Hallo,
die grundsätzliche Behandlung von Kindern im Hinblick auf die Versicherung in der GKV oder PKV konnte ich trotz mehrfacher Anfragen bei Experten der jeweiligen Kassen nicht wirklich klären.
Hier mal ein denkbarer Fall:
Vater ist Mitglied der PKV, Mutter ist in der GKV. Geboren werden zwei Kinder zum Zeitpunkt, wo die Eltern nicht verheiratet sind. Bei der Frage, wie die Kinder zu versichern sind, ergaben sich folgende Auskünfte:
- so lange die Eltern nicht verheiratet sind, gilt Wahlrecht.
- sind die Eltern verheiratet und verdient das PKV Mitglied mehr als das GKV Mitglied, so sind die Kinder zwingend in der PKV zu versichern (auch, wenn vorher die Wahl zur GKV getroffen wurde).
Das sind Auskünfte der jeweiligen Kassen und eines freien Versicherungsmaklers.
Nun zu den Überlegungen:
Wenn es so sein sollte, dass die Kinder bei einer geplanten Heirat so oder so in die PKV müssen, dann ist es sinnvoll, sie sofort nach der Geburt dort zu versichern. Grund: Erkrankungen des Kindes können zu diesem Zeitpunkt von der PKV nicht zur Beitragsberechnung herangezogen werden. Sie muss die Kinder auch bei schwersten Krankheiten ohne Zuschläge annehmen. Spätere (m.W. 60 Tage?) Anmledung berechtigt die PKV im Zweifel zu einer Untersuchung des Kindes nebst möglicher Beitragsanpassung.
So ganz klar ist mir aber nicht, ob diese Auskünfte der PKV und GKV wirklich stimmen. Man hört und liest gelegentlich von Fällen, wo die Kinder auch in der GKV sind, selbst wenn der Vater PKV-Mitglied ist und sogar deutlich mehr als die Mutter verdient. Und die sin auch verheiratet.
Hat da jemand eine Literaturstelle oder einen Hinweis, wie die Gesetzeslage da wirklich ist?
VG
Martin