servus liebe leut,
angenommen, jemand ersteigert in einer zwangsversteigerung eine immobilie und zahlt die sicherheitsleistung von 10% des geringstengebots bar. das amtsgericht bestimmt einen verteilungstermin, den er jedoch nicht einhalten kann, weil ihm die weitern 90% des geringstengebots sowie die zinsen nicht zur verfügung stehen.
frage 1: was passiert, wenn er 10-20 tage nach verteilung zur zahlung in derlage ist und die zahlung leisten möchte?
frage2: was passiert, wenn er garnicht mehr leisten kann?
danke im voraus!