Wie bekommt man die Eigentümer nach Zuschlag
schnellstmöglichst aus dem Haus?
Da der Eigentümer nach dem erfolgreichem Zuschlag kein Eigentümer mehr ist, bekommt er von Ihnen oder dem Gerichtsvollzieher eine Räumungsaufforderung. Zwischen Räumungstermin und Aufforderung müssen mindestens 3 Wochen liegen (§180 GVGA).
Da der Alteigentümer sich nicht selbst die Wohnung bzw. das Haus vermietet hat, gibt es also auch keinen Mietvertrag. Und da hier kein Mietvertrag existiert, gibt es auch keine Kündigung. Und keine Kündigung = keine Kündigungsfristen.
Zur Info: besteht ein Mietvertrag, beläuft sich die Kündigungsfrist (die unbedingt nach Zuschlag erfolgen muss) auf die im BGB festgelegte Dauer: 3 Monate. Eine Verlängerung wegen langer Mietdauer gibt es in diesem Falle nicht.
Welche Fristen muss man beachten?
Nur diese drei Wochen
Mit welcher Zeitspanne muss man rechnen?
Wenn alles glatt geht, drei bis vier Wochen. Zieht der Alteigentümer alle Konsequenzen, können auch schnell mal paar Jahre vergehen.
Welche Rechte habe ich dann als Eigentümer?
Sie können das Haus verkaufen, beleihen, darin wohnen. Alles, was man als Eigentümer so machen darf. Aber Recht haben und recht bekommen ist auch in einem Rechtsstaat nicht immer das Gleiche :-/
Vielleicht könnt Ihr mir helfen.
Sehr viel hilft es, wenn man den Alteigentümer vorher gesprochen hat. Wenn man mit ihm/ihr/ihnen gut zusammenarbeiten konnte, ist es sehr wahrscheinlich, dass nach dem Termin alles klappt.
Wenn der aber seine Tür verrammelt, böse aus dem Fenster droht und Unheil ankündigt, könnte es vernünftiger sein, auf das Schnäppchen zu verzichten.
Es nützt nix, wenn man zwar günstig 200.000€ Verkehrswert für 100.000€ ersteigert hat, aber jahrelang darauf warten muss, dass man endlich eine Ruine bekommt.
Möglicherweise haben Sie einen Kredit an der Backe, eine notwendige Mietwohnung und Kosten mit dem Gerichtsvollzieher. Nicht, dass Sie danach in der Vollstreckung landen.
Vielen Dank im Vorraus
Jana
Büdde