Zwangsversteigerung

Hallo,

es handelt sich um ein Einfamilienhaus das noch von den Eigentümern bewohnt ist aber demnächst in die Versteigerung geht.

Wie bekommt man die Eigentümer nach Zuschlag schnellstmöglichst aus dem Haus?
Welche Fristen muss man beachten?
Mit welcher Zeitspanne muss man rechnen?
Welche Rechte habe ich dann als Eigentümer?

Vielleicht könnt Ihr mir helfen.
Vielen Dank im Vorraus
Jana

Wie bekommt man die Eigentümer nach Zuschlag
schnellstmöglichst aus dem Haus?

Da der Eigentümer nach dem erfolgreichem Zuschlag kein Eigentümer mehr ist, bekommt er von Ihnen oder dem Gerichtsvollzieher eine Räumungsaufforderung. Zwischen Räumungstermin und Aufforderung müssen mindestens 3 Wochen liegen (§180 GVGA).
Da der Alteigentümer sich nicht selbst die Wohnung bzw. das Haus vermietet hat, gibt es also auch keinen Mietvertrag. Und da hier kein Mietvertrag existiert, gibt es auch keine Kündigung. Und keine Kündigung = keine Kündigungsfristen.
Zur Info: besteht ein Mietvertrag, beläuft sich die Kündigungsfrist (die unbedingt nach Zuschlag erfolgen muss) auf die im BGB festgelegte Dauer: 3 Monate. Eine Verlängerung wegen langer Mietdauer gibt es in diesem Falle nicht.

Welche Fristen muss man beachten?

Nur diese drei Wochen

Mit welcher Zeitspanne muss man rechnen?

Wenn alles glatt geht, drei bis vier Wochen. Zieht der Alteigentümer alle Konsequenzen, können auch schnell mal paar Jahre vergehen.

Welche Rechte habe ich dann als Eigentümer?

Sie können das Haus verkaufen, beleihen, darin wohnen. Alles, was man als Eigentümer so machen darf. Aber Recht haben und recht bekommen ist auch in einem Rechtsstaat nicht immer das Gleiche :-/

Vielleicht könnt Ihr mir helfen.

Sehr viel hilft es, wenn man den Alteigentümer vorher gesprochen hat. Wenn man mit ihm/ihr/ihnen gut zusammenarbeiten konnte, ist es sehr wahrscheinlich, dass nach dem Termin alles klappt.
Wenn der aber seine Tür verrammelt, böse aus dem Fenster droht und Unheil ankündigt, könnte es vernünftiger sein, auf das Schnäppchen zu verzichten.
Es nützt nix, wenn man zwar günstig 200.000€ Verkehrswert für 100.000€ ersteigert hat, aber jahrelang darauf warten muss, dass man endlich eine Ruine bekommt.
Möglicherweise haben Sie einen Kredit an der Backe, eine notwendige Mietwohnung und Kosten mit dem Gerichtsvollzieher. Nicht, dass Sie danach in der Vollstreckung landen.

Vielen Dank im Vorraus
Jana

Büdde

Hallo,

es handelt sich um ein Einfamilienhaus das noch von den
Eigentümern bewohnt ist aber demnächst in die Versteigerung
geht.

Wie bekommt man die Eigentümer nach Zuschlag
schnellstmöglichst aus dem Haus?

Man bietet dem Schuldner Geld, damit er freiwillig auszieht.

Welche Fristen muss man beachten?

Mit dem Zuschlag bekommt man gegen den Exeigentümer einen sofort vollstreckbaren Titel.

Mit welcher Zeitspanne muss man rechnen?

Man bekommt sicherlich keinen Termin beim Gerichtsvollzieher unter 2 Monaten -Umzugsfirma muss beauftragt werden, ggf. Schlosser.
Die Räumung muss außerdem mindestens 3 Wochen vorher angekündigt werden.(§180 II GVGA)

Welche Rechte habe ich dann als Eigentümer?

Kannst vom Bewohner ein Nutzungsentgeld fordern - der lacht dich dann wahrscheinlich aus.
Reden wir doch mal von den Pflichten…Du mußt dem Gerichtsvollzieher einen Vorschuss für alle Kosten überweisen. EIn bekannter GV rechnet pro zu räumenden Zimmer 1000 Euro + Zuschlag für Garage + Garten + Keller + Dachboden, denn die Klamotten müssen anschl. noch 2 Monate eingelagert werden dann werden sie versteigert bzw. die Entsorgung muss bezahlt werden. Also 10000 Euro Vorschuss oder mehr sind durchaus üblich…denn der Gerichtsvollzieher ist sicherlich der letzte, der seinem Geld hinterherläuft.

Vielleicht könnt Ihr mir helfen.

ALles oben gesagte gilt, solange das Haus nicht vermietet ist - tja und woher weißt du, dass kein Mietvertrag mit der Schwiegermutter existiert - nur weil die Nachbarin das glaubt und im 1 Jahr alten Gutachten steht, dass zum damaligen Zeitpunkt das Haus vertragsfrei schien ?

Dafür bekommst du allerdings die Immobilie auch eventuell günstiger trägst aber viele Risiken- ersteigere das Haus nur, wenn du auch den worst case überlebst.

Gruß n.