Zwangsversteigerung

Hallo ich möchte vielleicht eine Wohnung ersteigern. Nu habe ich Fragen dazu.

  1. Wie ist der Ablauf nach dem ich die Wohnung ersteigert habe.
  2. Wie schnell kann ich Einziehen.
  3. Woher bekomme ich den Schlüssel für die Wohnung, da in der Wohnung niemand mehr wohnt.
  4. Darf ich die Wohnung selbst öffnen (bzw. lassen) wenn sie nicht bewohnt ist, oder brauch ich dafür wieder einen Beschluss oder so.

Vielen Dank

Andre Roth

Hallo

  1. Wie schnell kann ich Einziehen.

Hast Du nicht ein paar Monate Zeit? Du musst erst Eigentuemer werden. Mit Bezahlen, Kredit usw, und dann muss das Eigentum im Grundbuch eingetragen werden.

  1. Woher bekomme ich den Schlüssel für die Wohnung, da in der
    Wohnung niemand mehr wohnt.

Dass da niemand wohnt ist nicht massgebend. Es koennte doch vermietet sein. Dann kannst Du dem Mieter kuendigen, dauert. Oder der bisherige Eigentuemer braucht Zeit zum Ausraeumen. Anschliessend hast Du das Recht, zur Tuer reinzugehen, vorher darfst Du bitten.

Hast Du ein ordentliches Buch zu dem Thema? Aehnlich >Wie ersteigere ich ein Haus oder eine Wohnung. Das ABC der Zwangsversteigerung