Zwangsversteigerung

servus an alle,

fall:
A hat ein haus ersteigert, dass er widererwarten nicht finanziert bekommt. er hat bereits alle mit der versteigerung zusammenhängenden kosten sowie die grunderw.steuer bezahlt. nun hat die Gläubigerin die wiederzwangsversteigerung gegen A beantragt, weil dieser ja nicht finanzieren konnte und auch sonst nicht in der lage ist die summe aufzubringen. A ist sonst aber liquide…

frage:
1.wer trägt die kosten für die wiederzwangsversteigerung?
2.kann A bei einem gebot unter 70% des Verkehrswertes in der versteigerung den zuschlag ablehnen?

danke im voraus

Moin,

1.wer trägt die kosten für die wiederzwangsversteigerung?

Derjenige der die 2. Zwangsversteigerung verursachte. Also A

2.kann A bei einem gebot unter 70% des Verkehrswertes in der
versteigerung den zuschlag ablehnen?

Den Zuschlag für ein Gebot unter 70% kann im ersten Termin der Betreiber der Zwangsversteigerung verweigern. Betreiber ist die Bank.

mfG
Hi

servus,

danke für die schnelle antwort!!! kannst du mir bitte freundlicherweise noch die gesetzesnormen dazu nennen?

danke!

Moin,

1.wer trägt die kosten für die wiederzwangsversteigerung?

Derjenige der die 2. Zwangsversteigerung verursachte. Also A

http://bundesrecht.juris.de/zvg/__9.html
http://bundesrecht.juris.de/zvg/__90.html Damit ist der Ersteher Eigentümer, hat aber nicht bezahlt.

2.kann A bei einem gebot unter 70% des Verkehrswertes in der
versteigerung den zuschlag ablehnen?

Den Zuschlag für ein Gebot unter 70% kann im ersten Termin der
Betreiber der Zwangsversteigerung verweigern. Betreiber ist
die Bank.

http://bundesrecht.juris.de/zvg/__74a.html

Bin kein Rechtsanwalt.

mfG
Hi