Zwangsversteigerung

Hallo,

Angenommen ein Haus ( A) wird Zwangsversteigert dieses Haus (A) hat durch nicht Instandhaltung am Nachbarhaus (B) einen Wasserschaden verursacht. Dieser Schaden wurde von einem Gutachter festgestellt. Als dieses Gutachten angefertigt wurde (die dafür nötigen Messungen usw. ) war noch nicht bekannt das der schaden vom Nachbarhaus (B) verursacht wurde. Als das Gutachten nun vorlag und somit bekannt war wo der Schaden her kam wurde der Hausbesitzer (A) darauf Angesprochen. Die Ursache des Schadens und der Schaden am Nachbarhaus (B) solle behoben werden. Außerdem müsse, laut Gutachter, ein Teil der Kosten für das Gutachten übernommen werden. Denn ohne Behebung der Ursache könne der Nachbar (B) selbst an seinem Haus keine Reparatur durchführen. Der Hauseigentümer (A) hatte aber nur Ausreden und hat einen Schaden abgestritten -trotz Gutachtens.
Durch Zufall hat der Nachbar B erfahren das das Haus gar nicht, wie behauptet wurde A gehört, sondern unter Zwangsverwaltung steht. Es wurden darauf hin die Unterlagen an den Verwalter weitergeleitet, der Mündlich zusicherte das der Schaden behoben wird. Dies ist aber nicht geschehen sondern es wurde auf die Zwangsversteigerung gewartet. Diese fand statt und der Neue Hausbesitzer C war mehr oder weniger Erstaunt/erfreut zu erfahren wo an seinem neuen Objekt ein Schaden besteht. Es wurde mehrmals auf die Kostenerstattung von B Mündlich hingewiesen. Mit der Antwort das man das schon regeln würde. Die Schadensursache wurde dann auch am Haus von Herrn C behoben. Auf ein letztmaliges hinweisen auf das Gutachten und die anderen entstandenen Kosten wurde aber dann geantwortet das das vor seiner Zeit war. Er hätte damit nichts zutun und B hätte rechtlich gesehen an Ihn keinerlei Anspruch. Für Ihn wäre dieses Gutachten auch viel zu teuer und unnötig. Er hätte vor Ersteigerung auch nichts davon gewusst.
Wie sieht es den nun tatsächlich aus? Hat B einen Anspruch auf Kosten Erstattung an C? Es war schließlich dem Vorbesitzer sowie auch dem Zwangsverwalter bekannt das B einen Schaden und damit verbundene Kosten hat. Hätte der Zwangsverwalter dies nicht bei Versteigerung mitteilen müssen? Erlischt der Anspruch von B automatisch bei einer Zwangsversteigerung?

Es besteht kein Anspruch an das Haus, sondern an dessen Altbesitzer altA. Daher hat B sich privatrechtlich bei altA um Ausgleich zu bemühen.

vnA

Hallo,

Hallo,

Angenommen ein Haus ( A) wird Zwangsversteigert dieses Haus
(A) hat durch nicht Instandhaltung am Nachbarhaus (B) einen
Wasserschaden verursacht. Dieser Schaden wurde von einem
Gutachter festgestellt. Als dieses Gutachten angefertigt wurde
(die dafür nötigen Messungen usw. ) war noch nicht bekannt das
der schaden vom Nachbarhaus (B) verursacht wurde. Als das
Gutachten nun vorlag und somit bekannt war wo der Schaden her
kam wurde der Hausbesitzer (A) darauf Angesprochen. Die
Ursache des Schadens und der Schaden am Nachbarhaus (B) solle
behoben werden. Außerdem müsse, laut Gutachter, ein Teil der
Kosten für das Gutachten übernommen werden.

Wer hat diesen Gutachter beauftragt ?
bzw. um was für einen Gutachter handelt es sich hier ?

Ergänzend wäre auch wichtig zu wissen, durch welchen Umstand der Schaden von Haus B
ausgegangen ist und um was für einen Schaden es sich handelt.

Denn ohne Behebung
der Ursache könne der Nachbar (B) selbst an seinem Haus keine
Reparatur durchführen. Der Hauseigentümer (A) hatte aber nur
Ausreden und hat einen Schaden abgestritten -trotz Gutachtens.
Durch Zufall hat der Nachbar B erfahren das das Haus gar
nicht, wie behauptet wurde A gehört, sondern unter
Zwangsverwaltung steht. Es wurden darauf hin die Unterlagen an
den Verwalter weitergeleitet, der Mündlich zusicherte das der
Schaden behoben wird. Dies ist aber nicht geschehen sondern es
wurde auf die Zwangsversteigerung gewartet.

Wie kann B feststellen ob der Schaden im Haus A behoben wurde ?

Diese fand statt
und der Neue Hausbesitzer C war mehr oder weniger
Erstaunt/erfreut zu erfahren wo an seinem neuen Objekt ein
Schaden besteht. Es wurde mehrmals auf die Kostenerstattung
von B Mündlich hingewiesen. Mit der Antwort das man das schon
regeln würde. Die Schadensursache wurde dann auch am Haus von
Herrn C behoben.

Also gehört das Haus A jetzt Herrn C.

Auf ein letztmaliges hinweisen auf das
Gutachten und die anderen entstandenen Kosten wurde aber dann
geantwortet das das vor seiner Zeit war. Er hätte damit nichts
zutun und B hätte rechtlich gesehen an Ihn keinerlei Anspruch.

Völlig richtig. Das Gutachten wurde von C nicht in Auftrag gegeben.
Für den Schaden am Haus B ist Herr C auch nicht verantwortlich.

Für Ihn wäre dieses Gutachten auch viel zu teuer und unnötig.
Er hätte vor Ersteigerung auch nichts davon gewusst.
Wie sieht es den nun tatsächlich aus? Hat B einen Anspruch auf
Kosten Erstattung an C?

nein!

Es war schließlich dem Vorbesitzer
sowie auch dem Zwangsverwalter bekannt das B einen Schaden und
damit verbundene Kosten hat.

lt. dem obigen Text, wurde dem Zwangsverwalter ja nur mitgeteilt, dass er die Schadensursache von Haus A beseitigen sollte.

Ich kann aus obigem Text nicht erkennen, dass dem Verwalter mitgeteilt wurde,
dass auch noch ein Schaden am Haus B zu erstatten wäre.
Ergänzend hat es bestimmt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht gegeben die auch mit Sicherheit den Schaden am Haus B bezahlt hätte.

Hätte der Zwangsverwalter dies
nicht bei Versteigerung mitteilen müssen?

möglich - nur hat dies auf den Schaden von B keinen Einfluss

Erlischt der Anspruch von B automatisch bei einer Zwangsversteigerung?

Nein - wenn der Schaden berechtigt war, was evt. ein weiterer gerichtlich bestellter Gutachter wiederlegen könnte. Kontaktaufnahme zum Verwalter und Hinweis auf den Gebäudeschaden (Haftpflichtversicherung).

Gruß Merger

Hallo,

Wer hat diesen Gutachter beauftragt ?
bzw. um was für einen Gutachter handelt es sich hier ?

Nachdem einige bestellte Handwerker keine Ursache für den Schaden feststellen konnten wurde auf eine Firma hingewiesen die die Ursache des Schadens mit einer Thermografie dann auch gefunden hat. Diese Firma hat darüber ein Gutachten erstellt. Dies wurde natürlich von B in Auftrag gegeben.

Ergänzend wäre auch wichtig zu wissen, durch welchen Umstand
der Schaden von Haus B
ausgegangen ist und um was für einen Schaden es sich handelt.

Es handelt sich um einen Wasserschaden der durch eine Undichtigkeit an der Fassade in Haus B übergegangen ist. Es handelt sich hier um Doppelhäuser.

Wie kann B feststellen ob der Schaden im Haus A behoben wurde

Man konnte die Arbeiten verfolgen und laut Aussage von C müsste alles behoben sein. Allerdings wird der beauftragte Gutachter von B noch eine Thermografie Nachkontrolle durchführen, dies wird zeigen ob tatsächlich alles trocken ist.

Also gehört das Haus A jetzt Herrn C.

Genau

Völlig richtig. Das Gutachten wurde von C nicht in Auftrag
gegeben.
Für den Schaden am Haus B ist Herr C auch nicht
verantwortlich.

Das stimmt schon.

lt. dem obigen Text, wurde dem Zwangsverwalter ja nur
mitgeteilt, dass er die Schadensursache von Haus A beseitigen
sollte.
Ich kann aus obigem Text nicht erkennen, dass dem Verwalter
mitgeteilt wurde,
dass auch noch ein Schaden am Haus B zu erstatten wäre.

Doch dies wurde mitgeteilt. Außerdem hat sich die ganze Sache durch die Zwangsversteigerung so lange hingezogen das B dadurch einen enormen Finanziellen Schaden hat. Die Wohnung die der Schaden betrifft konnte mehrere Monate nicht vermietet werden aufgrund das sich die Versteigerung so lange hingezogen hat und sich niemand verantwortlich zeigte. B konnte die Ursache für den Schaden nicht selbst beseitigen und so die betretende Wand nicht trocknen bekommen.

Ergänzend hat es bestimmt eine Haus- und
Grundbesitzerhaftpflicht gegeben die auch mit Sicherheit den
Schaden am Haus B bezahlt hätte.

Nein, es gab eine solche Versicherung nicht. Der Zwangsverwalter wusste dies und sagte er würde sich darum kümmern. Stattdessen hat er einfach die Versteigerung abgewartet.

Nein - wenn der Schaden berechtigt war, was evt. ein weiterer
gerichtlich bestellter Gutachter wiederlegen könnte.

Im nachhinein kann man dort nichts mehr begutachten. Der Schaden ist behoben.

B und C haben sich in diesem Fall geeinigt. Es interessiert mich aber doch ob B nicht doch zumindest theoretisch recht gehabt hätte. Denn es kann doch nicht sein das jemand an seinem eigenen Haus einen Schaden durch ein Nachbarhaus hat und nichts dagegen tun kann und wegen dieser Zwangsversteigerung sich niemand verantwortlich sieht. Es ging hier um eine für B beträchtliche summe Geld, auf die er nun verzichten musste.

Hallo,

Wer hat diesen Gutachter beauftragt ?
bzw. um was für einen Gutachter handelt es sich hier ?

Nachdem einige bestellte Handwerker keine Ursache für den
Schaden feststellen konnten wurde auf eine Firma hingewiesen
die die Ursache des Schadens mit einer Thermografie dann auch
gefunden hat. Diese Firma hat darüber ein Gutachten erstellt.
Dies wurde natürlich von B in Auftrag gegeben.

Ergänzend wäre auch wichtig zu wissen, durch welchen Umstand
der Schaden von Haus B
ausgegangen ist und um was für einen Schaden es sich handelt.

Es handelt sich um einen Wasserschaden der durch eine
Undichtigkeit an der Fassade in Haus B übergegangen ist. Es
handelt sich hier um Doppelhäuser.

Man könnte natürlich auch eine fehlerhafte Abdichtung zwischen den beiden Häusern
vermuten.

Wie kann B feststellen ob der Schaden im Haus A behoben wurde

Man konnte die Arbeiten verfolgen und laut Aussage von C
müsste alles behoben sein. Allerdings wird der beauftragte
Gutachter von B noch eine Thermografie Nachkontrolle
durchführen, dies wird zeigen ob tatsächlich alles trocken
ist.

Also gehört das Haus A jetzt Herrn C.

Genau

Völlig richtig. Das Gutachten wurde von C nicht in Auftrag
gegeben.
Für den Schaden am Haus B ist Herr C auch nicht
verantwortlich.

Das stimmt schon.

lt. dem obigen Text, wurde dem Zwangsverwalter ja nur
mitgeteilt, dass er die Schadensursache von Haus A beseitigen
sollte.
Ich kann aus obigem Text nicht erkennen, dass dem Verwalter
mitgeteilt wurde,
dass auch noch ein Schaden am Haus B zu erstatten wäre.

Doch dies wurde mitgeteilt. Außerdem hat sich die ganze Sache
durch die Zwangsversteigerung so lange hingezogen das B
dadurch einen enormen Finanziellen Schaden hat. Die Wohnung
die der Schaden betrifft konnte mehrere Monate nicht vermietet
werden aufgrund das sich die Versteigerung so lange hingezogen
hat und sich niemand verantwortlich zeigte.

Wenn die Schadensursache Haus A zuzuordnen wäre, was allerdings noch von einem Gutachter der Haftpflicht-Versicherung festgestellt werden müsste, verstehe ich trotzdem nicht warum B solange gewartet hat.

B hätte A oder dem Verwalter eine Frist setzen sollen für die Behebung des Schadens.
Andernfalls einen Anwalt beauftragen sich der Sache anzunehmen.

B konnte die
Ursache für den Schaden nicht selbst beseitigen und so die
betretende Wand nicht trocknen bekommen.

Dies bedeutet aber nicht, dass B nichts unternehmen konnte um zu seinem vermutlichen Recht zu kommen.

Ergänzend hat es bestimmt eine Haus- und
Grundbesitzerhaftpflicht gegeben die auch mit Sicherheit den
Schaden am Haus B bezahlt hätte.

Nein, es gab eine solche Versicherung nicht. Der
Zwangsverwalter wusste dies und sagte er würde sich darum
kümmern.

Handelt es sich um ein 1- oder 2-Familienhaus ?
Dann besteht auch die Möglichkeit, dass diese Schäden über die Privathaftpflicht des A abgedeckt waren.

Stattdessen hat er einfach die Versteigerung
abgewartet.

Nein - wenn der Schaden berechtigt war, was evt. ein weiterer
gerichtlich bestellter Gutachter wiederlegen könnte.

Im nachhinein kann man dort nichts mehr begutachten. Der
Schaden ist behoben.

Na denn - warum dann die Vermutung, dass der Schaden noch nicht behoben ist ???

B und C haben sich in diesem Fall geeinigt. Es interessiert
mich aber doch ob B nicht doch zumindest theoretisch recht
gehabt hätte. Denn es kann doch nicht sein das jemand an
seinem eigenen Haus einen Schaden durch ein Nachbarhaus hat
und nichts dagegen tun kann und wegen dieser
Zwangsversteigerung sich niemand verantwortlich sieht. Es ging
hier um eine für B beträchtliche summe Geld, auf die er nun
verzichten musste.

Meine Antworten findest Du oben.
Ich verstehe nicht, dass B nichts getan hat um zu seinem Recht zu kommen.

Gruß Merger