Zwangsversteigerung

servus liebe leut,

angenommen, jemand ersteigert in einer zwangsversteigerung eine immobilie und zahlt die sicherheitsleistung von 10% des geringstengebots bar. das amtsgericht bestimmt einen verteilungstermin, den er jedoch nicht einhalten kann, weil ihm die weitern 90% des geringstengebots sowie die zinsen nicht zur verfügung stehen.

frage 1: was passiert, wenn er 10-20 tage nach verteilung zur zahlung in derlage ist und die zahlung leisten möchte?

frage2: was passiert, wenn er garnicht mehr leisten kann?

danke im voraus!

frage 1: was passiert, wenn er 10-20 tage nach verteilung zur
zahlung in derlage ist und die zahlung leisten möchte?

Das muß jemand den Rechtspfleger fragen, das sollte sich regeln lassen, wenn jemand vorher Bescheid sagt.

frage2: was passiert, wenn er garnicht mehr leisten kann?

Dann hat jemand erin Problem, denn dann wird die Hütte gleich wieder versteigert. Den ersten Zuschlgasbetrag muß jemand auf jeden Fall begleichen.

Danke nordlicht! habe da noch eine frage (siehe weiter oben)

danke