Liebe/-r Experte/-in,
es geht um folgenden Sachverhalt:
Meine Freundin steht kurz vor der Scheidung. Sie und ihr Ex haben ein gemeinsames Haus, in dem er jetzt allein wohnt, sie ist vor 2 Jahren ausgezogen und hat so ja den Besitz an dem Objekt aufgegeben. Es ist abzusehen, dass er wahrscheinlich die Zwangsversteigerung beantragen wird, um den Anteil meiner Freundin günstig übernehmen zu können.
Nun die konkreten Fragen:
- Macht es einen Unterschied, wer die Versteigerung beantragt hat, in Bezug auf die Rechte meiner Freundin, das Haus mit Interessenten zu besichtigen, was er in seinem Interesse wahrscheinlich zu verhindern versuchen wird.
- Wäre es klüger, das ZV-Verfahren selbst zu beantragen, weil dann die Möglichkeit bestünde, ein zu geringes Höchstgebot zurückzuweisen, wenn der EX eventuell einziger Bieter ist?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort!!!
MfG
D. Gries
Hallo,
diese Frage betrifft das Fachgebiet der Versteigerung zur Aufhebung einer Gemeinschaft, auch Teilungszwangsversteigerung genannt. In diesem speziellen Gebiet habe ich nur unzureichende Kenntnisse, so dass ich Ihre Frage nicht beantworten mag. Ich bin Experte für „normale“ Versteigerungen und laufe sonst Gefahr, etwas falsches zu sagen und das möchte ich nicht. Sie benötigen einen Fachmann für Teilungszwangsversteigerungen.
Mit freundlichen Grüßen
Z.
Ja, natürlich ist das möglich
Ja, natürlich ist das möglich
Danke für die Antwort. Allerdings ist mir nicht ganz klar, ob sie sich auf Frage 1 oder 2 bezieht?!?!?!?
Hallo
wenn Ihre Freundin mit Ihrem Ex-Freund ein gemeinsames Haus hat (sie steht dann ja auch im Grundbuch als Eingentümerin)dann hat sie den Besitz an dem Haus nicht aufgegeben.
Eigentümer kann man ja auch sein,wenn man nicht in seinem Eigentum wohnt.Es gehört Ihr weiterhin.
Sie könnte sogar Mietanteile oder mtl.Zahlungen für das Eigentum verlangen,das ja Ihr Ex dies alleine bewohnt.
Was ein Eingentümer bzw.Miteigentümer machen kann um hier eine klare regelung zu schaffen ist eine Teilungsversteigerung.
Hier sind einmal wichtige Informationen über das Thema aufgeführt:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/teilungsversteiger…
Wenn Ehegatten noch nicht geschieden sind sollte man die Teilungsversteigerung zuerst nach der Scheidung betreiben, da der Miteigentümer sonst eine Drittwiderspruchsklage gemäss § 771 ZPO machen kann. Diese ist mit grossen Kosten verbunden. Der § 1365 BGB ist zu beachten. Hier kann ein Ehegatte über sein Vermögen im Ganzen nur mit Zustimmung des anderen Ehepartners verfügen.
mfg
Immobilienakuthilfe
hab ich schon beantwortet
Hallo, www-Experte,
ich bitte um Nachsicht, nicht früher geantwortet zu haben.
Ich habe nur abgewartet, was machbar war und ob es funktioniert hat.
Ergebnis:
In einer nichtmarkengebundenen Werkstatt hat man meine Anweisungen
sauber durchgeführt und es hat uneingeschränkt geklappt, nämlich:
-DPF wurde ausgebaut und mit Wasser durchgespült
-nachher mit Heißluft durchgetrocknet.
Alles passt. Keine Kosten von 1.350 Euro für DPF, Arbeiten und Additiv
sondern ca. 250 Euro für Arbeiten und Additiv.
Ich habe ein Riesenproblem mit den unglaubwürdigen Markenwerkstätten und
werde künftig noch mehr darauf achten, was notwendig ist und was nicht.
Danke für Ihre Unterstützung zu meiner Frage.
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