bisher befragt worden sind. Das umso mehr, als man von den Kassen bzw einem Versicherungsmakler diese Wissen erwarten sollte.

Nicht jeder Versicherungsmakler kennt sich mit Krankenversicherungen aus. Evt. sollten Sie direkt das Versicherunternehmen kontaktiern.

Gruß Merger