Zwangsversteigerung

Liebe/-r Experte/-in,

ich war vor 3 Mon. auf einer Zwangsversteigerung.

2 Objekte/ETW konnte man ersteigern.

  1. Verkehrswert 64.000 €
  2. Verkehrswert 63.000 €

zu 1. war das max.Gebot 10.000 €
zu 2. war das max.Gebot 51.000 €
Beide Gebote wurden von der Gläubigerbank abgewiesen.

In 3 Tagen ist der zweite Termin. Das Amtsgericht schreibt hierzu:

zu 1. …darf das Gebot nicht nochmals versagt werden (§74Abs.1+74aZVG)
zu 2. werden keine Angaben gemacht

Nun meine Frage:
Obwohl zu 2. die 7/10 erreicht wurden sind, gab es keinen Zuschlag. Ist das normal?
Warum wird zu 2. keine Angaben für den zweiten Termin gemacht. Kann die Bank hier wieder Betragsunabhängig ablehnen?

Für Deine Anwort lieben Dank im Voraus.
Gruß
Olaf


sorry da kann ich nicht weiter helfen

Hallo,

im 2. Verfahren hat die Bank das Verfahren gem. § 30 ZVG einstweilen eingestellt. Das hat zur Folge, dass im nächsten Termin die Wertgrenzen gem. § 74 a bzw. 85 a ZVG noch gelten.

Im 1. Verfahren wurde dem Meistgebot gem. § 85 a ZVG der Zuschlag versagt. Das hat zwingend zur Folge, dass im nächsten Termin keine Wertgrenzen mehr da sind.

Gruß
Z.

Hallo,
das Thema Zwangsversteigerung ist sehr umpfangreich und sehr kompliziert weswegen wir immer mehr Anfragen (auch von Anwälten, die unsere Hilfe benötigen) aus ganz Deutschland in unserer Kanzlei haben.

Um eine bessere Antwort geben zu können müssten wir die Grundbücher kennen.
Hier ist zuerst einmal was allgemeines über die ZV:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/zwangsversteigerun…

1.Versteigerungstermin
Sonderstellung der Gläubiger in den Positionen 5/10 bis 7/10 des Verkehrswertes.
Gibt es beim ersten Versteigerungstermin, in dem ein Gebot abgegeben wird , ein Gebot unter 5/10 des Verkehrswertes, wird der Zuschlag von Amts wegen versagt.
-Liegt das Gebot jedoch zwischen 5/10 und 7/10, kann ein Gläubiger, der bei 7/10 noch zum Zuge gekommen wäre, also Geld bekommen hätte, die Zuschlagsversagung beantragen.
Zweite Sonderstellung der Gläubiger in den Positionen 5/10 bis 7/10 des Verkehrswertes:
Wenn dieser Gläubiger Forderungen zwischen 5/10 und 7/10 des Verkehrswertes hat, aber selbst ein geringes Gebot abgibt, dann gilt seine Forderung bis zur 7/10 Grenze als getilgt, maximal seine Forderung.

2.Versteigerungstermin
Hier gelten die Zuschlags grenzen nicht mehr.
-Wenn im ersten und zweiten Termin keine (wirksamen) Gebote abgegeben werden wird das Verfahren vollständig aufgehoben.

Zuschlagsversagungsmöglichkeiten
-1 mal gemäss § 77 Abs. 1 ZVG (Mangel an Geboten)
-2 mal gemäss § 30 Abs. 1 ZVG (Gläubigerbewilligung)
-1 mal gemäss § 85a Abs. 1 ZVG bzw. nach § 74 a Abs. 1 ZVG (5/10 Grenze bzw. 7/10 Grenze)

Bleibt das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte unter sieben Zehnteilen des Grundstückswertes, so kann ein Berechtigter, dessen Anspruch ganz oder teilweise durch das Meistgebot nicht gedeckt ist, aber bei einem Gebot in der genannten Höhe voraussichtlich gedeckt sein würde, die Versagung des Zuschlags beantragen.
Bei einem zweitem Versteigerungstermin darf der Zuschlag nicht erneut aus o.g. Gründen versagt werden.

Antwort:
Du hattest es offensichtlich mit der bestbetreibenden Bank zu tun (1.Rangstelle, aktiv die ZV betreibend).
Diese hat das Verfahren in der Hand, indem sie alle möglichen Anträge stellen und verwerfen kann.
Sie kann z.B. den Preis treiben, indem sie selbst mitbietet. Sie kann aber auch, um den Zuschlag für die Bank selbst zu vermeiden, das Verfahren nach § 30 ZVG einstweilen einstellen und dann den Fortsetzungsantrag bei Gericht stellen, so daß der nächste Termin anberaumt werden kann.
Ja so ist das. Das Fallen der Grenzen hat also keine Mini-Gebote zur Folge. Denn der Gläubiger kann seine Forderung durch Eigengebote schützen.
Am besten ist es immer, sich mit dem Gläubiger abzustimmen, welches unterste Gebot Bietinteressenten zu beachten haben. Dann wissen Sie schon vor dem ZV-Termin, wie Sie dran sind.
Angabe zum 2.Objekt sind nicht notwendig, weil sich beim nächsten Termin nichts verändert. Die Grenzen sind noch da usw.
Falls Du noch Fragen ist, wie gehabt oder
direkt auf [email protected]
Grüsse aus Niederbayern.