Hallo,
habe heute bei einer Zwangsversteigerung mitgeboten, jedoch den Zuschlag wegen nicht erreichen der 7/10 nicht bekommen.
Was für eine Wertgrenze besteht beim nächsten Termin???
Viele Grüsse Sven
Hallo,
habe heute bei einer Zwangsversteigerung mitgeboten, jedoch
den Zuschlag wegen nicht erreichen der 7/10 nicht bekommen.
Was für eine Wertgrenze besteht beim nächsten Termin???
Viele Grüsse Sven
Keine mehr durch das Gericht. Es gibt allerdings ein geringstes Gebot und evtl. bestehenbleibende Rechte, die aber schon aus dem 1. Termin bekannt sein sollten.
Allerdings ist der Betreiber der ZV immer Herr des Verfahrens! Er kann das Verfahren einstellen lassen, wann immer ihm das Höchstgebot nicht paßt - unabhängig von der Höhe des Gebots.
Gruß n.
Hallo n,
kommt nicht nach der 7/10 die 5/10 Regelung? Wenn die auch nicht erreicht ist, dann ist es offen (wenn es aber bei der zweiten Versteigerung nicht zu einem Zuschlag kommt, handelt es sich meist um eine Ruine).
Grüße
Bert
Hallo n,
kommt nicht nach der 7/10 die 5/10 Regelung?
Nein…
die 7/10 schützen nachrangige Gläubiger im 1. Termin.
(falls es keine gibt, oder diese auch bei einem Zuschlag von 7/10 d. Verkehrswertes leer ausgehen würden (weil der betreibende Gläubiger eine so große vorrangige Grundschuld hat), existiert diese Grenze erst überhaupt nicht)
die 5/10 schützen den Schuldner im 1.Termin, dass sein Besitz nicht verschleudert wird.
Wenn die auch
nicht erreicht ist, dann ist es offen (wenn es aber bei der
zweiten Versteigerung nicht zu einem Zuschlag kommt, handelt
es sich meist um eine Ruine).
das kann man so auch nicht sagen… es gibt 1000 Gründe warum eine Immo auch beim 2. Termin noch nicht weggeht, trotzdem ein Geschäft sein kann. z.B. unsichere Rechtsverhältnisse, z.B. kann unklar sein, ob ein Mietvertrag vorliegt.
gruß n.
Hallo,
habe heute bei einer Zwangsversteigerung mitgeboten, jedoch
den Zuschlag wegen nicht erreichen der 7/10 nicht bekommen.
Was für eine Wertgrenze besteht beim nächsten Termin???
Viele Grüsse Sven
Danke für die Antworten
Gruß Sven