Nabend,
ich hoffe Du kannst Dir einige Minuten Zeit nehmen und mir weiterhelfen.
Thema Zwangsversteigeung!
Folgender Fall:
- Habe im Internet ein Haus gefunden
- Expose zukommen lassen
- Besichtigungstermin
- ??Makler?? war vor Ort und hat mir alles gezeigt,
- ein Paar Sachen geflunkert hat er auch
- irgendwann viel von ihm der Satz „ich war schon lange nicht mehr auf dem grundstück“
- ein paar min. später wieder ein Satz „gestern waren auch Interessenten da die sich das haus angesehen haben“
- und dann fing er noch an von wegen unter 79.000 (70% des Verkehrswertes) verkauft er nich. also machen sie mir vor dem Zwangsversteigerunfstermin ein angebot.
ich bin ein paar tage später dann zum zuständigen amtsgericht hab mir das gutachten geben lassen und nach gefragt die wievielte zv-versteigeung es wäre. der beamte meinte die dritte.
hab mich ja nen bisschen schlau gemacht im internet und das gefunden:
"Nicht jede Versteigerung endet mit einem Zuschlag: Liegt das höchste Gebot beim ersten Versteigerungstermin unter 50 Prozent des geschätzten Verkehrswertes, ist es nichtig. Liegt es unter 70 Prozent, kann die Gläubigerbank das Verfahren abbrechen lassen, sodass ein zweiter Termin fällig wird. Bei diesem gelten die Schranken nicht mehr. Echte Schnäppchenjäger finden sich daher vor allem in solchen Terminen ohne Wertgrenzen. „Viele angesetzte Verkehrswerte sind einfach utopisch hoch. Darum kommt es vor, dass manche Objekte erst beim fünften Termin weggehen“
also…wenn schon beim 2. termin keine schranken mehr sind warum geht es dann oftmals bis zur 5. zv???
das ist mir unlogisch und ich find nen widerspruch in sich. hoffe du kannst mir dazu was sagen??!!
also der verkehrswert is 112.000 angesetzt sind 79.000 ich mein das haus ist seine 79. wert aber warum das zahlen wenns auch preiswerter geht.
sollte man die bak anrufen und da erstma versuchen zu handeln…wie geht man am besten vor…will das haus schon gern haben…
vielen dank im vorraus und wünsch noch einen schönen abend.
lg martina