Hallo Wissende,
ich hoffe der Titel ist nicht zu verworren, aber ich wollte es möglichst detailliert beschreiben worum es geht.
Ich gehe morgen zu meiner ersten Zwangsversteigerung und möchte natürlich am Ende auch den Zuschlag erhalten.
Die „vermeintliche“ Zuschlagsgrenze der Bank kenne ich und diese weicht ein wenig von dem Wert ab den ich mir so vorgestellt und auch errechnet habe.
Wir befinden uns im 2. Termin und die Wertgrenzen sind entfallen.
Nun stellt sich mir folgende Frage:
Im ZVG Gesetz habe ich gelesen, dass der Gläubiger eine einstweilige Einstellung des Verfahrens „bewilligen“ kann.
Verstehe ich richtig, dass der Gläubiger nur etwas bewilligen kann, was vorher auch beantragt wurde?
Da der Schuldner verstorben ist und es keine Erben gibt, gibt es folglich auch niemanden der einen Antrag stellen könnte wenn das Gebot zu niedrig ist und nicht den Wünschen des Gläubigers entspricht?
Oder ist es so zu verstehen, dass die Bank das Verfahren jederzeit bis zu 2 mal nach Herzenslust einstellen kann?
Sprich: Die Bank stellt sich 50 % des Verkehrswertes als Zuschlagsgrenze vor. Ich möchte nur 45 % bieten.
Kann die Bank das Verfahren einstellen lassen, oder hat Sie aufgrund dessen dass der Schuldner verstorben ist gar keine Chance über den Zuschlag zu verhandeln?
Ich bedanke mich vorab schonmal 1000 fach für eure Antworten.
Viele Grüße
Stefan
Die Bank betreibt das Verfahren. Sie kann zu jedem Zeitpunkt erklären, dass sie das nicht mehr möchte. Dann ist das Ganze zu ende.
Aber? Wird sie das auch tun? ZV’s kosten ziemlich viel. Das Geld ist dann weg.
Ich kenne es so, dass die Bank irgendwann selbst mitbietet. Hat dann aber auch das Ding an der Backe und muss es erneut vermarkten. Auch dies kostet uU ziemlich viel Zeit. Und Zeit ist Geld.
5% sollte eine überbrückbare Hürde sein. (für die Bank) Wenn statt dessen ein erneuter Termin droht (zusätzlich Gebühren und viel Zeit)
vnA
Hi vna,
zunächst vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Hast du da evtl. spezielle Erfahrungen mit der Postbank gemacht?
Ich weiß nicht ob sie das tun wird. Der involvierte „Makler“ meinte die Preisvorstellung der Bank läge bei 55 - 60 % des Verkehrswertes. In anbetracht der erzielbaren Miete halte ich maximal 50 % für angemessen.
Vielleicht hast du noch einen Tipp wie ich mich verhalten sollte falls ich der einzige Bieter bin. Es wäre doch dann sicher nicht clever lediglich 30 % zu bieten, oder? Damit würde die Postbank den Zuschlag doch sofort verwehren, oder sind die von dir beschriebenen Kosten für eine weitere Versteigerung so hoch anzusetzen?
In dem Fall sollte man doch dann mit dem Bankvertreter verhandeln, oder?
Vielen Dank vorab! Bin echt gespannt auf morgen 
Gruß
Stefan
Hi vna,
Hi,
In dem Fall sollte man doch dann mit dem Bankvertreter
verhandeln, oder?
Nicht warten bis in den Termin. Schon vorher mit dem Bankenvertreter Kontakt aufnehmen. Postbank kenn ich nicht. Finanziert die auch Immobilien?
Vielen Dank vorab! Bin echt gespannt auf morgen 
Kannst ja mal berichten. Wird erst interessant, wenn noch weitere Bieter auftauchen.
Gruß
auch Gruß und viel Glück
Stefan
vnA
Bankenvertreter Kontakt aufnehmen. Postbank kenn ich nicht.
Finanziert die auch Immobilien?
Haben doch gerade das BHW gekauft und die DSL-Bank ist eine Tochter der Postbank.