Zwangsversteigerung

Hallo,

ich werde am Donnerstag auf eine ZVG gehen. Werde auf eine 4 Zi-Whg. bieten, die vermietet ist. Man hat doch ein bei einem Zuschlag ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Eigenbedarf.
Gibt es noch irgendwas anderes zu bedenken ? Und wie ist das, wenn der Mieter nicht auszieht. Muss der Vermieter die Räumungsklage zahlen auch wenn der Mieter liquide ist ?

Es sind ca. 56 Wohneinheiten. Es gibt keine Rücklagen. Wie ist das eigentlich, wenn kurzfristig saniert werden muss, was der Fall sein wird, aber einige Eigentümer zahlungsunfähig sind, bzw. ein Investor, dem der Großteil der Wohnungen gehört, außer Landes ist. Müssen die wenigen zahlungsfähigen Eigentümer die Anteile der zahlungsunfähigen an der Renovierung mittragen ?

Bin für jede Aufklärung dankbar.

LG
Serkan

Ja nu’, erst mal musst du bedenken, dass eine Eigenbedarfskündigung Eigenbedarf voraussetzt. Eigenbedarf heißt aber nicht „Ich möchte so gern dort wohnen“, sondern „Ich muss darin unbedingt wohnen“.

Außerdem kann es - was durch Landesrecht geregelt wird - zu einer Sperrfrist kommen, wenn die Wohnung schon vermietet ist, wenn du sie erwirbst. In NRW z. B. können schnell sechs bis acht Jahre vergehen, ehe die Kündigung überhaupt ausgesprochen werden kann.

Levay

Ja aber die außerordentliche Kündigung muß spätestens drei Monate nach Zuschlag erfolgen, ansonsten gibt´s gar keine Kündigung.

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Ja nu’, erst mal musst du bedenken, dass eine
Eigenbedarfskündigung Eigenbedarf voraussetzt. Eigenbedarf
heißt aber nicht „Ich möchte so gern dort wohnen“, sondern
„Ich muss darin unbedingt wohnen“.

Es besteht tatsächlicher/realer Eigenbedarf.

Außerdem kann es - was durch Landesrecht geregelt wird - zu
einer Sperrfrist kommen, wenn die Wohnung schon vermietet ist,
wenn du sie erwirbst. In NRW z. B. können schnell sechs bis
acht Jahre vergehen, ehe die Kündigung überhaupt ausgesprochen
werden kann.

Levay

Ja aber die außerordentliche Kündigung muß spätestens drei
Monate nach Zuschlag erfolgen, ansonsten gibt´s gar keine
Kündigung.

Unter welchen Umständen kann es zu einer solchen Sperrfrist kommen, auch wenn ich innerhalb von 3 Monaten kündige ?
Können unter Umständen erhebliche Kosten auf mich zukommen, wenn ich die Wohnung leer bekommen möchte ?

Zuschlag ein außerordentliches Kündigungsrecht bei
Eigenbedarf.

Die Probleme, die entstehen können, hat Levay dir schon beschrieben.

wenn der Mieter nicht auszieht. Muss der Vermieter die
Räumungsklage zahlen auch wenn der Mieter liquide ist ?

Na klar, erstmal zahlt der Vermieter, ob Du dann etwas wiedersieht, wird sich zeigen.

Es sind ca. 56 Wohneinheiten. Es gibt keine Rücklagen. Wie ist

Finger weg.

das eigentlich, wenn kurzfristig saniert werden muss, was der
Fall sein wird, aber einige Eigentümer zahlungsunfähig sind,

Dann zahlen die übrigen die gesamte Summe.

außer Landes ist. Müssen die wenigen zahlungsfähigen
Eigentümer die Anteile der zahlungsunfähigen an der
Renovierung mittragen ?

Renovierung nicht, Reparatur ja.

Bin für jede Aufklärung dankbar.

Von diesem Projekt würde ich die Finger lassen. Es gibt bessere Objekte in der ZV.

Nordlicht hat es schon geschrieben:
Finger weg! Da gibt es keine andere Empfehlung mehr, die Sinn machen könnte. So billig können Sie die Wohnung gar nicht erstehen, dass Sie den Wertverlust, der unweigerlich eintritt, auch nur annähernd ausgleichen können.
Wenn ein Großteil der vorhandenen Wohnungen weiterhin keine Rücklagen bildet, wird ein zunehmender Instandhaltungsstau eintreten, der den Wert dieser Immobilie zunehmend verringert.

Für den Fall, dass Sie sich für eine andere Wohnung aus einer Zwangsvollstreckung entscheiden wollen, hier ein link, folgen Sie einfach den darin genannten Paragraphen und alle Fragen sollten geklärt werden: http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-wohn28020…

Vielen Dank für Ihre Tipps. Ich bin trotzdem auf die ZV gegangen, einfach aus Interesse. Geboten habe ich allerdings nicht. Es wurden geplante Renovierungen angekündigt. Die Wohnungen gingen übrigens auch nicht weg.

Grüsse
Serkan