wenn auf Grund einer Zwangsversteigerung eine vermietete Wohnung den
Besitzer wechselt - kann der neue Eigentümer dann die alten Mieter
kündigen und mit welcher Frist? Es soll da ein neues Gesetz geben.
Kennt es jemand?
wenn auf Grund einer Zwangsversteigerung eine :vermietete Wohnung den
Besitzer wechselt - kann der neue Eigentümer dann die :alten Mieter
kündigen und mit welcher Frist?
Eine kleine Suche unter jurablogs.com mit dem Wort Zwangsversteigerung brachte u.a. http://thinklaw.wordpress.com/2007/02/07/skript-immo… hervor. In dem verwiesenen Skript steht u.a., dass die K.frist sich nach der bereits vorhandenen Mietzeit richtet. Aber in dem gegebenen Zusammenhang kommt es wie immer darauf an…