servus liebe leut,
angenommen, jemand ersteigert in einer zwangsversteigerung eine immobilie und zahlt die sicherheitsleistung von 10% des geringstengebots bar. das amtsgericht bestimmt einen verteilungstermin, den er jedoch nicht einhalten kann, weil ihm die weitern 90% des geringstengebots sowie die zinsen nicht zur verfügung stehen.
wenn er garnicht mehr leisten kann, wird die immobilie wieder zwangsversteigert!?
welche kosten und konsequenzen hat er zu tragen?
danke im voraus!
Hallo,
mit dem Zuschlag in der Zwangsversteigerung wird der Bieter zum neuen
Eigentümer des Grundstückes .
Gleichzeitig ensteht die Verpflichtung,den Bietpreis zu bezahlen.
Kann der Bieter dieses nicht,so werden die Gläubiger die erneute
Zwangsversteigerung betreiben.
Dementsprechend muß der Bieter mit Kosten und Gebühren sowie eventuellen Schulden rechnen,wenn die Immobilie erneut versteigert wird.
Eine genaue Aufstellung kann man nur für den Einzelfall geben…
mfg
Anmerken möchte ich noch,das es NUR noch:
>einen von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck,
>eine Bürgschaft eines Kreditinstituts oder
>vorherige Überweisung an die Gerichtskasse
im Gerichtstermin gibt…