Was passiert eigentlich mit Objekten die absolut niemand haben will.
Auch wenn schon der Zuschlag auf weniger als die hälfte des Wertes erteilt werden kann.
Was ist wenn keiner bietet? Geht das Objekt direkt in den Besitz der Gläubiger über? (kann ich mir nicht vorstellen)
Was passiert eigentlich mit Objekten die absolut niemand haben
will.
Meines Wissens hat der betreibende Gläubiger drei Termine in einem Verfahren frei. Wenn dann das Objekt nicht weggeht, muss er ein neues Verfahren beantragen.
Auch wenn schon der Zuschlag auf weniger als die hälfte des
Wertes erteilt werden kann.
Für diese Frage sind die Wertgrenzen unerheblich.
Was ist wenn keiner bietet? Geht das Objekt direkt in den
Besitz der Gläubiger über? (kann ich mir nicht vorstellen)
Automatisch natürlich nicht! Zumal ja u.U. mehrere Gläubiger Grundpfandrechte haben können.
Allerdings kann das der Gläubiger, sofern Interesse vorhanden, doch ganz leicht selber bewirken. Er braucht nur selber das geringste Gebot bieten - und schon hat er die Perle.
Was passiert eigentlich mit Objekten die absolut niemand haben
will.
Dieser Fall tritt wohl ganz selten ein, denn wenn kein Gebot
erfolgt - auch beim 2. Termin nicht - dann wird wohl meist
der Gläubiger das Mindestgebot abgeben und das Objekt so an sich
bringen. Der tatsächliche Wert ist auf jeden Fall höher als
das Gebot, so dass der Gläubiger das Objekt später (mit Gewinn!) verkaufen kann.
Der Schuldner ist dann leider beides los: seine Schulden und sein
Objekt…
Viele Grüße
Heinz
Auch wenn schon der Zuschlag auf weniger als die hälfte des
Wertes erteilt werden kann.
Was ist wenn keiner bietet? Geht das Objekt direkt in den
Besitz der Gläubiger über? (kann ich mir nicht vorstellen)